DGUV-Reform, VR-Studie

DGUV-Reform und VR-Studie zwingen zu neuen Sicherheitskonzepten

03.01.2026 - 23:42:12

Arbeitgeber müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen nach den Feiertagen dringend aktualisieren. Grund sind eine reformierte Aufsichtsregel und neue medizinische Erkenntnisse zu VR-Brillen.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die reformierte DGUV Vorschrift 2. Sie erlaubt es, bis zu einem Drittel der vorgeschriebenen Grundbetreuungszeit durch Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte digital – etwa per Videokonsultation – durchzuführen. Voraussetzung: Die konkreten Betriebsbedingungen sind der Fachkraft bereits bekannt. Diese Anpassung kommt insbesondere dezentralen Teams zugute, die bereits mit VR-Technologien für Remote-Zusammenarbeit arbeiten.

Gleichzeitig liefert eine neue medizinische Studie konkrete Zahlen für den Umgang mit VR-Headsets. Demnach verändern sich die Tränenfilm-Dynamiken des Auges bereits nach 15 bis 25 Minuten kontinuierlicher Nutzung merklich, bei einem lokalen Temperaturanstieg. Bisherige Pausenempfehlungen von 30 bis 60 Minuten gelten damit als überholt.

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Arbeitgeber müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen jetzt an die neue DGUV Vorschrift 2 und die frischen VR-Befunde anpassen – viele Betriebe übersehen dabei digitale Aufsichtsprotokolle, thermische Risiken fürs Auge und fehlende ergonomische Nachweise. Ein kostenloser Download liefert fertige Vorlagen, Checklisten und einen praktischen Leitfaden, mit dem Sie Ihre GBU schnell konform aktualisieren und Prüfungen der Aufsichtsbehörden bestehen. Er spart Stunden an Dokumentationsarbeit und reduziert Bußgeldrisiken bei Kontrollen. Jetzt Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen herunterladen

Die Reform bringt weitere Erleichterungen. Die Qualifikationsanforderungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) wurden ausgeweitet. Künftig können auch Absolventen der Ergonomie, Biologie oder Arbeitspsychologie die Sifa-Qualifikation erlangen. Branchenbeobachter sehen darin eine längst überfällige Anerkennung, dass moderne Risiken wie durch VR- und AR-Technologien spezielles Wissen jenseits klassischer Ingenieursdisziplinen erfordern.

Für kleine Unternehmen wird die Compliance einfacher. Das „Kleinbetriebsmodell“ gilt nun für Betriebe mit bis zu 20 statt bisher 10 Beschäftigten. Sie erhalten mehr Flexibilität bei der Organisation ihres Arbeitsschutzes – ein potenzieller Turbo für die VR-Einführung in kleineren Architekturbüros oder Handwerksbetrieben.

Gefährdungsbeurteilung 2026: Drei neue Pflichtpunkte

Unternehmen, die VR-Headsets für Design, Training oder Wartung einsetzen, müssen ihre Gefährdungsbeurteilung nun um drei zentrale Punkte erweitern:

  1. Digitale Aufsichtsprotokolle: Wird die neue digitale Betreuung genutzt, muss die Beurteilung begründen, warum Fernaufsicht für die spezifischen Tätigkeiten ausreicht.
  2. Thermischer Stress für die Augen: Risikominderungsstrategien müssen die neue 15- bis 25-Minuten-Schwelle für ununterbrochene Nutzung berücksichtigen. Kürzere „Mikropausen“ werden empfohlen.
  3. Ergonomische Expertise: Die neuen Qualifikationsregeln sollten genutzt werden, um ergonomisch geschulte Sifas einzubinden. Sie können Gewichtsverteilung und muskuloskelettale Belastung durch schwere Enterprise-Headsets wie von Varjo oder Apple Vision Pro fachkundig bewerten.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weist zudem darauf hin, dass die Beurteilung ganzheitlich sein muss. Wird VR in Umgebungen mit physikalischen Gefahrstoffen eingesetzt – etwa für Trainings in Chemieanlagen –, müssen virtuelle und reale Risiken gleichermaßen betrachtet werden.

Reifeprüfung für VR am Arbeitsplatz

Das Zusammentreffen von Reform und neuen Gesundheitsdaten markiert einen Reifepunkt für VR in deutschen Betrieben. Die Technologie wird nicht länger als Experiment behandelt, sondern unterliegt demselben rigorosen Sicherheitsstandard wie klassische Arbeitsmittel.

Die Branche erwartet, dass die Stärkung ergonomischer Expertise „Ergonomie-zuerst“-Workflows vorantreiben wird. Das könnte Hardware-Entscheidungen im Jahr 2026 zugunsten leichterer, besser belüfteter Headsets beeinflussen. Konkretere Umsetzungsleitfäden für die digitale Überwachung besonders riskanter Tätigkeiten werden nun von den einzelnen Berufsgenossenschaften erwartet. Bis dahin ist die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 der primäre Referenzpunkt für konforme VR-Arbeitsplätze in Deutschland.

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