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Der US-Konzern Johnson & Johnson US4781601046 (J&J) muss im Streit um angebliche Gesundheitsrisiken bestimmter Babypuder vor Gericht erneut einen Rückschlag einstecken.

01.04.2025 - 15:28:16

Keine Lösung für Babypuder-Klagen

Auch vor einem Bundesgericht in Houston scheiterte der Pharma- und Konsumgüterhersteller mit dem Vorschlag, den betroffenen Geschäftsbereich in Konkurs zu schicken, um anschließend einen Treuhandfonds für Vergleiche zu gründen. Der zuständige Richter lehnte diese Lösung ab. Es war schon der dritte Versuch dieser Art des Konzerns; den möglichen Gang vor ein Berufungsgericht schloss dieser nun aus. Vielmehr will J&J sich in einzelnen Verfahren den Vorwürfen stellen, die er weiter zurückweist.

An der Börse kam das nicht gut an. Die J&J-Aktie gab im vorbörslichen US-Handel über 3 Prozent nach. JPMorgan-Analyst Chris Schott sprach von einem Rückschlag für J&J. Zuvor habe es danach ausgesehen, dass der Konzern kurz davor gewesen sei, das Haftungsthema hinter sich lassen zu können. Nun stehe ein ungewisser Weg bevor.

Seiner Meinung nach spiegelt die Bewertung der Aktie aber bereits mögliche Verbindlichkeiten von 10 Milliarden US-Dollar für die Babypuder-Causa wider, was relativ unbedeutend sei im Vergleich zur Marktkapitalisierung von J&J. Der US-Konzern ist an der Börse momentan fast 400 Milliarden Dollar wert.

Hintergrund ist ein Schadensersatzstreit mit zehntausenden angemeldeten Ansprüchen, bei dem es um Körperpflegeartikel geht, die das Magnesium-Silikat Talkum enthalten. Die meisten Klagen beziehen sich auf das Körperpuder "Baby Powder", das viele Frauen für Eierstockkrebs und andere Erkrankungen verantwortlich machen. J&J hält die Vorwürfe für unbegründet.

Der Vorschlag von J&J sah vor, in einem sogenannten zweistufigen texanischen Konkursverfahren die Haftung an eine Tochterfirma zu übertragen. Diese sollte ihrerseits dann "Chapter 11" erklären, was in etwa der deutschen Insolvenz in Eigenverwaltung entspricht. Anschließend sollten 9 Milliarden Dollar (8,3 Mrd Euro) für Vergleiche in einem Treuhandfonds zur Seite gelegt werden. Über diesen Vorschlag hatten die Klägerinnen und Kläger abgestimmt, wobei eine entscheidende Mehrheit erreicht worden war.

Hätte J&J sich auch vor Gericht durchgesetzt, wären Vergleiche in Zukunft mehr oder weniger erzwungen worden. Der Richter monierte aber unter anderem, dass viele der Klägerinnen zu wenig Zeit für eine Entscheidung gehabt hätten. Die bereits für die Abwicklung des Konkursverfahrens zurückgelegten 7 Milliarden Dollar, will J&J nun wieder zurücknehmen.

Auch viele andere Hersteller von Baby-, Fuß- und anderen Pudern in den USA sind mit Klagen konfrontiert. Der Vorwurf lautet auch hier, früher gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe verwendet zu haben, die Krebs auslösen können.

@ dpa.de

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