DGUV-Regel 2: Mehr Digitalisierung, mehr Verantwortung für FTS-Sicherheit
01.01.2026 - 00:21:12Ab sofort dürfen Sicherheitsunterweisungen für autonome Flurförderzeuge digital erfolgen. Doch parallel plant die Bundesregierung, die Pflicht für Sicherheitsbeauftragte zu streichen – eine Zwickmühle für die Logistikbranche.
Seit heute, dem 1. Januar 2026, gilt in deutschen Fabrik- und Lagerhallen eine neue Ära für die Arbeitssicherheit. Die modernisierte DGUV Regel 2 tritt in Kraft und erlaubt erstmals umfassend digitale Sicherheitsbetreuung. Zeitgleich plant die Koalition in Berlin, die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten für kleinere Betriebe abzuschaffen. Für Unternehmen mit autonomen Flurförderzeugen (FTS) bedeutet das eine doppelte Herausforderung: mehr digitale Freiheiten, aber auch eine schärfere Fokussierung auf die Qualität der Mitarbeiterunterweisung.
Seit heute, dem 1. Januar 2026, gilt in deutschen Fabrik- und Lagerhallen eine neue Ära für die Arbeitssicherheit. Die modernisierte DGUV Regel 2 tritt in Kraft und erlaubt erstmals umfassend digitale Sicherheitsbetreuung. Zeitgleich plant die Koalition in Berlin, die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten für kleinere Betriebe abzuschaffen. Für Unternehmen mit autonomen Flurförderzeugen (FTS) bedeutet das eine doppelte Herausforderung: mehr digitale Freiheiten, aber auch eine schärfere Fokussierung auf die Qualität der Mitarbeiterunterweisung.
Die aktualisierte DGUV Regel 2 gilt für alle Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften, darunter die BG Verkehr und BG RCI. Der Kern der Neuerung: Bis zu ein Drittel der vorgeschriebenen Betreuungszeit durch Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte darf nun über digitale Kanäle abgedeckt werden.
Für hochautomatisierte Logistikanlagen ist das ein großer Schritt. Die Unmengen an Daten, die FTS-Flotten generieren, können so von Sicherheitsexperten auch remote ausgewertet werden. Besonders relevant ist die formale Anerkennung von digitalen Sicherheitsunterweisungen. Gerade bei autonomen Systemen, wo es oft darum geht, wie Menschen mit Robotern interagieren, vereinfacht die digitale Dokumentation die Compliance erheblich.
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Doch es gibt eine klare Grenze. Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) stellte bereits im Dezember klar: Digitale Betreuung setzt voraus, dass die Sicherheitsfachkraft die konkreten Betriebsbedingungen vor Ort bereits kennt. Die erste Gefährdungsbeurteilung bleibt also unverzichtbar.
Streichung der Sicherheitsbeauftragten: Ein Risiko?
Während die DGUV-Regel Klarheit schafft, sorgt ein politischer Vorstoß für Diskussionen. Wie Der Spiegel Ende Dezember berichtete, will die Bundesregierung die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in kleineren Betrieben abschaffen – angeblich zur Bürokratieentlastung.
In der Logistik stößt dieser Plan auf Kritik. Sicherheitsbeauftragte sind meist Mitarbeiter, die sich zusätzlich zu ihrer normalen Tätigkeit um Gefahrenstellen kümmern. In Lagerhallen mit FTS sind sie oft das „menschliche Auge“, das Hindernisse oder Fehlverhalten der Maschinen erkennt, die Sensoren übersehen könnten.
Fällt diese Pflicht, rückt die jährliche Sicherheitsunterweisung nach § 12 ArbSchG noch stärker in den Fokus. Rechtsanwälte warnen: Ohne Sicherheitsbeauftragte vor Ort lastet die Verantwortung, dass alle Mitarbeiter den Umgang mit FTS beherrschen, voll auf den Vorgesetzten. Die Unterweisung muss dann die spezifischen Risiken der Mensch-Maschine-Interaktion, wie Quetschzonen oder Sensor-Toträume, besonders detailliert abdecken.
Trend zur automatisierten Mikro-Unterweisung
Angesichts dieser Entwicklungen beschleunigt sich ein Trend: die automatisierte, interaktive Sicherheitsschulung. Wie ein Branchenbericht zeigt, setzen führende Logistiker zunehmend auf kontextbezogene Mikro-Unterweisungen. Statt des jährlichen Frontalvortrags erhalten Mitarbeiter am FTS kurze Lerneinheiten per Tablet oder Wearable.
Mit der neuen DGUV Regel 2 dürften diese digitalen Mikro-Lernformate zum Standard werden. Sie erfüllen nicht nur die deutschen Vorgaben, sondern auch die der EU-Maschinenverordnung (2023/1230), die eine an die digitale Ausrüstung angepasste Instruktion verlangt. Die Botschaft für 2026 ist eindeutig: Die Sicherheitsunterweisung muss so modern sein wie die Maschinen, die sie erklärt.
Was Betriebe jetzt erwarten müssen
Für das erste Quartal 2026 sollten sich Unternehmen auf eine Übergangsphase einstellen. Die BG Verkehr kündigte an, dass praktische Leitfäden zur digitalen Umsetzung erst nach und nach veröffentlicht werden.
Sicherheitsverantwortliche müssen mit drei Dingen rechnen:
1. Strengen Audits zur Digital-Dokumentation: Behörden werden wohl prüfen, ob digitale Unterweisungen auch verstanden und nicht nur „durchgeklickt“ werden.
2. Einem politischen Streit: Der Gesetzesvorschlag zur Streichung der Sicherheitsbeauftragten wird auf Widerstand von Gewerkschaften und Verbänden stoßen. Eine Entscheidung wird für Mitte 2026 erwartet.
3. Neuen FTS-Standardmodulen: Schulungsanbieter werden voraussichtlich im ersten Quartal spezifische, regelkonforme Schulungsmodule für FTS auf den Markt bringen.
Die Werkzeuge für mehr Sicherheit am FTS werden digitaler. Doch die rechtliche Pflicht, Mitarbeiter zu schulen und zu schützen, bleibt so streng wie eh und je.
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