Degressive Abschreibung kehrt zurück: Die neue Steuerwelt 2025
05.12.2025 - 03:59:12Das Steuerjahr 2025 brachte deutschen Unternehmen die wohl größte steuerliche Kehrtwende seit der Pandemie. Nach monatelangem politischen Stillstand verabschiedete die Bundesregierung im Juli ein massives Investitionspaket – und atmete damit der schwächelnden Wirtschaft neues Leben ein.
Für Firmen, die jetzt ihre Jahresabschlüsse vorbereiten oder kurzfristig noch Investitionen tätigen wollen, haben sich die Spielregeln fundamental geändert. Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung und eine historische „Super-AfA” für Elektrofahrzeuge sind die wichtigsten Hebel zur Steuersenkung in diesem Jahr.
Nachdem das Steuerfortentwicklungsgesetz Ende 2024 im Vermittlungsausschuss gescheitert war, vollzog die Regierung im Sommer einen überraschenden Kurswechsel. Mit dem Investitionssofortprogramm kehrte die degressive Abschreibung zurück – und zwar rückwirkend zum 1. Juli 2025.
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Die wichtigsten Fakten:
* Gilt für: Bewegliche Wirtschaftsgüter (Maschinen, Büroausstattung, Fuhrparks), die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wurden
* Abschreibungssatz: Bis zum 2,5-fachen der linearen AfA, maximal jedoch 25 Prozent jährlich (einzelne Branchen profitieren temporär von 30 Prozent)
* Flexibilität: Der Wechsel von degressiver zu linearer Abschreibung bleibt jederzeit möglich – typischerweise gegen Ende der Nutzungsdauer sinnvoll
„Für Investitionen in der zweiten Jahreshälfte ist das ein echter Paradigmenwechsel”, erklärt Dr. Thomas Müller, Steuerpolitik-Experte beim Berliner Wirtschaftsforum. „Unternehmen, die im ersten Halbjahr zögerlich waren, werden jetzt mit sofortigen Liquiditätsvorteilen belohnt.”
Die wohl aggressivste Fördermaßnahme des Jahres ist die neue Sonderabschreibung für gewerbliche Elektrofahrzeuge. Um die Verkehrswende zu beschleunigen, führte das Investitionspaket eine „arithmetisch-degressive” Abschreibung ein, die alle bisherigen Modelle in den Schatten stellt.
So funktioniert die Super-AfA:
* Jahr 1: Satte 75 Prozent der Anschaffungskosten können sofort abgeschrieben werden
* Folgejahre: Der Restwert wird in fallenden Schritten abgeschrieben (10 Prozent in Jahr 2, je 5 Prozent in den Jahren 3 und 4)
Diese Regelung gilt für rein elektrische Nutzfahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2028 angeschafft werden. Sie verwandelt die Investition in E-Fahrzeuge praktisch in eine Sofortabschreibung und macht elektrische Lieferflotten im Vergleich zu Verbrennern deutlich attraktiver.
Wichtig: Die Super-AfA gilt ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge. Hybride fallen nicht unter diese Regelung.
GWG-Grenzen: Die große Enttäuschung bleibt
Während die Regierung bei Großinvestitionen großzügig wurde, blieben kleinere Unternehmen und Freiberufler auf der Strecke. Die erhoffte Anhebung der Grenzwerte für geringwertige Wirtschaftsgüter scheiterte endgültig im Vermittlungsausschuss.
Die unveränderten Regeln für 2025:
* GWG-Grenze: Sofortabschreibung nur bis 800 Euro Nettowert
* Sammelposten: Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 und 1.000 Euro werden weiterhin über 5 Jahre linear abgeschrieben
* Kleinster Erfolg: Die strikte Einzelaufzeichnungspflicht wurde Ende 2024 etwas gelockert
Die ursprünglichen Pläne sahen eine Erhöhung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro und des Sammelpostens auf 5.000 Euro vor. Beide Vorhaben fielen Haushaltskonsolidierungen zum Opfer.
„Für viele Freiberufler ist das eine herbe Enttäuschung”, sagt Steuerberaterin Sarah Weber. „Angesichts der Inflation der letzten drei Jahre wäre eine Anpassung längst überfällig gewesen.”
Digitale Wirtschaftsgüter: Der stille Gewinner
Ein oft übersehener Vorteil bleibt die Ein-Jahres-Regelung für Computer-Hardware und Software. Diese ermöglicht eine faktische Sofortabschreibung für Laptops, Workstations und Peripheriegeräte – unabhängig vom Kaufpreis.
Damit umgehen Unternehmen die restriktiven GWG-Grenzen bei IT-Investitionen vollständig. Die offiziellen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums blieben 2025 ansonsten weitgehend unverändert.
Strategische Zeitfenster nutzen
Die Fiskalpolitik 2025 folgt einer klaren Linie: Anreize für große Kapitalinvestitionen statt breiter Steuersenkungen. Mit der degressiven AfA für Maschinen und der Super-AfA für E-Fahrzeuge versucht der Staat, Industrieproduktion und grüne Modernisierung gleichzeitig anzukurbeln.
Das sollten Unternehmen jetzt beachten:
* Investitionen zwischen Juli und Dezember 2025 profitieren maximal von den neuen Regeln
* Die degressive AfA läuft planmäßig bis Ende 2027 – ein stabiles Planungsfenster für mittelfristige Projekte
* Bei Elektrofahrzeugen winkt bis 2028 die historisch großzügigste Förderung
Kritiker bemängeln, dass die eingefrorene 800-Euro-Grenze vor allem kleine Betriebe benachteiligt. Die Debatte dürfte spätestens im kommenden Wahljahr wieder aufflammen. Mit stabilisierter Inflation wird das Argument einer „Inflationsanpassung” schwer zu ignorieren sein.
Bis dahin gilt: Wer größere Anschaffungen plant, sollte das verbleibende Zeitfenster bis Jahresende konsequent nutzen.
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