DGUV-Regeln, Sicherheitsunterweisungen

DGUV-Regeln: Sicherheitsunterweisungen ab 2026 komplett digital möglich

29.12.2025 - 11:22:12

Ab Januar 2026 dürfen deutsche Unternehmen die jährliche Pflichtunterweisung im Arbeitsschutz vollständig digital durchführen. Die Reform bringt mehr Flexibilität, stellt aber hohe Anforderungen an die Qualitätssicherung.

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen deutsche Arbeitgeber die theoretische Sicherheitsunterweisung vollständig digital durchführen. Diese grundlegende Modernisierung der Arbeitsschutzvorschriften wurde jetzt von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestätigt. Sie ist Teil eines umfassenden Bürokratieabbaus im Arbeitsrecht.

Digitaler Durchbruch für den Arbeitsschutz

Die Änderung betrifft den theoretischen Teil der jährlichen Pflichtunterweisungen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Bisher war hierfür oft eine synchrone Komponente, etwa ein Präsenztermin, vorgesehen. Künftig reichen digitale Kommunikationswege wie Videokonferenzen oder Chat-Funktionen aus, um den geforderten Dialog zu gewährleisten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte diesen Schritt bereits in seiner Übersicht wesentlicher Neuerungen vom 22. Dezember 2025 angekündigt.

Neue Spielregeln für die betriebliche Betreuung

Parallel zur digitalen Unterweisung wird auch die DGUV Vorschrift 2 überarbeitet. Sie regelt die Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Ab Januar ist explizit eine „digitale Betreuung“ erlaubt. Sicherheitsspezialisten können Beratungen und sogar Begehungen per Video durchführen, wo es fachlich angemessen ist.

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Besonders für Unternehmen im Modell der Alternativen Betreuung bringt das mehr Flexibilität. Sie können nun selbst entscheiden, in welchem Umfang sie digitale Tools nutzen. Allerdings müssen diese Betriebe künftig eine „Selbsterklärung zur Gefährdungsbeurteilung“ bei ihrer Berufsgenossenschaft einreichen – ein Prozess, der ebenfalls digitalisiert wurde.

Antwort auf den Fachkräftemangel

Die Reformen sind auch eine Reaktion auf den akuten Personalmangel im Arbeitsschutz. Die digitale Beratung soll es den knappen Fachkräften ermöglichen, ihre Zeit effizienter einzusetzen und weite Anfahrtswege zu vermeiden. Zudem werden die Qualifikationswege für Sicherheitsfachkräfte geöffnet.

Ab 2026 können Absolventen weiterer wissenschaftlicher Disziplinen – wie Humanmedizin, Ergonomie oder Arbeitspsychologie – die Zusatzqualifikation erwerben. Ziel ist es, den Talentpool zu vergrößern und die digitale Transformation personell abzusichern. Das BMAS betont: Es geht nicht um niedrigere Standards, sondern um eine Anpassung an die digitale Arbeitswelt.

Qualitätssicherung bleibt Chefsache

Mit der Digitalisierung wächst die Verantwortung der Arbeitgeber für die Qualität der Unterweisung. Einfache Durchklick-Präsentationen genügen nicht. Die neuen Leitlinien fordern nachweisbare Verständniskontrollen, etwa interaktive Elemente oder Quizfragen.

Rechtsexperten warnen: Die Haftung bleibt unverändert beim Unternehmen. Kommt es zu einem Arbeitsunfall und stellt sich heraus, dass die digitale Unterweisung unverständlich oder zu oberflächlich war, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Die „Vollständigkeit“ der Digitalisierung bezieht sich also nur auf die Durchführungsart, nicht auf eine Minderung der Fürsorgepflicht.

Was kommt auf die Unternehmen zu?

Die Änderungen sind die bedeutendste Neuerung im deutschen Sicherheitsunterweisungswesen seit über einem Jahrzehnt. Für 2026 wird ein starker Anstieg der Nachfrage nach konformen Lernmanagementsystemen und spezieller Sicherheitssoftware erwartet.

Bis zum zweiten Quartal 2026 wollen DGUV und Branchenverbände konkrete Umsetzungshilfen vorlegen, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Langfristig könnte die Integration von KI-gestützten Risikovorhersagen in digitale Trainingsplattformen die nächste Stufe des modernen Arbeitsschutzes in Deutschland sein.

@ boerse-global.de