Degressive, AfA

Degressive AfA: Neue Steuerhebel für deutsche Unternehmen

26.11.2025 - 15:50:12

Das Jahresende 2025 bietet deutschen Unternehmen außergewöhnliche Chancen zur Steuersenkung – doch die Zeit läuft. Während die Bundesregierung neue Investitionsanreize fest verankert hat, droht zugleich ein politischer Patt um das Steueränderungsgesetz 2025 die Planungssicherheit zu trüben.

Im Zentrum der aktuellen Steuerstrategie stehen zwei Instrumente: Die wiedereingeführte degressive Abschreibung und der optimierte Investitionsabzugsbetrag. Beide können die Steuerlast 2025 erheblich senken – vorausgesetzt, Finanzchefs handeln jetzt.

Seit Juli 2025 steht Unternehmen wieder die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter zur Verfügung. Als Teil des Investitionssofortprogramms erlaubt sie einen Abschreibungssatz von bis zu 30 Prozent – dreimal so hoch wie die lineare Variante.

Die Regelung gilt für alle beweglichen Anlagegüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden. Maschinen, Fahrzeuge, Hardware: Wer jetzt investiert, kann deutlich schneller abschreiben als in den Vorjahren.

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„Die 30-Prozent-AfA verändert das Liquiditätsmanagement grundlegend”, betonen Steuerexperten von Haufe in ihrer aktualisierten Analyse vom 25. November. Für Anschaffungen Ende 2025 entsteht eine unmittelbare Steuererleichterung, die bei linearer Abschreibung Jahre dauern würde.

Besonders attraktiv: Unternehmen können später von der degressiven zur linearen Methode wechseln, sobald diese vorteilhafter wird. Diese Flexibilität maximiert den Steuervorteil über die gesamte Nutzungsdauer.

Investitionsabzugsbetrag mit 50 Prozent

Parallel zur degressiven AfA bleibt der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ein zentrales Planungsinstrument für kleine und mittlere Unternehmen. Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten lassen sich bereits vor der Anschaffung vom Gewinn abziehen.

Die wahre Stärke entfaltet der IAB jedoch in Kombination mit der Sonderabschreibung von 40 Prozent. Steuertipps rechnete diese Woche vor: Ein Unternehmen, das 2024 oder 2025 einen IAB bildete und nun investiert, kann nacheinander 50 Prozent IAB, 30 Prozent degressive AfA und 40 Prozent Sonderabschreibung nutzen.

„Diese Dreifach-Kombination schafft einen massiven steuerlichen Schutzschild für Vorderjahre”, heißt es in dem Bulletin vom 22. November. Gerade für Mittelständler, die Gewinne reinvestieren wollen, aber Liquidität für den laufenden Betrieb brauchen, ist diese Strategie essenziell.

Voraussetzung: Der Gewinn darf 200.000 Euro nicht übersteigen, und die Investitionsabsicht muss klar dokumentiert sein – ein Detail, das bei Betriebsprüfungen regelmäßig hinterfragt wird.

Steueränderungsgesetz im Bundesrat blockiert

Während die Investitionsanreize gesichert sind, hängt das umfassendere Steueränderungsgesetz 2025 in der Schwebe. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 13. November, doch im Bundesrat formiert sich Widerstand.

Die Länderkammer fordert einen finanziellen Ausgleich für Steuerausfälle, die durch die bundesweiten Entlastungsmaßnahmen entstehen. Berlin lehnt bisher ab. Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

„Die Investitionsanreize sind sicher, aber der administrative Rahmen für 2026 wird von Haushaltsstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern als Geisel gehalten”, kommentiert Beck. Der Vermittlungsausschuss dürfte in den kommenden Wochen eingreifen müssen – mit ungewissem Ausgang.

Die Pattsituation betrifft vor allem Regelungen zur Umsatzsteuer und zur Schwarzarbeitsbekämpfung. Für die AfA und den IAB besteht hingegen keine Gefahr: Diese Maßnahmen wurden bereits im Juli separat verabschiedet.

Handlungsdruck bis Jahresende

Für Finanzchefs und Steuerberater tickt die Uhr. Der IAB muss bis zum 31. Dezember gebildet werden – nachträgliche Korrekturen sind ausgeschlossen. Experten raten, Investitionsvorhaben präzise zu dokumentieren und die Gewinngrenze im Blick zu behalten.

Zudem zeichnet sich ab, dass 2026 strengere Compliance-Regeln kommen könnten. Die Wachstumsinitiative, über die Berlin aktuell verhandelt, enthält auch Pläne für elektronische Rechnungsstellung und digitale Meldepflichten. Wer 2025 die großzügigen Spielräume nutzt, verschafft sich möglicherweise einen Vorsprung, bevor die Schraube angezogen wird.

Ausblick: Kompromiss im ersten Quartal?

Analysten erwarten eine Einigung zum Steueränderungsgesetz im ersten Quartal 2026. Bis dahin gilt für deutsche Betriebe: Die Werkzeuge zur Steuersenkung liegen bereit. Die degressive AfA mit 30 Prozent und der erweiterte IAB schaffen ein seltenes Zeitfenster zur Bilanzoptimierung.

Doch nur wer vor dem Jahreswechsel aktiv wird, kann davon profitieren. Die Botschaft ist eindeutig: Jetzt handeln oder Chancen verschenken.


Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine steuerrechtliche Beratung. Unternehmen sollten sich von zertifizierten Steuerberatern individuell beraten lassen.

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