Degressive AfA: Letzte Chance für 30-Prozent-Abschreibung 2025
30.11.2025 - 22:29:11Das Jahresende rückt näher – und damit die letzte Gelegenheit, von der wiedereingeführten degressiven Abschreibung zu profitieren. Seit Juli können Unternehmen Investitionen steuerlich deutlich aggressiver geltend machen als in den Vorjahren. Doch wer die Regelungen noch für 2025 nutzen will, muss jetzt handeln.
Steuerexperten betonen die strategische Bedeutung des Zeitfensters: Die im „Investitionssofortprogramm” verankerten Abschreibungsmöglichkeiten bieten erhebliche Liquiditätsvorteile. Besonders für kapitalintensive Branchen könnte der Dezember zum entscheidenden Monat werden. Was ursprünglich als „Wachstumsbooster” gedacht war, entwickelt sich zum Wettlauf gegen die Uhr.
Der Kern der neuen Steuerpolitik ist die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Nach der Zustimmung des Bundesrats im Juli gelten die Regeln für alle Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027.
Viele Unternehmen verschenken jetzt Liquidität, weil sie die neue degressive AfA nicht richtig nutzen. Besonders die Möglichkeit, Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 mit bis zu 30 Prozent im ersten Jahr abzuschreiben, bietet kurzfristig starke Cashflow-Vorteile. Unser 19-seitiger Leitfaden “Abschreibung von A‑Z” erklärt praxisnah, wie Sie die neuen Regeln anwenden, Fallstricke vermeiden und Ihre Bilanz optimieren. Jetzt den Abschreibungs-Leitfaden gratis herunterladen
Die Parameter sind eindeutig: Unternehmen können im ersten Jahr bis zu 30 Prozent des Anschaffungswerts abschreiben – deutlich mehr als die ursprünglich diskutierten 25 Prozent. Dabei darf die Rate maximal das Dreifache der linearen Abschreibung betragen. Der Clou: Der Wechsel zur linearen Methode bleibt jederzeit möglich, sobald diese vorteilhafter wird.
„Die degressive Abschreibung ist zurück im deutschen Steuerrecht”, heißt es in einer aktuellen Analyse der NWB-Experten. Ihre Empfehlung an Unternehmen: Beschaffungspläne bis zum Jahresende überprüfen, um die 30-Prozent-Regelung noch 2025 zu nutzen.
E-Mobilität: Sonderabschreibung mit 75 Prozent
Besonders attraktiv gestaltet sich das Paket für Unternehmen, die auf Elektromobilität setzen. Für rein elektrische Firmenwagen, die nach dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, gilt eine arithmetisch-degressive Sonderabschreibung von 75 Prozent im ersten Jahr.
Die Folgejahre staffeln sich mit 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent – eine klare Front-Loading-Strategie zur sofortigen Liquiditätsentlastung. Kombiniert mit der Anhebung der Bruttolistenpreis-Grenze auf 100.000 Euro für die vergünstigte 0,25-Prozent-Dienstwagenbesteuerung ergibt sich ein starker Anreiz für hochwertige E-Fahrzeuge.
Für Unternehmen, die ihre Flotten elektrifizieren wollen, könnte diese Regelung den Ausschlag geben. Die steuerliche Ersparnis im ersten Jahr übersteigt deutlich alle bisherigen Abschreibungsmodelle.
Wohnungsbau: 5-Prozent-Regel bis 2029
Parallel zur Förderung beweglicher Güter bleibt die degressive Abschreibung für Wohngebäude ein zentrales Element der Wachstumsstrategie. Das Bundesbauministerium bestätigt: Wohnprojekte mit Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss zwischen dem 1. Oktober 2023 und 30. September 2029 können mit 5 Prozent des Restbuchwerts jährlich abgeschrieben werden.
Anders als bei beweglichen Wirtschaftsgütern bezieht sich die Rate hier auf den jeweils verbleibenden Wert. Immobilienexperten rechnen vor: Bei Projekten, die Ende 2025 fertiggestellt werden, liegt die Steuerersparnis in den Anfangsjahren erheblich über der Standard-Linear-AfA von 3 Prozent.
Die Maßnahme zielt direkt auf die Belebung des Wohnungsbaus, der unter hohen Zinsen und Baukosten leidet. Ob die Anreize ausreichen, wird sich 2026 zeigen.
Zeitdruck und Perspektive 2026
Mit nur noch einem Monat bis Jahresende mahnen Steuerberater zur Eile. Wer Investitionen in Maschinen, IT-Ausstattung oder Fahrzeugflotten geplant hat, sollte die Beschaffung vorziehen. „Das Fenster ist offen, aber Timing ist alles”, warnt ein aktuelles Haufe-Advisory zu den strikten Stichtagen.
Langfristig plant die Bundesregierung weitere Entlastungen: Die Körperschaftsteuer soll ab 2028 schrittweise von 15 auf 10 Prozent sinken – bis 2032. Doch für die Bilanz 2025 zählt nur, was jetzt passiert.
Marktbeobachter erwarten für 2026 weitere Klarstellungen des Bundesfinanzministeriums, insbesondere zur Kombination verschiedener Sonder-AfA-Modelle. Bis dahin gilt: Wer die degressive Abschreibung nutzen will, muss die Fristen kennen – und einhalten.
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