Deutschland startet digitalen Kontrollverbund für Betriebe
06.01.2026 - 16:24:12Ab sofort tauschen Zoll, Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften Inspektionsdaten automatisiert aus. Diese digitale Vernetzung, die zentrale Teile des neuen Arbeitsschutzkontrollgesetzes und des SchwarzArbMoDiG umsetzt, beendet die bisherige Insellösung der Behörden. Für Unternehmen beginnt damit die Ära des transparenten Betriebs.
Vernetzte Kontrollen werden Realität
Seit dem 1. Januar 2026 ist die digitale Schnittstelle für den Austausch von Begehungsprotokollen in Betrieb. Kern der Neuerung ist der automatische Abgleich von Inspektionsbefunden zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und den Landesbehörden für Arbeitsschutz.
Wie das Handwerksblatt am 6. Januar berichtete, ermöglicht das System den Behörden eine automatische Querprüfung von Daten. Als technisches Rückgrat dient das „Operative Informations- und Datenanalyse-System“ (OIDA) der Zollverwaltung. Es erlaubt den Abruf und die Analyse großer Datensätze aus Sozialversicherungsträgern und Landesfinanzbehörden.
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„Damit werden die blinden Flecken beseitigt, die Unternehmen bisher nutzen konnten“, erklärt eine Rechtsexpertin. Der Austausch beschränkt sich nicht auf Besuchsankündigungen. Er umfasst konkrete Verstöße: Ein Sicherheitsmangel, den die Gewerbeaufsicht feststellt, kann sofort eine Prüfung durch den Zoll nach sich ziehen – wenn er auf illegale Beschäftigung hindeutet.
Neue Mindestquote und erweiterte Befugnisse
Parallel zum Datenaustausch tritt 2026 die 5-Prozent-Mindestbesichtigungsquote für die Landesbehörden in Kraft. Sie verpflichtet diese, jährlich mindestens fünf Prozent aller Betriebe in ihrem Zuständigkeitsbereich zu kontrollieren.
Der digitale Protokollaustausch ist für die Bewältigung dieser Quote essenziell. Er ermöglicht eine risikobasierte Auswahl und vermeidet Doppelprüfungen bei ordentlichen Unternehmen. Die gesetzliche Grundlage schafft das SchwarzArbMoDiG, das der Bundestag Ende 2025 verabschiedete.
Es erlaubt den Behörden ausdrücklich, Verstöße gegenseitig zu melden. Wird bei einer Routine-Kontrolle ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz entdeckt, muss dieser nun digital an die zuständige Vollzugsbehörde gemeldet werden.
Unternehmen im „gläsernen Betrieb“
Für die deutsche Wirtschaft bedeutet der Start des Systems eine dringende Aufforderung zur Überprüfung ihrer Compliance-Dokumentation. Unstimmigkeiten in den Unterlagen werden nun wahrscheinlicher durch automatischen Datenabgleich auffallen – nicht erst bei Vor-Ort-Kontrollen.
Die seit 2025 geltende Textform anstelle der strengeren Schriftform hat die Digitalisierung erleichtert. Sie bringt aber auch neue Pflichten mit sich. Unternehmen müssen auf Anforderung digitalen Zugang zu ihren Daten gewähren. Verweigern sie die Herausgabe „digitaler Abschriften“, drohen schnelle Sanktionen.
Die Vision vom „Gläsernen Betrieb“ wird Realität. Eine Abweichung der Arbeitszeiten im Sicherheitsprotokoll von den an die Sozialkasse gemeldeten Daten kann nun algorithmisch erkannt werden. Konsequente und präzise Datensynchronisation über alle Bereiche hinweg – von der Arbeitssicherheit bis zur Lohnbuchhaltung – gewinnt entscheidend an Bedeutung.
Technische Umsetzung und nächste Schritte
Die technische Realisierung des Austauschs basiert auf verschlüsselten Schnittstellen zwischen Bundes- und Landes-IT-Systemen. Das OIDA-System der Zentralstelle Zoll spielt hierbei eine Schlüsselrolle bei der Sammlung und Analyse der Datenströme. Seine automatisierten Analysen sollen Muster organisierter Schwarzarbeit oder systematischer Sicherheitsnachlässigkeit erkennen.
Die Digitalisierung der Compliance-Prüfung wird sich weiter beschleunigen. Wie die FAZ diese Woche berichtete, soll die europäische „ID-Wallet“ ab 2027 in diese Systeme integriert werden. Sie würde Identitäts- und Qualifikationsprüfungen auf Baustellen und in anderen regulierten Branchen weiter vereinfachen.
Experten rechnen in den kommenden Monaten mit einer Welle automatischer Anfragen und Bußgeldbescheide, während die Behörden den Datenrückstau abarbeiten. Der Rat an Unternehmen ist eindeutig: Überprüfen Sie jetzt Ihre Begehungsprotokolle und stellen Sie sicher, dass alle dokumentierten Sicherheitsmaßnahmen exakt mit Ihren Beschäftigungs- und Steuerunterlagen übereinstimmen.
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