Deutschland, Software-Sperren

Deutschland verbietet Software-Sperren für Handy-Reparaturen

16.01.2026 - 15:24:12

Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz Software-Barrieren wie Parts Pairing verbieten, um Reparaturen zu erleichtern und Elektroschrott zu reduzieren. Die Umsetzung ist bis Juli 2026 geplant.

Die Bundesregierung will das umstrittene „Parts Pairing“ per Gesetz stoppen. Ihr Entwurf zur Umsetzung der EU-Reparaturrichtlinie zielt direkt auf Software-Barrieren ab, die Hersteller in Smartphones einbauen. Diese Praxis macht Reparaturen teuer und schafft Elektroschrott. Das Justizministerium plant die Umsetzung bis Juli 2026.

Was ist „Parts Pairing“?

Hersteller koppeln dabei Bauteile wie Akku oder Display per Software an die Seriennummer eines Geräts. Wird ein Ersatzteil eingebaut, das nicht vom Hersteller autorisiert ist, funktioniert es oft nicht – selbst wenn es baugleich ist. Das verteuert Reparaturen und zwingt Kunden in teure Herstellerwerkstätten.

Kritiker sehen darin eine Strategie, um die Lebensdauer von Geräten künstlich zu verkürzen. Hersteller argumentieren hingegen mit Sicherheit und Qualität.

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Das plant die neue Regelung

Der Gesetzentwurf verbietet Software-Praktiken, die Reparaturen behindern. Das ist ein direkter Angriff auf Parts Pairing. Weitere Kernpunkte sind:

  • Sieben Jahre Ersatzteile: Hersteller müssen Ersatzteile für Smartphones sieben Jahre nach Produktionsende vorrätig halten.
  • Zugang für alle Werkstätten: Unabhängige Reparaturbetriebe erhalten diskriminierungsfreien Zugang zu Teilen und Reparaturanleitungen.
  • Längere Gewährleistung: Entscheidet sich ein Kunde in der Gewährleistung für eine Reparatur, verlängert sich diese um ein Jahr.
  • Reparierbarkeit als Pflicht: Ist ein Gerät aufgrund seiner Bauweise nicht reparierbar, gilt das künftig als Sachmangel.

Mehr Wahlfreiheit für Verbraucher

Für Unternehmen wie Apple bedeutet das Gesetz einen Einschnitt. Sie müssen ihre Geschäftsmodelle anpassen. Andere Hersteller wie Google haben sich bereits für ein Verbot von Parts Pairing ausgesprochen.

Verbraucher gewinnen an Wahlfreiheit und können ihre Geräte länger nutzen. Das spart Geld und reduziert Elektroschrott. Ab Juni 2025 hilft der verpflichtende EU-Reparierbarkeitsindex auf Smartphones und Tablets bei der Kaufentscheidung.

Wo liegen die Hürden?

Experten warnen: Der Kampf für das Recht auf Reparatur ist noch nicht gewonnen. Die EU-Richtlinie gilt zunächst nur für bestimmte Produkte wie Smartphones. Kleinere Haushaltsgeräte sind vorerst ausgenommen.

Zudem bleiben Schlupflöcher. Die Richtlinie erlaubt Ausnahmen vom Parts Pairing-Verbot aus „legitimen Gründen“. Unklar ist auch, was ein „angemessener“ Preis für Ersatzteile ist. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie konsequent die neuen Regeln durchgesetzt werden.

@ boerse-global.de