DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Arbeitsschutz wird interdisziplinär

03.02.2026 - 16:31:11

Die reformierte DGUV Vorschrift 2 erweitert ab 2026 den Kreis der Sicherheitsfachkräfte und ermöglicht mehr digitale Betreuung, was besonders Kleinbetriebe entlastet.

Eine grundlegende Reform modernisiert ab 2026 die betriebliche Sicherheitsbetreuung. Der Kreis der zugelassenen Fachkräfte wird deutlich erweitert.

Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und stellt eine der umfassendsten Modernisierungen im deutschen Arbeitsschutz der letzten Jahre dar. Sie konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) für die Praxis. Die Neufassung basiert auf einer gründlichen Evaluation und wurde bereits Ende 2024 beschlossen. Neben neuen Qualifikationswegen bringt sie mehr Flexibilität durch digitale Angebote und Erleichterungen für Kleinbetriebe.

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Paradigmenwechsel: Wer darf künftig Sifa werden?

Das Herzstück der Reform ist die Öffnung des Zugangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Bislang war diese Qualifikation primär Ingenieuren, Technikern und Meistern vorbehalten. Ab 2026 können auch Absolventen folgender Disziplinen die Sifa-Ausbildung absolvieren:

  • Physik
  • Chemie
  • Biologie
  • Humanmedizin
  • Ergonomie
  • Arbeits- und Organisationspsychologie
  • Arbeitshygiene
  • Arbeitswissenschaften

Unternehmen können so Experten bestellen, deren Fachwissen exakt zu den betriebsspezifischen Gefährdungen passt. Ein Betrieb mit hohen psychischen Belastungen profitiert stärker von einer Sifa mit psychologischem Hintergrund. Für die neuen Berufsgruppen kann eine Einzelfallgenehmigung der Aufsichtsbehörde nötig sein. Die grundlegenden Voraussetzungen – Berufserfahrung und der erfolgreiche Sifa-Lehrgang – bleiben für alle gleich.

Mehr Digitalisierung und Entlastung für Kleinbetriebe

Die Reform reagiert auf den Wandel der Arbeitswelt. Sie soll die Betreuung flexibler und bedarfsgerechter machen. Ein zentraler Punkt ist die Digitalisierung: Künftig können bis zu einem Drittel der Grundbetreuung telefonisch oder online erfolgen, wenn die Betriebsverhältnisse dem Experten bekannt sind. In Ausnahmefällen sind sogar 50 Prozent möglich.

Zudem wird die Schwelle für die vereinfachte Betreuung von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Das erleichtert Tausenden Kleinbetrieben den Zugang zu unkomplizierten Arbeitsschutzmodellen. Zur Qualitätssicherung müssen Betriebsärzte und Sifas künftig in ihren Jahresberichten auch ihre Fortbildungen nachweisen.

Neue Chancen für Unternehmen und Fachkräfte

Die Neuregelung eröffnet beiden Seiten Perspektiven. Unternehmen erhalten Zugang zu einem größeren Pool an Sicherheitsexperten. Sie können die Auswahl an den betrieblichen Risiken ausrichten – das fördert eine ganzheitliche Betrachtung von Sicherheit und Gesundheit.

Für Absolventen der neu zugelassenen Fächer entsteht ein attraktives Berufsfeld. Die Tätigkeit als Sifa bietet die Chance, wissenschaftliche Expertise direkt in die Praxis einzubringen. Die Nachfrage nach diesem spezialisierten Wissen dürfte in den kommenden Jahren steigen.

Strategische Neuausrichtung des Arbeitsschutzes

Die Reform markiert einen Richtungswechsel: weg von einer rein technischen Sichtweise, hin zu einem umfassenden Präventionsansatz. Die explizite Einbeziehung der Arbeitspsychologie ist eine direkte Antwort auf die Zunahme psychischer Belastungen. Experten sehen darin eine Einladung an Unternehmen, Arbeitsschutz als strategische Investition in die Zukunftsfähigkeit zu begreifen.

Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis zum Jahreswechsel 2025/26 nutzen. Es gilt, die Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und die neue Betreuungsorganisation zu planen. Konkrete Hilfestellung bietet die neue DGUV Regel 100-002. Viele Berufsgenossenschaften informieren bereits jetzt in Webseminaren über die Details.

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