DGB, Gleichstellung

DGB setzt Gleichstellung zur Chefsache vor Betriebsratswahlen

18.01.2026 - 12:40:12

Der Deutsche Gewerkschaftsbund verknüpft die anstehenden Betriebsratswahlen mit klaren Forderungen nach einer AGG-Reform, mehr Tarifbindung und einem stärkeren Diskriminierungsschutz im Grundgesetz.

Die deutschen Gewerkschaften rücken Gleichstellung und soziale Sicherheit ins Zentrum der anstehenden Betriebsratswahlen. Mit einer großen Vielfaltskonferenz und klaren Forderungen an die Politik will der DGB den Ton für die Personalentscheidungen in den Betrieben vorgeben.

Berlin – Die deutsche Arbeitswelt steht vor einem entscheidenden Jahr. Während sich die Betriebe auf die Betriebsratswahlen 2026 vorbereiten, die von März bis Mai stattfinden, positioniert sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) klar: Echte Gleichberechtigung und stabile Sozialsysteme sind keine Nebenschauplätze, sondern Kernaufgaben der Mitbestimmung. Den Auftakt macht die 2. DGB-Vielfaltskonferenz am 22. und 23. Januar in Berlin.

Soziale Sicherheit als Grundpfeiler

Bereits im Vorfeld der Konferenz hat der DGB die Verbindung zwischen sozialer Absicherung und Chancengleichheit betont. Anja Piel, Vorstandsmitglied des DGB, wies am vergangenen Freitag jegliche Kürzungen im Gesundheitswesen zurück. Statt Leistungen zu streichen, müsse die Bundesregierung die Zuschüsse erhöhen und entschlossen gegen Lohndumping und Schwarzarbeit vorgehen.

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„Eine stabile soziale Sicherung ist die Voraussetzung dafür, dass alle Beschäftigten – besonders die vulnerablen – am Arbeitsleben teilhaben können“, so Piel. Der DGB schätzt, dass den Sozialkassen durch illegale Praktiken jährlich rund 41 Milliarden Euro entgehen. Bereits zuvor hatte Piel die Stärkung der Tarifbindung als zentralen Hebel für stabile Sozialsysteme benannt.

Agenda: Vom AGG bis ins Grundgesetz

Die Vielfaltskonferenz im Berliner Hans-Böckler-Haus hat konkrete gesetzgeberische Ziele. Der erste Tag (22. Januar) steht ganz im Zeichen einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Die Gewerkschaften wollen wirksameren Schutz vor Diskriminierung erreichen und Strategien gegen einen beobachteten Rückbau von Diversitätsprogrammen in Unternehmen entwickeln.

Am zweiten Tag (23. Januar) rückt die Verfassung in den Fokus. In einem Fachforum geht es um die Aufnahme der „sexuellen Identität“ als ausdrückliches Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes. Diese Unterscheidung zeigt die Doppelstrategie: konkrete arbeitsrechtliche Verbesserungen parallel zu grundlegender verfassungsrechtlicher Anerkennung.

Betriebsratswahlen als Schlüssel

All diese Debatten finden nicht im Elfenbeinturm statt, sondern münden direkt in die anstehenden Betriebsratswahlen. Für den DGB sind diese Wahlen gelebte Demokratie und das zentrale Instrument, um Gleichstellung zur betrieblichen Aufgabe zu machen.

Das Betriebsverfassungsgesetz gibt den Räten klare Befugnisse. § 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG verpflichtet sie, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Sie können Auskunft über Gehälter verlangen, um Entgeltlücken aufzudecken, und personellen Maßnahmen widersprechen, die gegen Diskriminierungsverbote verstoßen.

Was bedeutet das für die Wirtschaft?

Die strategische Verknüpfung von Konferenz und Wahlkampf sendet ein klares Signal an die Unternehmen. Die Gewerkschaften holen das Thema Gleichstellung aus der HR-Abteilung und legen es auf den Tisch der Betriebsräte. Sollten die Forderungen nach einer AGG-Reform und der Grundgesetzänderung politischen Rückenwind erhalten, könnten auf Unternehmen ab der zweiten Jahreshälfte 2026 strengere Compliance-Anforderungen in Sachen Diskriminierungsschutz und Entgelttransparenz zukommen.

Die neu gewählten Betriebsräte werden die Umsetzung dieser Konzepte in die tägliche Praxis tragen. Damit steht nicht nur die Sozialpartnerschaft, sondern das gesamte deutsche Modell der Mitbestimmung vor einer praktischen Bewährungsprobe.

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