DGUV, Regelwerk

DGUV aktualisiert Regelwerk für Fuß- und Knieschutz

17.01.2026 - 03:01:12

Die DGUV hat ihre zentrale Vorschrift für Fuß- und Knieschutz grundlegend aktualisiert. Die neue Regel 112-191 definiert erstmals spezifische Schuhtypen für Hochrisikobereiche und klare Kriterien für den Austausch von PSA.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre zentrale Vorschrift für Fuß- und Knieschutz grundlegend modernisiert. Die neue DGUV Regel 112-191 löst die alte BGR 191 ab und bringt klare, praxisnahe Vorgaben für Millionen Beschäftigte.

Was sich für Betriebe konkret ändert

Die Überarbeitung war notwendig, um neue europäische Normen wie die DIN EN ISO 20345 für Sicherheitsschuhe zu integrieren. Der größte Fortschritt: Erstmals werden spezifische Schuhtypen für Hochrisikobereiche definiert. Dazu zählen Schutz vor Chemikalien, für Gießereien sowie für Schweißarbeiten. Diese Konkretisierung schließt eine wichtige Lücke – besonders für die chemische Industrie, Metallverarbeitung und das Baugewerbe.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der praktischen Anwendung. Die Regel definiert nun eindeutig, wann Schutzausrüstung verschlissen ist und ausgetauscht werden muss. Diese Kriterien zur „Ablegereife“ sollen Unfälle durch unwirksame PSA verhindern. Elf neue Anhänge mit Muster-Betriebsanweisungen erleichtern die Umsetzung im Betriebsalltag.

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Orthopädischer Schutz und digitale Hilfen

Besonders wichtig für viele Beschäftigte: Die Regelung zum orthopädischen Fußschutz bleibt streng. Einlagen oder andere Anpassungen sind nur erlaubt, wenn der Schuh danach alle Normen weiter erfüllt. Nur so bleibt der volle Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall erhalten. Viele Hersteller bieten bereits vorzertifizierte Modelle an.

Gleichzeitig setzt die DGUV auf moderne Informationsbereitstellung. Statt statischer Beispiellisten verweist das 104-seitige Regelwerk nun auf eine online verfügbare, tätigkeitsbezogene Liste. Diese kann aktueller gepflegt werden und bietet mehr Flexibilität. Eine gedruckte Version der Publikation wird voraussichtlich ab Februar 2026 verfügbar sein.

Teil einer umfassenden Modernisierung

Die Aktualisierung ist kein Einzelfall. Sie ist Teil einer breiten Reform der Vorschriften im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. So wird auch die DGUV Vorschrift 2 bis 2026/2027 überarbeitet, um sie verständlicher zu machen.

Diese Entwicklung spiegelt die Megatrends in der Arbeitswelt wider. Leichtere Materialien, smarte Sensoren in der PSA und Nachhaltigkeit gewinnen an Bedeutung. Für Unternehmen heißt die Neufassung jetzt: bestehende Gefährdungsbeurteilungen überprüfen und Schutzausrüstung gegebenenfalls anpassen. Die detaillierten Vorgaben dürften die Sicherheit in Risikobranchen spürbar erhöhen.

@ boerse-global.de