DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Ab Januar gilt die 20-Prozent-Mindestquote

26.12.2025 - 01:01:12

Ab 2026 gilt eine verbindliche Mindestzeit für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte. Unternehmen müssen ihre Verträge an die 20/20/60-Aufteilung anpassen, um Bußgelder zu vermeiden.

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmen in Deutschland die Grundbetreuung für Arbeitssicherheit neu aufteilen. Die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 schreibt erstmals eine verbindliche Mindestzeit für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte vor. Für viele Betriebe bedeutet das eine grundlegende Anpassung ihrer Verträge – und nur noch wenige Tage Zeit.

Die neue 20-Prozent-Regel: Weniger Flexibilität, mehr Interdisziplinarität

Der Kern der Neuerung betrifft die sogenannte Grundbetreuung. Bisher konnten Unternehmen die errechneten Betreuungsstunden relativ frei zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) aufteilen, solange das Gesamtvolumen stimmte. Diese Zeiten errechnen sich aus der Anzahl der Beschäftigten und der jeweiligen Gefährdungsgruppe des Betriebs.

Das ändert sich mit dem Jahreswechsel schlagartig. Künftig gilt: Mindestens 20 Prozent der Grundbetreuungszeit müssen zwingend dem Betriebsarzt und mindestens 20 Prozent der Sicherheitsfachkraft zugeordnet werden. Lediglich die verbleibenden 60 Prozent können je nach betrieblichem Schwerpunkt flexibel verteilt werden.

Anzeige

Viele Betriebe unterschätzen, wie gründlich Aufsichtsbehörden Gefährdungsbeurteilungen und die zugehörige Dokumentation prüfen – besonders nach einer Vorschriftsänderung. Dieser kostenlose Leitfaden liefert praxisnahe Vorlagen, Checklisten und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, damit Sicherheitsfachkräfte und Arbeitgeber rechtskonforme Gefährdungsbeurteilungen erstellen, die Prüfungen durch Berufsgenossenschaften bestehen. Ideal, um Sifa- und Betriebsarztstunden sauber zu dokumentieren und Haftungsrisiken zu reduzieren. Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen herunterladen

Ziel der Regelung ist es, sicherzustellen, dass weder die medizinische noch die technische Expertise im betrieblichen Arbeitsschutz zu kurz kommen. „Die Tage, in denen 95 Prozent der Stunden an die Sifa gingen und nur ein symbolischer Anteil an den Arzt, sind vorbei“, kommentieren Branchenkenner die verschärften Vorgaben. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hatte den Stichtag 1. Januar bereits im Oktober 2025 bekanntgegeben.

So wirkt sich die Quote in der Praxis aus

Die Mindestquote greift bei den Zeitvolumen, die sich aus der Einstufung in eine der drei Gefährdungsgruppen ergeben:

  • Gruppe I (hohe Gefährdung): 2,5 Stunden pro Mitarbeiter/Jahr
  • Gruppe II (mittlere Gefährdung): 1,5 Stunden pro Mitarbeiter/Jahr
  • Gruppe III (geringe Gefährdung): 0,5 Stunden pro Mitarbeiter/Jahr

Ein Beispiel: Ein Unternehmen der Gefährdungsgruppe II mit 100 Beschäftigten hat einen Grundbetreuungsbedarf von 150 Stunden im Jahr. Ab Januar müssen davon
* mindestens 30 Stunden (20 %) der Betriebsarzt und
* mindestens 30 Stunden (20 %) die Sicherheitsfachkraft
übernehmen. Die übrigen 90 Stunden sind frei verteilbar.

Unternehmen, die ihre Dienstleistungsverträge mit externen Anbietern oder internen Beauftragten noch nicht an diese 20/20/60-Aufteilung angepasst haben, laufen ab nächster Woche Gefahr, gegen die Vorschrift zu verstoßen.

Countdown bis zum 1. Januar: Das ist jetzt zu tun

Während einige Berufsgenossenschaften wie die BGHW (Handel und Logistik) Teile der Neuregelung bereits ab Juli 2025 umsetzten, markiert der Jahreswechsel den finalen Stichtag für die verbleibenden Branchen. Bis zum 31. Dezember 2025 gelten für sie noch die alten Regelungen.

In den letzten Tagen des Jahres sollten Betriebe daher:
* Verträge prüfen: Stellen Sie sicher, dass für beide Disziplinen die 20-Prozent-Mindestquote vertraglich abgedeckt ist.
* Dokumentation aktualisieren: Das Pflichtenübertragungsdokument muss die neue Aufteilung widerspiegeln.
* Digitalisierung nutzen: Die novellierte Vorschrift erlaubt ausdrücklich den Einsatz digitaler Tools in der Betreuung – eine Möglichkeit, um effizienter zu werden.

Modernisierung des Arbeitsschutzes schreitet voran

Die Überarbeitung der DGUV Vorschrift 2 ist Teil der umfassenderen „Reform 2025“, die den betrieblichen Arbeitsschutz flexibler, digitaler und ergebnisorientierter machen soll. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) betont, dass die Anpassung notwendig war, um modernen Arbeitsumgebungen – etwa mit Remote Work – gerecht zu werden.

Die verbindliche Mindestbeteiligung beider Expertengruppen begegnet zudem einer alten Kritik: Dass der „menschliche“ Aspekt der arbeitsmedizinischen Vorsorge in einigen Branchen oft hinter der technischen Sicherheit zurückstand. Die 20-Prozent-Untergrenze soll eine Basis für eine ganzheitliche Betreuung schaffen, lässt mit 60 Prozent aber weiterhin Spielraum für betriebsspezifische Risiken.

Was erwartet Unternehmen nach dem Stichtag? Branchenexperten rechnen damit, dass die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften im ersten Quartal 2026 gezielt prüfen werden, ob die neuen Zeitanteile eingehalten werden. Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im Falle eines Arbeitsunfalls auch erhebliche Haftungsfragen.

Anzeige

PS: Sie möchten gezielt vorbereitet sein für die anstehenden Prüfungen? Sichern Sie sich die erprobten GBU-Checklisten und anpassbaren Vorlagen, die Sifas, Betriebsräte und Personaler täglich nutzen, um Prüfungen zu bestehen und Dokumentationslücken zu schließen. Mit Muster-Word-Dateien, Praxistipps zur Nachweisführung der 20/20/60-Aufteilung und einer Kurz-Checkliste für Betriebsprüfungen. Jetzt GBU-Checklisten sichern

@ boerse-global.de