DGUV, Pflicht

DGUV V3: Die unterschätzte Pflicht für sichere E-Fuhrparks

20.01.2026 - 21:04:12

Die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung der Ladeinfrastruktur schützt Unternehmen vor Unfällen, Bußgeldern und dem Verlust des Versicherungsschutzes.

Mit der Elektroflotte wächst die Verantwortung: Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Ladeinfrastruktur nach DGUV Vorschrift 3 ist für Unternehmen keine Option, sondern Pflicht. Sie schützt vor Unfällen, Bußgeldern und Versicherungsproblemen.

Die rechtliche Basis: Mehr als nur eine Empfehlung

Die DGUV V3 (ehemals BGV A3) ist eine zwingende Unfallverhütungsvorschrift. Sie gilt für alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel – und damit auch für die gesamte betriebliche Ladeinfrastruktur. Vom fest installierten Lade-Parkplatz bis zum mobilen Ladekabel: Der Arbeitgeber trägt die volle Verantwortung. Wer sie vernachlässigt, riskiert nicht nur die Sicherheit der Mitarbeiter, sondern auch hohe Geldstrafen und im Ernstfall den Verlust des Versicherungsschutzes.

Was und wie oft muss geprüft werden?

Die Prüfung ist vor der ersten Inbetriebnahme und dann in regelmäßigen Abständen fällig. Die konkreten Intervalle legt das Unternehmen in einer Gefährdungsbeurteilung fest. Für robuste, ortsfeste Anlagen kann ein Vier-Jahres-Rhythmus genügen. Bei Ladesäulen, die Wind und Wetter ausgesetzt sind, wird jedoch oft eine jährliche Kontrolle empfohlen.

Anzeige

Passend zum Thema Arbeitssicherheit: Viele Betriebe unterschätzen, wie lückenhaft ihre Gefährdungsbeurteilung für Ladeinfrastruktur wirklich ist – das kostet bei Prüfungen Zeit, Bußgelder und im Ernstfall Versicherungsschutz. Ein kostenloses Download-Paket liefert Vorlagen, Checklisten und einen praxisorientierten Leitfaden, mit dem Sie in wenigen Schritten eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung erstellen, die Berufsgenossenschaft und Versicherer überzeugt. Ideal für Fuhrparkverantwortliche und Sicherheitsbeauftragte, die Prüfungen effizient vorbereiten wollen. Jetzt Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen herunterladen

Durchführen darf die Inspektion nur eine qualifizierte Elektrofachkraft. Der Ablauf ist klar geregelt:
1. Sichtprüfung: Äußerliche Mängel werden erkannt.
2. Funktionsprüfung: Sicherheitsrelevante Abläufe werden getestet, oft mit speziellen Simulatoren.
3. Messungen: Elektrische Schutzmaßnahmen wie der Schutzleiter werden überprüft.

Jeder Schritt muss lückenlos dokumentiert werden. Diese Unterlagen sind der Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherung.

Besondere Fallstricke: Dezentrales Laden und die Fahrzeuge selbst

Die Prüfpflicht endet nicht am Werkstor. Stellt ein Unternehmen einem Mitarbeiter eine Wallbox für zu Hause zur Verfügung, fällt auch diese unter die betriebliche DGUV V3-Pflicht. Ausgenommen sind nur privat angeschaffte und installierte Ladepunkte.

Und was ist mit den Fahrzeugen? Die Elektroautos selbst unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung. Ihr sicherer Zustand muss regelmäßig kontrolliert werden – in der Praxis oft im Rahmen der ohnehin vorgeschriebenen Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 70.

Compliance als Schlüssel zum Erfolg

Während alle über Reichweite und Kosten diskutieren, ist die elektrische Sicherheit das Fundament. Die systematische Prüfung nach DGUV V3 muss fester Bestandteil des Compliance-Managements jedes Fuhrparkverantwortlichen sein. Dienstleister wie DEKRA oder TÜV SÜD bieten hierfür spezialisierte Prüfservices an. Digitale Flottenmanagement-Tools helfen, die Übersicht über Fristen und Dokumente zu behalten.

Mit jedem neuen Elektroauto wächst die Bedeutung dieser Vorschrift. Wer von Anfang an klare Prozesse etabliert, schützt seine Mitarbeiter, sichert die Betriebseffizienz und vermeidet rechtliche Risiken. In der gewerblichen E-Mobilität ist technische Sicherheit der entscheidende Vertrauensfaktor.

@ boerse-global.de