Produktion/Absatz, Wettbewerb

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob Apple US0378331005 künftig einer verschärften Wettbewerbskontrolle durch das Bundeskartellamt unterliegt.

28.01.2025 - 12:34:26

Bundesgerichtshof prüft Apples Bedeutung für den Wettbewerb

Der iPhone-Konzern wehrt sich dagegen, dass die Wettbewerbshüter ihm 2023 eine "überragende, marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" attestierten. Die Behörde könnte dem Unternehmen damit leichter bestimmte Geschäftspraktiken verbieten. Über Apples Beschwerde muss nun der Kartellsenat des BGH in erster und letzter Instanz entscheiden. (Az. KVB 61/23)

Seit einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2021 kann das Kartellamt leichter gegen große Digitalunternehmen vorgehen, die über Grenzen verschiedener Marktbereiche hinweg für den Wettbewerb bedeutsam sind. In einem ersten Schritt stellt die Behörde dabei unabhängig von einem konkreten Verstoß fest, dass ein Konzern eine überragende marktübergreifende Bedeutung hat. Im zweiten Schritt kann das Kartellamt dann Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden.

Nach erster Einschätzung des Karlsruher Senats dürfte es für Apple eng werden. Mehrere Kriterien, die das Gesetz für die folgenschwere Einstufung vorsieht, seien im Falle Apples "in sehr hohem Maße erfüllt", erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff in der mündlichen Verhandlung. So habe Apple etwa erhebliche finanzielle und sonstige Ressourcen sowie einen breiten und tiefen Datenzugang. Im App-Store habe Apple als Gatekeeper erheblichen Einfluss auf die Sichtbarkeit und damit den Erfolg von Drittanbieter-Apps. Wann der Karlsruher Senat sein Urteil fällt, blieb zunächst offen.

@ dpa.de

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