Deutsche Rentenversicherung verschärft Kampf gegen Scheinselbstständigkeit
20.01.2026 - 15:43:12Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht mit verschärften Prüfungen gegen Scheinselbstständigkeit vor. Diese Offensive bringt die gesamte Projektwirtschaft in Deutschland in Bedrängnis und stellt das etablierte Modell der freien Mitarbeit auf eine harte Probe. Im Fokus stehen dabei die sogenannten Statusfeststellungsverfahren, die immer häufiger dazu führen, dass Solo-Selbstständige rückwirkend als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte eingestuft werden. Die finanziellen Folgen für beide Seiten können existenzbedrohend sein.
Was ist Scheinselbstständigkeit?
Die Grenze zwischen echter Selbstständigkeit und einer nur scheinbaren ist fließend. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung des Einzelfalls. Liegt eine Weisungsgebundenheit in Ort, Zeit und Arbeitsweise vor? Ist der Freelancer in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert? Trägt er ein eigenes unternehmerisches Risiko? Die DRV legt diese Kriterien in jüngster Zeit deutlich enger aus als noch vor wenigen Jahren. Diese restriktivere Auslegung ist der Haupttreiber für die steigende Zahl von Feststellungen.
Die Prüfungen werden entweder proaktiv von den Beteiligten selbst angestoßen – um Rechtssicherheit zu schaffen – oder im Zuge einer regulären Betriebsprüfung beim Auftraggeber aufgedeckt. Letzteres Szenario birgt das größte Risiko, da es oft zu überraschenden und rückwirkenden Forderungen führt.
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Der Prüfprozess: Das Statusfeststellungsverfahren
Das zentrale Werkzeug ist das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Es kann von beiden Vertragsparteien bei der Clearingstelle der DRV Bund beantragt werden und soll verbindlich klären, ob eine Beschäftigung oder eine Selbstständigkeit vorliegt. Die Behörde prüft dabei nicht nur den Vertragstext, sondern vor allem die gelebte Praxis der Zusammenarbeit.
Das Verfahren ist für die Antragsteller kostenfrei und dauert durchschnittlich drei Monate. Es gilt als der sicherste Weg, um im Vorfeld Klarheit zu erhalten und spätere böse Überraschungen zu vermeiden. Doch warum zögern so viele, diesen Weg zu gehen? Oft aus Sorge, überhaupt erst das Augenmerk der Behörde auf sich zu ziehen – eine Angst, die in der aktuellen verschärften Prüfkulisse verständlich ist.
Existenzbedrohende Folgen für Unternehmen
Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, trifft es den Auftraggeber mit voller Wucht. Er wird rückwirkend – für bis zu vier Jahre – zum Arbeitgeber erklärt. Die Konsequenz: Er muss die kompletten Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, also sowohl den Arbeitgeber- als auch den fiktiven Arbeitnehmeranteil. Für kleine und mittlere Unternehmen kann diese Nachforderung schnell existenzgefährdende Dimensionen annehmen.
Zusätzlich drohen Säumniszuschläge und im Extremfall sogar strafrechtliche Ermittlungen wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt. Für den betroffenen Freelancer bedeutet die Einstufung als Arbeitnehmer den Verlust seiner bisherigen Privilegien, etwa in der privaten Krankenversicherung, und einen erheblichen administrativen Aufwand.
Rechtsunsicherheit und unklare Zukunft
Die Lage wird durch eine Reihe restriktiver Urteile der Sozialgerichte zusätzlich verkompliziert. Vor allem das „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts hat die Maßstäbe verschärft und für erhebliche Verunsicherung gesorgt, die weit über den ursprünglich betroffenen Bereich der Lehrtätigkeiten hinausreicht.
Der Gesetzgeber hat zwar für bestimmte Gruppen, wie Honorardozenten, Übergangsfristen bis Ende 2026 geschaffen. Dies löst das Grundproblem jedoch nicht. Experten fordern seit langem klarere, praxistaugliche gesetzliche Kriterien. Bis dahin bleibt Unternehmen und Freelancern nur eins: Ihre Vertragsgestaltung und Arbeitspraxis kritisch zu hinterfragen und im Zweifel den proaktiven Weg über das Statusfeststellungsverfahren zu wählen. Die Alternative könnte eine ruinöse Nachzahlung sein.
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