DGUV: Arbeitsschutz in der digitalen Ära
18.11.2025 - 05:00:12Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bringt den Arbeitsschutz ins digitale Zeitalter. Mit neuen Leitlinien für Exoskelette, klaren Forderungen zur KI-Regulierung und modernisierten Vorschriften reagiert die Institution auf einen Wandel, der die Arbeitswelt fundamental verändert. Doch reicht das aus, um mit der Geschwindigkeit der Digitalisierung Schritt zu halten?
Am 17. November veröffentlichte die DGUV gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) und dem GKV-Spitzenverband ein Positionspapier, das aufhorchen lässt. Die Botschaft: Die Sozialversicherungsträger wollen die digitale Transformation nicht nur begleiten, sondern aktiv gestalten. Der Appell richtet sich direkt an Berlin und Brüssel – verlässliche Rahmenbedingungen müssen her, und zwar schnell.
Dahinter steht die Erkenntnis, dass mobile Arbeit, algorithmische Entscheidungen und Datensicherheit längst keine Nischenthemen mehr sind. Sie betreffen Millionen Beschäftigte in Deutschland und erfordern eine koordinierte Antwort. Die DGUV positioniert sich damit bewusst als gesellschaftspolitischer Akteur, der über klassische Unfallprävention hinausdenkt.
Bereits im Oktober veröffentlichte die DGUV die neue Information 208-062 – ein praxisnaher Leitfaden für den Einsatz von Exoskeletten am Arbeitsplatz. Diese am Körper getragenen Assistenzsysteme sollen physische Belastungen reduzieren, etwa beim Heben schwerer Lasten oder bei Überkopfarbeiten.
Die Herausforderung: Viele Unternehmen wissen nicht, welches System für welche Tätigkeit geeignet ist. Die DGUV liefert nun konkrete Auswahlkriterien und Hinweise zur sicheren Integration in Arbeitsabläufe. Ein Schritt, der zeigt: Die Institution will nicht abwarten, bis Probleme entstehen, sondern präventiv handeln.
Doch Exoskelette sind nur ein Baustein. Im Rahmen ihrer “Arbeiten 4.0”-Strategie befasst sich die DGUV intensiv mit kollaborierenden Robotern, vernetzten Produktionsanlagen und vor allem mit Künstlicher Intelligenz. Kann KI Gefahren frühzeitig erkennen? Oder schafft sie durch mangelnde Transparenz neue Risiken? Die DGUV fordert, Arbeitsschutz bereits in der Entwicklungsphase von KI-Systemen zu verankern.
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Neue Vorschriften für neue Zeiten
Die DGUV modernisiert auch ihr eigenes Regelwerk. Im April trat die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft – verständlicher formuliert und an aktuelle Arbeitsformen angepasst. Digitale Beratungsformate werden nun explizit berücksichtigt, der Kreis potenzieller Fachkräfte für Arbeitssicherheit wurde erweitert.
Hintergrund ist der zunehmende Fachkräftemangel. Neue Kompetenzen, etwa aus der Arbeitspsychologie, sollen helfen, die wachsenden Anforderungen zu bewältigen. Denn Arbeitsschutz bedeutet heute mehr als Helmpflicht und Sicherheitsschuhe.
Das zeigt auch die Kampagne #GewaltAngehen, die seit zwei Jahren gegen Gewalt im Berufsalltag mobilisiert. Psychische Belastungen und soziale Risiken rücken zunehmend in den Fokus – ein Paradigmenwechsel, der überfällig war.
Proaktiv statt reaktiv
Die aktuelle Strategie der DGUV markiert einen Kurswechsel: Nicht mehr nur auf bestehende Gefahren reagieren, sondern künftige Arbeitswelten aktiv mitgestalten. Die Exoskelett-Leitlinien erschienen, bevor die Systeme flächendeckend im Einsatz sind. Das Positionspapier zur Digitalisierung zeigt die Bereitschaft zur Vernetzung mit anderen Institutionen.
Expertenstudien, etwa vom TÜV Rheinland, bestätigen die Relevanz: Neben KI gelten Cyberrisiken und der Klimawandel als zentrale Herausforderungen für den modernen Arbeitsschutz. Die DGUV versucht, ihre “Kultur der Prävention” fest im digitalen Zeitalter zu verankern.
Ausblick: Die EU-Maschinenverordnung kommt
Ab 2027 tritt die neue EU-Maschinenverordnung in Deutschland in Kraft. Sie legt den Fokus verstärkt auf Risiken durch Digitalisierung und neue Technologien. Unternehmen müssen sich auf steigende Anforderungen an die Sicherheit vernetzter Produktionsanlagen und KI-gestützer Systeme einstellen.
Von der DGUV sind weitere praxisnahe Hilfestellungen zu erwarten – zur Mensch-Roboter-Kollaboration, zum verantwortungsvollen KI-Einsatz, zur Cybersicherheit am Arbeitsplatz. Der Trend ist klar: Sicherheit und Gesundheitsschutz sollen integraler Bestandteil jedes Innovationsprozesses werden.
Für Unternehmen bedeutet das: Frühzeitig mit technologischen Neuerungen auseinandersetzen, die von der DGUV bereitgestellten Ressourcen nutzen und Arbeitsschutz nicht als Bremsklotz, sondern als Innovationstreiber verstehen. Denn eines steht fest – die Arbeitswelt wird sich weiter rasant verändern. Die Frage ist nur, ob der Arbeitsschutz mithalten kann.
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