Defibrillatoren: Pflicht bleibt aus, Wartung wird einfacher
30.01.2026 - 12:23:12Trotz neuer Erleichterungen müssen deutsche Betriebe 2026 weiterhin keine Defibrillatoren vorhalten. Die Entscheidung liegt bei der individuellen Gefährdungsbeurteilung.
BERLIN, 30. Januar 2026 – Die Rechtslage ist klar: Eine generelle gesetzliche Installationspflicht für automatisierte externe Defibrillatoren (AED) in Unternehmen besteht auch 2026 nicht. Das bestätigen die aktuellen Arbeitsstättenregeln. Zwei wichtige Neuerungen könnten die freiwillige Anschaffung der lebensrettenden Geräte nun aber beschleunigen: vereinfachte Wartungsvorschriften und angepasste Gebühren für Erste-Hilfe-Kurse.
Keine Pauschalpflicht, aber verschärfte Sorgfalt
Maßgeblich sind weiterhin die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A4.3) und die DGUV Vorschrift 1. Eine Pauschalpflicht für alle Büros oder Werkstätten sieht der Gesetzgeber nicht vor. Die Entscheidung hängt von der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung ab.
Doch Vorsicht: In bestimmten Fällen wird ein AED praktisch unverzichtbar. Das gilt für Betriebe mit besonderen Risiken, etwa im Umgang mit Hochspannung, oder an Standorten mit langen Rettungsdienst-Anfahrtszeiten. Hier muss der Arbeitgeber eine sofortige Erstversorgung gewährleisten – oft nur mit Defibrillator möglich. „Für Standard-Büros bleibt es bei einer Empfehlung“, so Sicherheitsexperten. „Doch der Arbeitgeber muss das Risiko eines Herzstillstands bei Belegschaft und Besuchern aktiv bewerten.“
Durchbruch für KMU: Bürokratie bei der Wartung fällt
Ein zentrales Hemmnis für viele kleine und mittlere Unternehmen fällt 2026 weg. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bestätigte im Januar erleichterte Wartungsregeln für AEDs in nicht-öffentlichen Bereichen.
Nach einer neuen Auslegung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) entfällt die Pflicht zur externen sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) alle zwei Jahre unter bestimmten Bedingungen. Voraussetzung: Das Gerät steht in einem nur für Mitarbeiter zugänglichen Bereich und führt automatische Selbsttests durch. Der Betreiber muss lediglich regelmäßige Sichtprüfungen vornehmen.
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„Diese Deregulierung beseitigt eine erhebliche Kosten- und Bürokratiehürde“, analysieren Marktbeobachter. Bislang schreckten vor allem die laufenden Kosten für die externen Kontrollen viele KMU ab.
Erste-Hilfe-Kurse werden teurer
Parallel zu den Wartungserleichterungen steigen jedoch die administrativen Kosten für die Erste Hilfe. Zum 1. Januar 2026 hat die DGUV die Pauschalgebühren für Aus- und Fortbildungskurse angehoben.
Die Teilnahmegebühr beträgt nun 46,31 Euro pro Person. Die Kosten trägt weiterhin die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, sofern der Kurs bei einem anerkannten Träger absolviert wird. Die Erhöhung unterstreicht den Fokus auf die menschliche Bereitschaft: Der beste Defibrillator nützt nichts, wenn niemand ihn bedienen kann.
Trend zu mehr Freiwilligkeit
Der Druck auf Unternehmen wächst, auch ohne gesetzlichen Zwang. Organisationen wie die Björn Steiger Stiftung oder die Deutsche Herzstiftung fordern seit Jahren eine breitere Verfügbarkeit der Lebensretter. In der Wirtschaft gelten AEDs zunehmend als Teil der Corporate Social Responsibility (CSR).
Die Frage für Sicherheitsbeauftragte lautet 2026 weniger „Muss ich?“, sondern eher „Kann ich es mir leisten, keinen zu haben?“. Mit den neuen Wartungserleichterungen verliert das Argument des bürokratischen Aufwands an Gewicht.
Sicherheitsexperten rechnen damit, dass der Standard der „gebotenen Sorgfalt“ steigt. Wenn Bahnhöfe und Einkaufszentren flächendeckend mit AEDs ausgestattet sind, könnte das Fehlen in großen Betrieben im Schadensfall als Organisationsverschulden gewertet werden.
Die DGUV unterstützt die Betriebe mit digitalen Tools. Am 23. Februar 2026 startet das überarbeitete Portal meineQSEH, das das Management der Erste-Hilfe-Qualitätssicherung vereinfachen soll.
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