DGUV: Letzte Frist für jährliche Ersthelfer-Unterweisung endet
28.12.2025 - 03:00:12Für deutsche Arbeitgeber läuft die Uhr: Bis Mittwoch muss die jährliche Sicherheitsunterweisung aller Mitarbeiter dokumentiert sein. Wer die Frist verpasst, riskiert Bußgelder und Versicherungsprobleme.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt in ihrer Vorschrift 1 vor, dass Beschäftigte mindestens einmal jährlich über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterwiesen werden müssen. Dazu gehören explizit das Verhalten bei Unfällen und Sofortmaßnahmen. Obwohl kein fixes Datum vorgeschrieben ist, hat sich in der betrieblichen Praxis der 31. Dezember als Stichtag etabliert – besonders für Unternehmen, die im Kalenderjahr abrechnen.
Die aktuelle Woche bis zum Jahreswechsel ist damit die letzte Gelegenheit, Lücken zu schließen und die erforderlichen Nachweise zu erstellen. „Die Unterweisung ist keine Formalie, sondern eine zentrale Präventionspflicht“, betonen Compliance-Experten. Ein Verstoß kann im Schadensfall die Haftung des Arbeitgebers erheblich verschärfen.
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Dokumentation entscheidet über Compliance
Der entscheidende Punkt ist der „fristgerechte Nachweis“. Es genügt nicht, die Unterweisung durchgeführt zu haben – sie muss auch lückenlos dokumentiert sein. Bei einer Betriebsprüfung oder nach einem Unfall muss der Arbeitgeber nachweisen können, wer wann unterwiesen wurde.
Eine gültige Dokumentation benötigt:
* Datum und Unterschrift des Mitarbeiters (auch digital, wenn revisionssicher)
* Konkrete Themenangabe (z.B. „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ statt nur „Sicherheitsunterweisung“)
* Ausreichende Aufbewahrungsfrist (mindestens zwei, empfohlen werden fünf Jahre)
Fehlen diese Nachweise, drohen nicht nur Bußgelder. Im Ernstfall kann ein Gericht das Fehlen der Dokumentation als grobe Pflichtverletzung werten.
Unterschied: Jährliche Unterweisung vs. Ersthelfer-Ausbildung
Ein häufiger Irrtum betrifft den Unterschied zwischen der jährlichen Pflichtunterweisung für alle und der Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer. Jeder Mitarbeiter muss einmal pro Jahr über grundlegende Sofortmaßnahmen informiert werden – etwa über Standorte von Verbandkästen oder die Alarmierungskette.
Die ausgebildeten Ersthelfer benötigen dagegen einen umfangreichen neun Unterrichtseinheiten umfassenden Kurs, der nur alle zwei Jahre aufgefrischt werden muss. Für die aktuelle Jahresendfrist relevant ist jedoch die Unterweisung der gesamten Belegschaft.
Ausblick 2026: Digitalisierung erhält klare Regeln
Das kommende Jahr bringt Erleichterung für moderne Schulungsformen. Die DGUV arbeitet an konkreten Empfehlungen für digitale und hybride Unterweisungsmodelle. Schon 2025 zeichnete sich ab, dass theoretische Inhalte künftig vermehrt über E-Learning-Plattformen vermittelt werden dürfen – vorausgesetzt, der Wissenserfolg wird durch einen Test überprüft.
Für die noch laufende Periode 2025 gelten diese neuen Regelungen jedoch noch nicht. Wer bereits digitale Tools nutzt, muss sicherstellen, dass das System ein zertifiziertes und zeitgestempeltes Teilnahmedokument vor dem Jahreswechsel generiert.
Tipps für die letzten Tage des Jahres
Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kämpfen in diesen Tagen mit dem Dokumentationsstau. Sicherheitsdienstleister verzeichnen einen Ansturm auf Last-Minute-Angebote.
Experten raten zu diesem Vorgehen:
1. Bestandsaufnahme: Prüfen Sie umgehend, welche Mitarbeiter für 2025 noch keine dokumentierte Unterweisung haben.
2. Nachholen: Organisieren Sie kurzfristige Unterweisungen oder nutzen Sie zugelassene digitale Lösungen mit sofortiger Zertifikatsausgabe.
3. Dokumentieren: Legen Sie für jede durchgeführte Maßnahme einen ordentlichen Nachweis an.
4. Planen: Terminieren Sie die Unterweisungen für 2026 frühzeitig, um den Jahresendstress zu vermeiden.
Unternehmen, die die Frist trotz aller Bemühungen knapp verpassen, sollten zumindest einen konkreten Nachholplan für Januar 2026 dokumentieren. Dies zeigt zumindest Bemühen, auch wenn es die fristgerechte Erfüllung nicht ersetzt.
Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Information und ersetzt keine rechtsverbindliche Beratung. Maßgeblich sind die aktuellen Veröffentlichungen der DGUV und individuelle betriebliche Gegebenheiten.
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