DGUV-Reform 2026: Digitale Tools für psychische Gefährdungsbeurteilung erhalten Rechtssicherheit
09.02.2026 - 09:52:12Deutsche Unternehmen können psychische Risiken am Arbeitsplatz jetzt digital und rechtssicher erfassen. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 schafft seit Januar 2026 den klaren Rahmen dafür. Doch die neuen Freiheiten kommen mit strengen Auflagen zu Datenschutz und Mitbestimmung.
BERLIN, 09. Februar 2026 – Die Kontrollen der Gewerbeaufsichtsämter verschärfen sich in diesen Tagen spürbar. Der Fokus liegt auf der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, einer gesetzlichen Pflicht für jeden Arbeitgeber. Die kürzlich in Kraft getretene Reform der DGUV Vorschrift 2 bietet Firmen nun erstmals eine solide Rechtsgrundlage, um digitale Hilfsmittel einzusetzen. Experten mahnen jedoch zur Vorsicht: Die Mitbestimmung des Betriebsrats und der Schutz personenbezogener Daten sind nicht verhandelbar.
Digitale Unterstützung wird offiziell anerkannt
Die größte Neuerung für Unternehmen ist die klare Legitimierung digitaler Werkzeuge. Laut der neuen Vorschrift dürfen Betriebe bis zu einem Drittel ihrer grundlegenden Sicherheitsbetreuung nun digital abdecken. Diese lang ersehnte Rechtssicherheit soll Investitionen in entsprechende Softwarelösungen beflügeln.
Besonders profitieren könnte die Erfassung psychischer Belastungen. Deren Status war bisher oft unklar. Die reformierte Regelung stellt nun eindeutig klar: Digitale Befragungen und Analysen sind zulässig – sofern sie definierte Qualitätskriterien erfüllen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) betont, dass dies Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte entlastet. Sie gewinnen Zeit für die persönliche Beratung, wo sie am nötigsten ist.
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Schärfere Kontrollen setzen Unternehmen unter Druck
Parallel zur Rechtsklarheit rollt eine Welle verschärfter Kontrollen durch die Bundesländer. Gewerbeaufsichtsämter in Wirtschaftszentren wie Frankfurt intensivieren ihre Prüfungen, besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen.
„Die Behörden akzeptieren das Fehlen einer psychischen Gefährdungsbeurteilung nicht mehr“, stellt die Sicherheitsberatung Secutelli fest. Im Fokus der Inspektionen stehen nun Dokumentationen zu Faktoren wie Zeitdruck, Arbeitsunterbrechungen und emotionaler Belastung. Der Druck, effiziente und rechtskonforme Lösungen zu finden, wächst. Digitale Tools mit automatisierten „Ampelsystemen“ zur Visualisierung von Risikobereichen werden zum Standard.
Die richtige Umsetzung ist entscheidend
Die neuen Möglichkeiten erfordern eine sorgfältige Umsetzung. „Digitale Werkzeuge müssen Risikobereiche auf einen Blick sichtbar machen“, erklärt Betty Willingstorfer, Leiterin des DGUV-Fachbereichs „Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt“. Das Ziel sei, konkrete Maßnahmen abzuleiten – etwa angepasste Schichtpläne oder Unterstützungspools für belastete Teams.
Dr. Markus Kohn von der DGUV ergänzt: Eine separate Beurteilung nur für psychische Faktoren gebe es nicht. Seit 2013 müssen diese Aspekte in die allgemeine Gefährdungsbeurteilung integriert werden. Die Reform 2026 mache lediglich die Datenerfassung durch Digitalisierung effizienter.
Betriebsrat und Datenschutz als kritische Erfolgsfaktoren
Die größte Hürde bei der Einführung digitaler Tools ist oft der Betriebsrat. Die Einführung jeder Software, die Mitarbeiterleistung oder -verhalten erfassen kann, löst Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG aus. Juristen weisen darauf hin, dass „Rechtssicherheit“ nicht nur die Softwarewahl, sondern auch den korrekten Mitbestimmungsprozess umfasst.
Aktuelle Kommentare deuten an, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine Rechtsprechung zu digitalen Betriebsstrukturen weiter präzisiert. Ein Spruch aus dem Jahr 2025 klärte etwa die Definition von Betriebsteilen bei Remote-Arbeit – was direkte Auswirkungen auf die Bildung und Beteiligung von Betriebsräten hat.
Praktisch bedeutet das: Tools müssen so konfiguriert sein, dass Anonymität gewahrt und ein Rücklauf auf einzelne Personen verhindert wird. Der Rat der DGUV und anderer Verbände ist eindeutig: Beziehen Sie den Betriebsrat von Anfang an in die Auswahl des digitalen Werkzeugs ein.
Ausblick: Von der Pflicht zur echten Prävention
Die Digitalisierung des Arbeitsschutzes dürfte 2026 weiter Fahrt aufnehmen. Da der „rechtsfreie Raum“ nun weitgehend beseitigt ist, prognostizieren Marktbeobachter einen Boom bei KI-gestützten Sicherheitsplattformen. Diese versprechen, Burnout-Trends vorherzusagen, bevor sie zu langen Ausfallzeiten führen.
Doch das menschliche Element bleibt unersetzlich. Erfolgreich werden jene Unternehmen sein, die digitale Tools nicht nur für Berichte nutzen, sondern um echte Dialoge über psychische Gesundheit am Arbeitsplatz zu führen. Die reine „Häkchen-Mentalität“ bei der Gefährdungsbeurteilung ist endgültig passé. Die Behörden behalten die Entwicklung genau im Blick.
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