DATEV: Störungen bei Kassenarchiv und Bundesanzeiger belasten Steuerberater
03.01.2026 - 07:42:12Deutsche Steuerkanzleien kämpfen am Jahresstart mit digitalen Behinderungen. DATEV meldet anhaltende Probleme bei der Archivierung von Kassendaten und der Offenlegung von Jahresabschlüssen. Die Störungen treffen die Branche in einer der arbeitsintensivsten Phasen.
Die Lage ist angespannt: Seit dem 1. Januar um 03:00 Uhr können Nutzer des DATEV Kassenarchivs und der Plattform MeinFiskal keine Kassendaten mehr archivieren oder weiterverarbeiten. Das betrifft vor allem Betriebe in der Gastronomie und im Einzelhandel, die ihre täglichen Abschlussdaten nicht wie gewohnt übermitteln können.
Das System speichert die Daten zwar zwischen und soll sie nach einer Wiederherstellung der Verbindung nachreichen. Doch die Störung fällt in eine kritische Zeit. Zu Jahresbeginn müssen die Aufzeichnungen besonders sorgfältig nach den GoBD-Grundsätzen geführt werden. Steuerexperten raten daher zu erhöhter Wachsamkeit.
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EHUG-Offenlegung: Alte Software-Versionen werden abgewiesen
Parallel laufen technische Anpassungen für die Offenlegung von Jahresabschlüssen im Elektronischen Bundesanzeiger. Nach einer Wartung des Bundesanzeigers selbst führte DATEV am Freitagmorgen eigene Nacharbeiten durch. Grund sind neue Schnittstellen, die mit einer wichtigen Neuerung einhergehen: Seit dem 1. Januar akzeptiert der Bundesanzeiger keine Rechnungszustellung mehr per Post – alles muss digital laufen.
Die Hauptwartefenster sind zwar beendet, doch ein Problem bleibt: Ältere Softwareversionen funktionieren nicht mehr. DATEV teilt mit, dass Übermittlungen mit Kanzlei-Rechnungswesen in Versionen vor 14.28 vom Rechenzentrum abgewiesen werden. Steuerberater müssen also dringend ihre Programme updaten.
Weitere Wartungen und Banken-Probleme sorgen für Reibungsverluste
Am Samstagvormittag kam es zu einer geplanten Wartung der Kommunikation mit der Finanzverwaltung. In diesem Zeitraum konnten voraussichtlich keine Umsatzsteuervoranmeldungen übermittelt oder elektronische Steuerdaten abgerufen werden. Solche Wartungen sind zwar Routine, um die Sicherheit der sensiblen Datenverbindungen zu gewährleisten, sorgen aber für zusätzliche Verzögerungen.
Hinzu kommen seit Mitte Dezember Probleme mit bestimmten Bank-Schnittstellen. Die Abfrage von Kontobewegungen bei Instituten wie der OLB, Oddo/BHF oder der Frankfurter Sparkasse ist verzögert. Diese separate Störung erschwert die Bearbeitung von Jahresabschlussdaten zusätzlich.
Gnadenfrist des Bundesamts für Justiz bietet Luft
Immerhin gibt es eine gute Nachricht im regulatorischen Umfeld. Für die Offenlegung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2024 hat das Bundesamt für Justiz eine Kulanzfrist vereinbart. Zwar bleibt der gesetzliche Stichtag der 31. Dezember 2025, doch Ordnungsgeldverfahren werden vor Mitte März 2026 nicht eingeleitet.
Diese de-facto-Verlängerung verschafft Steuerberatern Luft, um mit den technischen Hindernissen und der üblichen Jahresend-Flut zurechtzukommen. Eine willkommene Atempause in einer anspruchsvollen Lage.
Das sollten Nutzer jetzt prüfen
Für die kommende Woche richten Steuerkanzleien den Blick auf drei Punkte:
* Software-Update: Prüfen Sie, ob Kanzlei-Rechnungswesen mindestens Version 14.28 läuft, um Abweisungen bei der EHUG-Offenlegung zu vermeiden.
* Daten-Warteschlangen: Kontrollieren Sie, ob während der MeinFiskal-Störung generierte Kassendaten lückenlos nacharchiviert werden.
* Bankdaten: Überprüfen Sie bei den betroffenen Banken (OLB etc.) manuell, ob alle Kontobewegungen erfasst sind.
DATEV aktualisiert seinen Systemstatus in Echtzeit. Weitere Meldungen zur Behebung der Störung im Kassenarchiv werden erwartet, sobald die Technikteams das Problem gelöst haben.
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