Kolumne, DGA

Deutsche EuroShop erfolgreich mit der Emission ihres ersten Green Bonds EQS-News: Deutsche EuroShop AG / Schlagwort(e): Anleiheemission / Rating Deutsche EuroShop erfolgreich mit der Emission ihres ersten Green Bonds 11.06.2025 / 18:00 CET / CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

11.06.2025 - 18:00:19

EQS-News: Deutsche EuroShop erfolgreich mit der Emission ihres ersten Green Bonds (deutsch)

Deutsche EuroShop erfolgreich mit der Emission ihres ersten Green Bonds

EQS-News: Deutsche EuroShop AG / Schlagwort(e): Anleiheemission/Rating
Deutsche EuroShop erfolgreich mit der Emission ihres ersten Green Bonds

11.06.2025 / 18:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON
AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN

Deutsche EuroShop erfolgreich mit der Emission ihres ersten Green Bonds

  * Volumen: 500 Mio. EUR

  * Laufzeit: 5,3 Jahre bis Oktober 2030

  * Kupon: 4,50 %

  * Angebot 7-fach überzeichnet

  * BBB- Investment Grade Rating von S&P

Hamburg, 11. Juni 2025 - Die Shoppingcenter-Investorin Deutsche EuroShop
(DES) hat erfolgreich ihren ersten Green Bond in einem Nennbetrag von EUR 500
Millionen platziert. Die Anleihe hat eine Laufzeit von 5,3 Jahren bis
Oktober 2030 und einen jährlichen Zinssatz von 4,50 %. Die Emission stieß
auf großes Investoreninteresse und war 7-fach überzeichnet, was die
Attraktivität der Deutsche EuroShop als Kreditnehmer unterstreicht. Die
Anleihe wird am 18. Juni 2025 begeben und am Euro MTF Markt der Luxemburger
Börse notiert werden.

Hans-Peter Kneip, Vorstand der Deutsche EuroShop, erklärte: "Die
erfolgreiche Ausgabe unseres ersten Green Bonds zu attraktiven Konditionen
ist ein wichtiger Schritt zur Erweiterung und Optimierung unserer
Finanzierungsoptionen. Die Emission unterstreicht unser Engagement für
nachhaltiges Wachstum und festigt unsere finanzielle Stabilität. Die starke
Nachfrage nach unserer Anleihe bestätigt das hohe Vertrauen von Investoren
in unsere strategische Ausrichtung."

Der Nettoerlös aus der Emission wird für allgemeine Unternehmenszwecke
verwendet, darunter die Refinanzierung besicherter Verbindlichkeiten, die
Zahlung von Dividenden sowie strategische Investitionen. Darüber hinaus
verpflichtet sich die Deutsche EuroShop, einen Betrag in Höhe des
Nettoerlöses zur Finanzierung oder Refinanzierung qualifizierter Projekte
("Eligible Green Projects") gemäß ihrem Green Finance Framework zu
verwenden.

Im Vorfeld der Anleiheemission erhielt die Deutsche EuroShop von S&P Global
Ratings ein langfristiges Emittentenrating von BB+ (stabil). Die neue
Anleihe wird von S&P mit einem Rating von BBB- eingestuft, welches das
starke Investment Grade Kreditprofil der Deutsche EuroShop reflektiert.

Die Transaktion wurde von J.P. Morgan als Sole Global Coordinator und Rating
Advisor, Deutsche Bank und J.P. Morgan als Joint ESG Structuring
Coordinators, sowie Deutsche Bank, Goldman Sachs Bank Europe SE, J.P. Morgan
und LBBW als Joint Bookrunners geleitet.


Deutsche EuroShop - Die Shoppingcenter-AG

Die Deutsche EuroShop ist Deutschlands einzige Aktiengesellschaft, die
ausschließlich in Shoppingcenter an erstklassigen Standorten investiert. Das
Unternehmen ist zurzeit an 21 Einkaufscentern in Deutschland, Österreich,
Polen, Tschechien und Ungarn beteiligt. Zum Portfolio gehören u. a. das
Main-Taunus-Zentrum bei Frankfurt, die Altmarkt-Galerie in Dresden und die
Galeria Baltycka in Danzig.

Rechtliche Hinweise:

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Weder diese Veröffentlichung
noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde
gelegt werden.

Der Zulassungsprospekt zu den Wertpapieren wird nach Veröffentlichung auf
der Website der Luxemburger Börse (www.luxse.com) verfügbar sein.

Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und
werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung
(das "Wertpapiergesetz") oder nach dem Recht eines Bundesstaats der
Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne
Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen
einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes
nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die Anleihen werden
nicht in den Vereinigten Staaten angeboten. Diese Pressemitteilung und die
darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder
in anderen Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin
genannten Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder
dorthin übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten Staaten
allgemein verbreitete Veröffentlichungen übermittelt werden. Die Anleihen
werden im Vertrauen auf Regulation S nach dem Wertpapiergesetz
ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft.

Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) Anleger
mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen, die unter
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (nachfolgend als "Order" bezeichnet) fallen, und (ii)
Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der
Order fallen, und (iii) alle Personen, an die sie in sonstiger Weise
rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als
"qualifizierte Personen" bezeichnet). Die Anleihen stehen nur qualifizierten
Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede
Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu
erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen,
die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick
oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.

Keiner der Joint Bookrunner oder einer ihrer jeweiligen Direktoren,
leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernimmt
Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit oder gibt
eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung für
die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung,
oder für andere Informationen in Bezug auf die Deutsche EuroShop AG oder
eine ihrer Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen (ob
schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form, und wie
auch immer übermittelt oder zur Verfügung gestellt) oder für Verluste
jeglicher Art, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres
Inhalts oder anderweitig im Zusammenhang damit ergeben.

Die Joint Bookrunner handeln im Zusammenhang mit der Transaktion
ausschließlich für die Deutsche EuroShop und für niemanden sonst. Sie werden
keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit der
Transaktion ansehen und sind gegenüber niemandem außer der Deutsche EuroShop
für die Wahrung von Kundeninteressen oder für eine Beratung in Bezug auf die
Transaktion, den Inhalt dieser Mitteilung oder darin genannte Vereinbarungen
oder sonstige Angelegenheiten verantwortlich.

Im Zusammenhang mit der Emission der Anleihen können die Joint Bookrunner
und ihre verbundenen Unternehmen, die als Investoren für eigene Rechnung
handeln, die Wertpapiere der Deutsche EuroShop zeichnen oder erwerben und in
dieser Eigenschaft diese Wertpapiere und andere Wertpapiere der Deutsche
EuroShop oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dieser
Wertpapieremission oder anderweitig für eigene Rechnung behalten, erwerben,
verkaufen, zum Verkauf anbieten oder anderweitig damit handeln. Die Joint
Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder
Transaktionen offenzulegen, es sei denn, sie sind dazu aufgrund gesetzlicher
oder aufsichtsrechtlicher Verpflichtungen verpflichtet.

MIFID II PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE INVESTOREN
UND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN - Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die
Anleihen hat - ausschließlich für den Zweck des
Produktgenehmigungsverfahrens jedes Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,
dass: (i) der Zielmarkt für die Anleihen ausschließlich geeignete
Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der Richtlinie
2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, "MiFID II"), umfasst und (ii)
alle Kanäle für den Vertrieb der Anleihen an geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die
Anleihen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll
die Beurteilung des Zielmarkts der Konzepteure berücksichtigen; ein
Vertriebsunternehmen, welches MiFID II unterliegt, ist indes dafür
verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die
Anleihen durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch die
Präzisierung der Zielmarktbestimmung der Konzepteure) und angemessene
Vertriebskanäle zu bestimmen.

VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM - Die
Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR")
bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese
verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt
werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger
eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i)
sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 MiFID II; (ii)
sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2016/97/EU (in ihrer jeweils
gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), soweit dieser
Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10
MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Juni 2017 (wie von Zeit zu Zeit ergänzt, die "Prospektverordnung").
Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in ihrer
jeweils gültigen oder ersetzten Fassung, die "PRIIPs-Verordnung")
erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder
die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR
erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige
Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR nach der
PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH - Die Anleihen
sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung
an Kleinanleger im Vereinigten Königreich ("GB") bestimmt und sollten
Kleinanlegern in GB nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch
nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke
dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines
(oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger im
Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie
aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") Teil des
nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des
Financial Services and Markets Act 2000, in seiner jeweiligen Fassung (der
"FSMA") und jeglicher Vorschriften oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMA
zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, wenn dieser Kunde
nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Punkt (8)
der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie durch das EUWA Teil des nationalen
Rechts ist, qualifiziert wäre; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im
Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung ist, wie sie aufgrund des EUWA
Teil des nationalen Rechts ist. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung
(EU) Nr. 1286/2014, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist
(die "UK PRIIPs-Verordnung"), erforderliches Basisinformationsblatt für das
Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen
an Kleinanleger in GB erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder
die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger in GB nach
der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.


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11.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Deutsche EuroShop AG
                   Heegbarg 36
                   22391 Hamburg
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)40 413 579-0
   Fax:            +49 (0)40 413 579-29
   E-Mail:         ir@deutsche-euroshop.de
   Internet:       www.deutsche-euroshop.de
   ISIN:           DE0007480204
   WKN:            748020
   Indizes:        SDAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    2153986



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2153986 11.06.2025 CET/CEST

@ dpa.de

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