DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Arbeitsmedizin startet in die digitale Ära

01.01.2026 - 06:53:12

Die modernisierte DGUV Vorschrift 2 erlaubt ab sofort digitale Beratungsstunden für Sicherheitsfachkräfte und erweitert den Zugang zum Sifa-Beruf, um Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Die deutsche Arbeitswelt wird digitaler – auch in der Sicherheit. Eine modernisierte DGUV Vorschrift 2 tritt heute, am 1. Januar 2026, in Kraft und schafft erstmals Rechtssicherheit für Videosprechstunden und Online-Beratung durch Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte.

Die Reform, die seit April 2025 schrittweise bei verschiedenen Berufsgenossenschaften eingeführt wird, beendet jahrelange Grauzonen. Sie erlaubt es Sicherheitsexperten explizit, einen Teil ihrer Pflicht-Beratungsstunden digital abzuhalten. Telefonie, Videokonferenzen und Online-Tools werden damit zu anerkannten Arbeitsmitteln. Das ist eine Antwort auf die Realität verteilter Teams und Homeoffice.

Rechtssicherheit für die digitale Beratung

Bislang operierte die IKT-gestützte Beratung (Informations- und Kommunikationstechnik) in einer Unsicherheit. Die alten Regeln stammten aus einer Zeit der vorwiegenden Präsenz. Unternehmen und Dienstleister waren unsicher, ob digitale Stunden bei Prüfungen anerkannt würden.

Diese Unsicherheit ist nun beseitigt. Die neue Fassung erlaubt, bis zu einem Drittel (33%) der Grundbetreuungszeit digital zu leisten. Einige Branchenverbände lassen unter bestimmten Bedingungen sogar 50% zu. Doch die Regelung setzt klare Grenzen, um die Qualität zu wahren. Eine rein digitale Betreuung bleibt verboten.

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Drei zentrale Bedingungen müssen erfüllt sein:
* Vor-Ort-Kenntnis: Digitale Beratung ist nur zulässig, wenn der Experte den Betrieb zuvor besucht und die spezifischen Gegebenheiten kennt.
* Eignungsprüfung: Das digitale Mittel muss für die konkrete Aufgabe „geeignet“ sein. Dokumentenprüfungen oder ASA-Sitzungen sind gut digital möglich, Erstbegehungen oder Unfalluntersuchungen meist nicht.
* Technische Infrastruktur: Der Arbeitgeber muss die nötige Technik für eine sichere und effektive Kommunikation bereitstellen.

„Die Vorschrift holt endlich die Realität ein“, kommentiert eine Analyse von Haufe. Experten können Reisezeit für administrative Aufgaben sparen und ihre Präsenz vor Ort dort konzentrieren, wo sie am nötigsten ist: an der Maschine und im direkten Dialog mit den Beschäftigten.

Neue Wege gegen den Fachkräftemangel

Die überarbeitete Vorschrift geht noch einen Schritt weiter. Sie weitet die Zugangsvoraussetzungen zur Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) aus, um dem akuten Personalmangel zu begegnen.

Bislang war der Weg vor allem Ingenieuren, Technikern und Meistern vorbehalten. Jetzt öffnet sich das Berufsbild für Absolventen weiterer relevanter Disziplinen. Dazu zählen:
* Arbeits- und Organisationspsychologie
* Ergonomie
* Biologie
* Humanmedizin (für Nicht-Ärzte)

Diese Erweiterung spiegelt den Wandel der Gefährdungen wider. Während physische Unfälle in vielen Branchen zurückgehen, nehmen psychische Belastungen und ergonomische Probleme zu. Die Zulassung von Psychologen und Ergonomen soll Expertise für diese modernen Herausforderungen integrieren.

„Die Zulassung von Psychologen ist ein Paradigmenwechsel“, so der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI). „Sie anerkennt, dass die nächste Grenze der Sicherheit die psychische Gesundheit ist, nicht nur der Maschinenschutz.“

Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen

Für den Mittelstand bringt die Reform spürbare Erleichterung. Die Schwelle für die Alternative Bedarfsorientierte Betreuung über Kompetenzzentren wurde angehoben.

Konnten bisher nur Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten dieses flexible Modell nutzen, gilt nun eine Grenze von bis zu 20 Mitarbeitern – sofern die zuständige Berufsgenossenschaft es anbietet. Das Modell erlaubt es kleineren Unternehmen, an Schulungen teilzunehmen und Fernsupport zu nutzen, statt einen externen Sicherheitsexperten mit festen Stunden zu beauftragen.

Tausende Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe profitieren von weniger Bürokratie. Sie können die Sicherheit eigenständiger managen, haben aber bei Bedarf professionellen Rat zur Hand.

Qualitätssicherung durch Fortbildungsnachweis

Mehr Flexibilität verlangt auch mehr Verantwortung. Daher verschärft die DGUV die Qualitätssicherung. Ein Kernpunkt ist die verpflichtende Dokumentation der Fortbildung.

Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte müssen ihre Weiterbildungsaktivitäten nun explizit in ihrem Jahresbericht an den Arbeitgeber aufführen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die „modernisierte“ Fachkraft stets auf dem aktuellen Stand von Technik und Recht bleibt.

„Flexibilität bedingt Verantwortung“, heißt es im Begleittext der DGUV Regel 100-002. „Arbeitgeber müssen nachvollziehen können, dass der erhaltene Rat – ob digital oder analog – auf aktuellem Wissen basiert.“

Hintergrund: Digitalisierung und Demografie als Treiber

Das Inkrafttreten der Änderungen für die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) markiert den vorläufigen Höhepunkt eines mehrjährigen Modernisierungsprozesses.

Zwei Haupttreiber standen hinter der Reform:
1. Die digitale Transformation: Die Pandemie beschleunigte die Verbreitung mobiler Arbeit. Die Forderung nach 100% Präsenzberatung wurde obsolet und für Betriebe mit hohem Homeoffice-Anteil oft unpraktikabel.
2. Die demografische Lücke: Da ein großer Teil der aktuellen Generation von Betriebsärzten und Sicherheitsingenieuren in den Ruhestand geht, drohte ein Versorgungsengpass. Die Öffnung des Sifa-Berufs ist eine direkte Gegenmaßnahme zu diesem Fachkräftemangel.

Rechtsexperten betonen: Die Vorschrift erlaubt digitale Beratung, schreibt sie aber nicht vor. Es bleibt Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber, Dienstleister und – mit voll erhaltenen Mitbestimmungsrechten – dem Betriebsrat.

Was kommt jetzt?

Ab sofort sollten von der BGN versicherte Unternehmen ihre Verträge mit Sicherheitsdienstleistern prüfen. Vereinbarungen, die strikte Präsenz vorschreiben, müssen möglicherweise an die neuen hybriden Möglichkeiten angepasst werden.

Der Fokus wird sich nun auf die praktische Umsetzung der „geeigneten Mittel“-Klausel verlagern. Branchenbeobachter erwarten im ersten Quartal 2026 eine Welle neuer Softwarelösungen und „Tele-Arbeitsschutz“-Plattformen, die eine konforme digitale Beratung dokumentieren und erleichtern sollen.

Die DGUV will die Einführung genau beobachten. Eine erste Bewertung der „IKT-Quote“ – ob die 33- bis 50%-Grenze praktikabel oder zu restriktiv ist – ist Teil einer für 2028 geplanten Überprüfung. Für jetzt haben Deutschlands Unternehmen die lang ersehnte Rechtssicherheit, um den Arbeitsschutz ins digitale Zeitalter zu führen.

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PS: Viele Sicherheitsfachkräfte berichten, dass Prüfstellen aktuell besonders die Dokumentation digitaler Beratungsanteile hinterfragen – etwa im Kontext der neuen IKT‑Quote (33–50%). Ein kostenloser Leitfaden zeigt die sieben häufigsten Fehler bei Gefährdungsbeurteilungen und liefert sofort einsetzbare, behördlich geprüfte Vorlagen und Checklisten. So erfüllen Sie die DGUV‑Anforderungen sicher, lückenlos und mit weniger Aufwand. GBU‑Fehler vermeiden – Jetzt Vorlagen anfordern

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