Produktion/Absatz, Wettbewerb

Der Bundesgerichtshof hat sich am Donnerstag mit der Frage beschäftigt, ob eine Mogelpackung auch dann gegen geltendes Recht verstößt, wenn sie online verkauft wird.

18.04.2024 - 14:13:11

BGH prüft Mogelpackung im Online-Vertrieb von L'Oreal

In dem konkreten Fall hatte der Kosmetik- und Körperpflegehersteller L'Oreal FR0000120321 auf seiner Internetseite ein Herrenwaschgel mit einem Bild von der auf dem Verschlussdeckel stehenden Tube beworben, die allerdings nur bis Ende des transparenten Teils der Tube mit Waschgel gefüllt ist. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg meint, die Werbung suggeriere eine nahezu vollständige Befüllung der Tube und sei damit unlauter. Wann der Senat ein Urteil verkündet, war zunächst unklar.

Die Klage der Verbraucherzentrale hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stellte zwar fest, dass die Verpackung nur zu knapp zwei Drittel gefüllt ist und damit eine Mogelpackung wäre, wenn sie im Ladenregal stünde. In diesem Fall sei dem Verbraucher die konkrete Größe der Verpackung beim Kauf im Internet aber nicht einsehbar gewesen. Es fehle daher die Spürbarkeit eines Verstoßes.

Der BGH verstand die Begründung des Berufungsgerichts so, dass der Verbraucher online ohnehin nicht sehe, wie groß oder klein eine Verpackung ist, und sich daher an der Milliliter-Angabe orientiere. Da diese Angabe korrekt war, könne nach Einschätzung des OLG auch keine Täuschung vorliegen. Der Vorsitzende Richter deutete zu Beginn der Verhandlung an, dass der Senat diese Beurteilung nach erster Einschätzung womöglich nicht teilt.

Auch die Anwältin der Verbraucherzentrale betonte, es mache keinen Unterschied, ob eine Täuschung über die Befüllung der Tube im Internet oder im Laden stattfinde. Entscheidend sei, dass die Verpackung verschleiere, dass sie nur zum Teil gefüllt ist. Die Gegenseite argumentierte, es gehe in dem Fall nicht um die Verpackung, sondern eine Abbildung der Verpackung. Das Mess- und Eichgesetz, das die Herstellung und den Verkauf von Verpackungen verbietet, die mehr Inhalt suggerieren, als drin ist, ziele nicht auf Werbung ab. Dass die Tube im Regal irreführend wäre, sei zudem reine Vermutung und stimme nach Ansicht von L'Oreal nicht.

@ dpa.de

Weitere Meldungen

Condor will im Streit mit Lufthansa nicht aufgeben Der Ferienflieger Condor gibt trotz einer juristischen Schlappe im Streit mit der Lufthansa DE0008232125 nicht auf. (Boerse, 22.08.2025 - 11:31) weiterlesen...

AfD-nahe Organisation scheitert mit Klage gegen VW-Tochter Die AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation Zentrum bekommt vorerst keinen Zugang zu einem Werk der VW DE0007664039-Tochter Volkswagen DE0007664039 Group Services. (Boerse, 21.08.2025 - 18:36) weiterlesen...

AfD-nahe Organisation scheitert mit Klage gegen VW-Tochter Die AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation Zentrum bekommt vorerst keinen Zugang zu einem Werk der VW DE0007664039-Tochter Volkswagen DE0007664039 Group Services. (Boerse, 21.08.2025 - 16:18) weiterlesen...

Nord-Stream-Sabotage - Verdächtiger in Italien festgenommen Im Zusammenhang mit der Sabotage an den Nord-Stream-Pipelines im September 2022 hat die Bundesanwaltschaft in Italien einen tatverdächtigen Ukrainer festnehmen lassen. (Politik, 21.08.2025 - 12:41) weiterlesen...

Gericht: Lufthansa muss Condor-Gäste nicht bevorzugen Die Lufthansa DE0008232125 muss Passagiere des Konkurrenten Condor auch weiterhin nicht zu Vorzugskonditionen ans Drehkreuz Frankfurt bringen. (Boerse, 20.08.2025 - 14:42) weiterlesen...

Merck erhält nach Milliardendeal Zulassung für Krebsmittel Kurz nach einer milliardenschweren Übernahme im Geschäft mit Krebsmedikamenten erhält Merck DE0006599905 eine wichtige Arzneizulassung. (Boerse, 18.08.2025 - 16:53) weiterlesen...