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Deutsche Lichtmiete: Gläubigerausschüsse lehnen Kauf- und Fortführungsangebot der Light Now AG ab.

22.07.2024 - 11:40:45

EQS-News: Deutsche Lichtmiete: Gläubigerausschüsse lehnen Kauf- und Fortführungsangebot der Light Now AG ab. Wie geht es weiter? Welche Rolle spielen die Großgläubiger (Deutsche Bundesstiftung Umwelt, WWK Vers (deutsch)

Wie geht es weiter? Welche Rolle spielen die Großgläubiger (Deutsche Bundesstiftung Umwelt, WWK Vers

Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e):
Anleihe/Insolvenz
Deutsche Lichtmiete: Gläubigerausschüsse lehnen Kauf- und
Fortführungsangebot der Light Now AG ab. Wie geht es weiter? Welche Rolle
spielen die Großgläubiger (Deutsche Bundesstiftung Umwelt, WWK Vers

22.07.2024 / 11:40 CET/CEST
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Deutsche Lichtmiete: Gläubigerausschüsse lehnen Kauf- und
Fortführungsangebot der Light Now AG ab. Wie geht es weiter?

Welche Rolle spielen die Großgläubiger (Deutsche Bundesstiftung Umwelt, WWK
Versicherung, Versicherungskammer Bayern)?

Die Light Now AG hatte am 14.06.2024 ein Kauf- und Fortführungsangebot für
sämtliche verbliebenen Assets der Deutsche Lichtmiete-Gruppe abgegeben. Die
Light Now AG wird von Lichtmiete-Gründer Alexander Hahn geführt und vertritt
die Ansprüche auf Nutzungsentgelt und das Leuchtenvermögen von ca. 90 % der
Direktinvestoren der ehemaligen Deutsche Lichtmiete-Gruppe. Gemeinsames Ziel
ist, für alle Gläubiger der Lichtmiete-Gruppe das bestmögliche Ergebnis zu
erzielen. Durch die Expertise des Lichtmiete-Gründers Alexander Hahn und die
massive Unterstützung der Direktinvestoren bietet die Light Now AG die
Gewähr für den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens. Alle noch im
Unternehmen tätigen Mitarbeiter sollten weiterbeschäftigt werden, dies war
ausdrücklicher Bestandteil des Angebotes.

Wie aktuell zu erfahren ist, haben die Gläubigerausschüsse der Deutschen
Lichtmiete das Kaufangebot jedoch abgelehnt. Dies ist nicht nachvollziehbar.
Stattdessen soll die Liquidation der NOVALUMEN GmbH weitergeführt werden.
Zudem hat Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß ankündigen lassen, im Oktober 2024
gegenüber den gewerblichen Mietern der LED-Leuchten den Nichteintritt in die
Verträge zu erklären. Damit würde sich die Lichtmiete-Gruppe selbst den
laufenden Cashflow abschneiden. Dies hätte die vollständige Zerschlagung und
Wertvernichtung der Lichtmiete-Gruppe zur Folge. Das ist ein Ergebnis, das
die Investoren fassungslos macht, da das Verfahren mit einer Minimalquote
für die Gläubiger auslaufen dürfte, nachdem umfangreichste Unternehmenswerte
vernichtet worden sind.

Acht grundlegende Tatsachen, nochmals in Erinnerung gerufen:

  1. Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat am 31. August 2022 alle Werte der
    Lichtmiete-Gruppe an die "Auffanggesellschaft" NOVALUMEN GmbH
    "verkauft", ohne dass ein Barkaufpreis gezahlt wurde.

  2. Der Gesellschafterkreis der NOVALUMEN GmbH ist vollständig identisch
    mit dem Gesellschafterkreis von One Square Advisory, dem Gemeinsamen
    Vertreter der Lichtmiete-Anleihegläubiger (50 % Frank Günther, 50 % Wolf
    Waschkuhn, teils über Zwischengesellschaften). Anders gesagt: Der
    Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger hat, wirtschaftlich
    gesprochen, sich selbst sämtliche Assets der Lichtmiete-Gruppe
    verschafft.

  3. An Stelle einer Barkaufpreiszahlung hat NOVALUMEN eine Anleihe über 45
    Mio. EURO begeben. Allerdings sind Zahlungen aus dieser Anleihe bis
    heute nicht geleistet worden und sind auch erst zu leisten, wenn in der
    NOVALUMEN überschüssige Liquidität von mindestens 3 Mio. EURO / Jahr
    generiert wird.

  4. Überschüssige Liquidität in der NOVALUMEN GmbH wurde aber in nunmehr
    fast zwei Jahren Laufzeit nicht generiert. Eine Ursache liegt darin,
    dass die Schwestergesellschaft One Square gegenüber NOVALUMEN
    Beratungsrechnungen stellt, teilweise über mehr als 200.000 EURO im
    Monat. In diesen Beratungsrechnungen werden Tätigkeiten einfacher One
    Square-Mitarbeiter mit über 400 EURO brutto / Stunde abgerechnet. Auch
    Reisezeiten zwischen München und Oldenburg werden abgerechnet. Auf diese
    Weise wird laufend Liquidität aus der NOVALUMEN abgesaugt, die dann zur
    Befriedigung der Gläubiger fehlt.

  5. NOVALUMEN leistet bis heute keine Zahlungen auf die Anleihe, obwohl sie
    sogar Mieterträge vereinnahmt hat, die ihr nicht zustanden. Zum
    Hintergrund: Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat mehr als anderthalb
    Jahre lang 90% der Mieten, die eigentlich den Direktinvestoren der
    ehemaligen Deutsche Lichtmiete zustanden, rechtswidrig an NOVALUMEN
    weitergeleitet. Die übrigen 10% behielt Weiß für sich, wohingegen die
    Direktanleger bisher keinen Cent zu sehen bekamen.

  6. Eine 1A-Sicherheit in Form einer 10-Mio.-Euro-Bankbürgschaft wurde
    nicht verwertet und verfiel ungenutzt zum Schaden der Gläubiger.

  7. Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat, entgegen seiner Ankündigung
    (Januar 2024 sollte die erste Quotenauszahlung erfolgen) bis zum
    heutigen Tage keine Zahlungen an die Lichtmiete-Gläubiger erbracht.

  8. Damit sind im Zusammenwirken von Insolvenzverwalter Weiß und NOVALUMEN
    / One Square Unternehmenswerte in Millionenhöhe vernichtet worden bzw.
    in die Taschen Dritter abgeflossen. Die Insolvenzgläubiger hingegen sind
    bis zum heutigen Tage leer ausgegangen.

Zwar konnten die ärgsten Exzesse der NOVALUMEN durch rechtliche Maßnahmen
unterbunden werden. Unberechtigte Verfügungen der NOVALUMEN GmbH über
LED-Leuchten, die im Eigentum von Direktinvestoren stehen, hat das OLG
Oldenburg durch Urteil des OLG Oldenburg vom 07.02.2023 - 2 U 8/23 untersagt
(erwirkt von unserer Kanzlei). Auch die unrechtmäßige Weiterleitung von
Mieten/Nutzungsentschädigungen, die auf LED-Leuchten entfallen, die im
Eigentum von Direktinvestoren stehen, konnte unterbunden werden. Nachdem
Insolvenzverwalter Weiß diese Gelder bis Februar 2024 regelmäßig an die
NOVALUMEN weitergeleitet hatte, hat er im Zuge eines ebenfalls von unserer
Kanzlei geführten einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem OLG Hamburg (11
W 28/24) diese Zahlungen eingestellt und an Eides Statt versichert, dass er
die Zahlungen bis auf weiteres nicht wiederaufnehmen werde.

Offensichtlich ist man seitens der NOVALUMEN verärgert über diese
Prozesserfolge, mit denen verhindert werden konnte, dass die Einnahmen nicht
mehr dieser zuflossen, sondern zum Wohle der Gläubiger in der Insolvenzmasse
blieben. So lesen sich jedenfalls aktuelle Publikationen, in denen haltlose
Anschuldigungen in verschiedenen Richtungen erhoben werden, ohne die oben
genannten Basistatsachen 1.) bis 8.) widerlegen zu können. Ohne den
unermüdlichen Einsatz der Light Now AG, die Rechte der Direktinvestoren zu
sichern und zu verteidigen, wäre das von Rüdiger Weiß und Frank Günther
aufgesetzte Selbstbereicherungssystem wohl unbemerkt weitergelaufen. Die
Anleger, insbesondere die Direktinvestoren, hätten kaum eine Chance gehabt,
die Missstände selbst aufzudecken und sich zur Wehr zu setzen.

Nach dem Ende des Selbstbedienungssystems NOVALUMEN schien der Weg frei für
eine Lösung, die endlich den Interessen der Anleger gerecht wird. Aus diesem
Grunde hatte die Light Now AG das Kauf- und Fortführungsangebot vom
14.06.2024 unterbreitet. Da die Light Now AG ca. 90 % der Direktinvestoren
hinter sich vereint, wäre es endlich möglich, den Mietkunden rechtssichere
Lösungen zu unterbreiten, die Bestands-Mietverträge zu sichern und das
Geschäft wiederaufzubauen. Umso unverständlicher ist es, dass der
Gläubigerausschuss, wie aktuell zu erfahren ist, dieses Angebot abgelehnt
haben soll.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach,
Berlin, dessen Kanzlei zahlreiche Direktinvestoren und die Light Now AG
vertritt: "Das Angebot der Light Now AG stellte die beste Chance für alle
Lichtmiete-Anleger dar, einen möglichst hohen Prozentsatz ihres Investments
zu retten. Nur eine geordnete Fortführung des Unternehmens schöpft den Wert
der Mietverträge aus und ermöglicht eine hohe Quotenzahlung. Dafür ist die
inhaltliche Verständigung mit den Direktinvestoren erforderlich, denen ein
Großteil der LED-Leuchten gehört. Nur die Light Now AG kann diese
Verständigung vermitteln."

Dr. Schirp weiter: "Wie es zu der Ablehnung des Angebotes durch die
Gläubigerausschüsse kommen konnte, ist für uns nicht nachvollziehbar. Es
gibt drei Großgläubiger, die jeweils 20 Mio. EURO oder mehr in den
Lichtmiete-Anleihen gezeichnet haben, nämlich die Deutsche Bundesstiftung
Umwelt, die WWK Versicherung und die Versicherungskammer Bayern. Diese drei
Großgläubiger handeln mit der Ablehnung des Angebots gegen ihre ureigensten
Interessen und gegen die Interessen ihrer Geldgeber bzw. Beitragszahler.
Sind diese drei Großgläubiger womöglich durch den Insolvenzverwalter und
durch One Square nur unzureichend informiert worden, so dass es zu dieser
Fehlentscheidung kommen konnte? Es ist dringend erforderlich, Aufklärung zu
schaffen. Zu diesem Zwecke werden wir Gläubigerversammlungen einberufen
lassen, wo dann die Fakten auf den Tisch kommen. Das dafür notwendige Quorum
konnten wir in der vergangenen Woche in Rekordzeit erreichen."

Für weitere Informationen steht zur Verfügung. Dr. Wolfgang Schirp, Schirp
Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, Leipziger Platz 9, D - 10117
Berlin, Tel. 0049-30-3276170 und 0049-179-5320213, mail: schirp@schirp.com;
URL: www.schirp.com


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