Degressive AfA: Steuer-Turbo für Firmeninvestitionen 2026
12.01.2026 - 14:22:12Deutsche Unternehmen können auch 2026 bewegliche Anlagegüter mit bis zu 30 Prozent abschreiben. Diese degressive AfA verbessert die Liquidität in schwieriger Wirtschaftslage.
Berlin – Zum Start des neuen Steuerjahrs erhalten Unternehmen in Deutschland einen wichtigen finanziellen Spielraum. Die im Juli 2025 beschlossene Verlängerung der degressiven Abschreibung (AfA) gilt durchgängig bis 2026. Steuerexperten raten Firmen nun, dieses Wahlrecht strategisch zu nutzen. Der Steuerturbo ermöglicht es, bis zu 30 Prozent des Anschaffungswerts neuer Maschinen und Geräte im ersten Jahr abzuschreiben. In einer Phase hoher Zinsen und Energiekosten bedeutet das wertvolle Liquidität.
So funktioniert der 30-Prozent-Turbo
Die Sonderregelung gilt für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden. Sie weicht deutlich von der linearen Abschreibung ab. Unternehmen können einen degressiven Satz wählen, der bis zum Dreifachen des linearen Satzes beträgt – maximal jedoch 30 Prozent jährlich.
Konkret heißt das: Eine Maschine mit zehnjähriger Nutzungsdauer und normalerweise 10 Prozent linearer Abschreibung kann 2026 im ersten Jahr mit 30 Prozent abgeschrieben werden. Dieser Effekt senkt den steuerpflichtigen Gewinn im Anschaffungsjahr erheblich. Die sofortige Steuerlast sinkt, mehr Geld bleibt im Unternehmen.
Viele Unternehmer verschenken jedes Jahr Steuer- und Liquiditätsvorteile, weil Abschreibungsregeln nicht strategisch genutzt werden – gerade jetzt mit der degressiven AfA (bis zu 30 % im ersten Jahr) und möglichen Sonderabschreibungen (§ 7g). Der kompakte 19-seitige Spezialreport erklärt praxisnah, wie Sie degressive AfA, Sonder-AfA und Investitionsabzugsbetrag optimal kombinieren, um Liquidität zu schaffen und Investitionen zu finanzieren. Kostenlosen Abschreibungs-Guide jetzt sichern
Laut den aktuellen Tabellen des Bundesfinanzministeriums (BMF) gilt die Regel ausschließlich für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Immobilien, immaterielle Güter und nicht abnutzbare Assets sind generell ausgenommen. Für den Wohnungsbau gelten separate Regelungen.
Die strategische Wahl: Linear oder degressiv?
Die Entscheidung zwischen den beiden Abschreibungsmethoden ist für Controller und Unternehmer 2026 ein zentrales Finanzinstrument – kein bloßes Formular.
Lineare Abschreibung:
Diese klassische Methode verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer. Sie bietet Planungssicherheit und eine stetige Gewinnauswirkung. Sie eignet sich besonders für Unternehmen, die Stakeholdern oder Banken stabile Erträge zeigen wollen oder aktuell geringe steuerpflichtige Gewinne haben.
Degressive Abschreibung:
Hier entsteht ein „Hoch-Tief-Effekt“. Die Abschreibungsbeträge sind im ersten Jahr am höchsten und nehmen dann ab.
* Vorteile: Sofortige Liquiditätsverbesserung durch Steuerstundung; geringeres Risiko bei schnellwertverlierenden Gütern.
* Nachteile: Geringeres Abschreibungspotenzial in späteren Jahren, was zu höheren Steuerzahlungen führen kann, wenn das Unternehmen profitabler wird.
Aktuelle Branchenberichte zeigen: Für profitable Mittelständler ist die degressive Variante derzeit die überlegene Wahl. Durch die Stundung von Steuerzahlungen erhalten Firmen praktisch ein zinsloses Darlehen vom Staat.
Doppelter Effekt: Degressive AfA mit Sonderabschreibung kombinieren
Ein Schlüsselaspekt der 2026er Regelungen ist die Kombinierbarkeit. Fachpublikationen weisen darauf hin, dass die degressive AfA mit der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen (§ 7g EStG) genutzt werden kann.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen könnte ein Unternehmen so bis zu 50 Prozent oder mehr des Anschaffungswerts im ersten Jahr abschreiben (30% degressive AfA + 20% Sonder-AfA). Diese Kombination ist besonders wirkungsvoll für das Handwerk und produzierende Unternehmen, die im ersten Quartal 2026 größere Maschinenmodernisierungen planen. Zudem erlaubt das Gesetz einen späteren Wechsel von der degressiven zur linearen Methode – in der Regel dann, wenn der lineare Betrag den degressiven übersteigt.
Wirtschaftlicher Kontext: Antwort auf Investitionsstau
Die Wiedereinführung und Verlängerung dieser Maßnahme ist Teil der bundesweiten Strategie zur Belebung der deutschen Wirtschaft. Ursprünglich eine Reaktion auf die COVID-19-Krise, wurde die degressive AfA in den Diskussionen zum Wachstumschancengesetz wiederbelebt und im Investitionssofortprogramm 2025 verankert.
Ökonomen sehen darin eine direkte Antwort auf den „Investitionsstau“ der Vorjahre. Durch die Förderung sofortiger Anschaffungen will die Regierung die deutsche Industrie modernisieren und den Umstieg auf effizientere Technologien beschleunigen. Kritiker merken jedoch an: Die Maßnahme verbessert zwar die Liquidität, senkt aber nicht dauerhaft die Steuerlast – sie verschiebt sie nur. Der tatsächliche Wert hängt daher stark vom internen Kalkulationszins und den Kapitalkosten des Unternehmens ab.
Begrenztes Zeitfenster bis Ende 2027
Das aktuelle Zeitfenster für diese vorteilhafte Abschreibung ist begrenzt. Nach geltendem Recht steht die 30-prozentige degressive AfA nur für Güter zur Verfügung, die vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden.
Steuerberater rechnen in der zweiten Hälfte 2026 und 2027 mit einem „Run“ auf Kapitalgüter, da Unternehmen diese Sätze noch sichern wollen. Vom BMF gibt es derzeit keinen Hinweis auf eine Verstetigung der Regelung. Unternehmen wird geraten, ihre mittelfristigen Investitionspläne jetzt zu überprüfen. Eine für Anfang 2028 geplante Investition könnte bei Vorziehung auf Ende 2027 erhebliche Steuervorteile bringen.
Für das restliche Jahr 2026 sollten Firmen weitere Klarstellungen der Finanzverwaltung im Blick behalten. Das gilt besonders für das Zusammenspiel der degressiven AfA mit neuen Förderungen für grüne Energieanlagen, die noch legislative Anpassungen erfahren könnten.
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