DGUV, Standard-Erlaubnisschein

DGUV führt neuen Standard-Erlaubnisschein für heiße Arbeiten ein

18.01.2026 - 18:12:12

Ein neuer, bundesweit einheitlicher Erlaubnisschein für heiße Arbeiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) soll die Brandprävention in allen Branchen verbessern. Das Dokument „FBFHB-008: Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Schleifarbeiten“ ersetzt seit Dezember 2025 ältere, weniger umfassende Vordrucke. Für Unternehmen bedeutet dies eine wichtige Aktualisierung der Arbeitsschutzvorschriften, die eine Überprüfung der internen Sicherheitsabläufe erfordert.

Die größte Neuerung ist der erweiterte Geltungsbereich. Bisher oft als „Schweißerlaubnisschein“ bekannt, adressiert die neue Fassung explizit auch Schneiden, Löten, Auftauen und Schleifen. Damit reagieren die Sicherheitsexperten auf die Erkenntnis, dass Funken beim Schleifen oder Hitze beim Auftauen von Leitungen genauso brandgefährlich sein können wie ein Schweißlichtbogen. Organisationen wie der VdS Schadenverhütung sprechen bereits vom „Erlaubnisschein für heiße Arbeiten (früher Schweißerlaubnis)“. Diese präzisere Definition zwingt Sicherheitsverantwortliche, für jede funken- oder hitzeerzeugende Tätigkeit eine gründliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

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Strengere Abläufe für mehr Sicherheit

Der FBFHB-008 dient als formale Gefährdungsbeurteilung und schriftliche Freigabe. Bevor heiße Arbeiten in einem nicht dafür vorgesehenen Bereich beginnen, muss der Schein von einer autorisierten Person ausgefüllt und unterzeichnet werden. Das Verfahren schreibt detaillierte Prüfungen vor: Brennbare Materialien müssen in einem weiten Radius entfernt, feste brennbare Gegenstände mit feuerbeständigen Planen abgedeckt werden. Zusätzlich sind konkrete Schutzmaßnahmen verbindlich festzulegen – von der Bereitstellung geeigneter Feuerlöscher über die Benennung einer brandwache bis zum Abdichten von Öffnungen, durch die Funken wandern könnten. Dieser strukturierte Ansatz orientiert sich an etablierten DGUV-Regeln wie der Information 205-002.

Versicherungsschutz und Haftung auf dem Spiel

Die Einhaltung des neuen Standards ist keine bloße Empfehlung, sondern ein zentraler Baustein im Risikomanagement. Wer DGUV-Vorschriften ignoriert, handelt grob fahrlässig. Kommt es zu einem Brand, kann das Fehlen eines ordnungsgemäß ausgefüllten Erlaubnisscheins schwerwiegende Folgen haben – bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes. Versicherer verlangen bei Schadensmeldungen häufig den Nachweis, dass alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden. Der FBFHB-008 schafft hier eine belastbare Dokumentation der Sorgfaltspflicht und dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherungen.

Standardisierung schafft Klarheit

Die Einführung ist Teil einer größeren Initiative deutscher Sicherheitsbehörden zur Vereinheitlichung. Bisher nutzten Unternehmen oft verschiedene interne Vordrucke, was zu Inkonsistenzen führte. Mit einem einzigen, universell gültigen Dokument will die DGUV es allen Betrieben – besonders bei Projekten mit mehreren Fremdfirmen – erleichtern, beste Praktiken umzusetzen. Statistiken aus der Brandursachenforschung zeigen, dass viele Brände durch Tätigkeiten wie Trennschleifen verursacht werden, die bisher nicht die gleiche Aufmerksamkeit wie Schweißarbeiten erhielten. Der neue Schein schließt diese Lücke.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Unternehmen sollten den neuen Erlaubnisschein umgehend in ihre Sicherheitsprozesse integrieren. Sicherheitsverantwortliche müssen das Formular von der DGUV-Publikationsdatenbank herunterladen und alle alten Vordrucke ersetzen. Interne Schulungen für Mitarbeiter und Vorgesetzte, die heiße Arbeiten anordnen, überwachen oder ausführen, sind anzupassen. Die schnelle und konsequente Umsetzung ist entscheidend, um ein sichereres Arbeitsumfeld zu schaffen und im Schadensfall abgesichert zu sein.

@ boerse-global.de