Datenschutzkonferenz erleichtert medizinische Forschung
30.12.2025 - 21:14:12Eine neue Orientierungshilfe der Datenschutzbehörden ermöglicht für multizentrische Studien eine federführende Leitbehörde. Dies soll bürokratische Hürden abbauen und Forschungsprojekte beschleunigen.
Die Datenschutzkonferenz ebnet den Weg für schnellere Gesundheitsstudien in Deutschland. Ihre neue Orientierungshilfe vereinfacht die Aufsicht bei länderübergreifenden Forschungsprojekten erheblich.
Damit reagieren die Datenschutzbehörden auf einen zentralen Kritikpunkt der Wissenschaft. Bisher mussten Forschende bei multizentrischen Studien mit Gesundheitsdaten bis zu 16 verschiedene Landesbehörden koordinieren – ein bürokratischer Albtraum, der viele Projekte ausbremste.
Einheitliche Aufsicht für länderübergreifende Projekte
Kern der neuen Richtlinie ist die klare Regelung zur federführenden Aufsichtsbehörde. Sie ermöglicht es, für Forschungsvorhaben in mehreren Bundesländern eine einzige Leitbehörde zu benennen. Diese koordiniert dann alle Entscheidungen.
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„Das ist ein echter Durchbruch für die Forschungspraxis“, kommentiert eine Expertin aus dem Gesundheitssektor. „Bisher scheiterten viele Projekte nicht an inhaltlichen, sondern an verwaltungstechnischen Hürden.“
Die Orientierungshilfe konkretisiert, wie Forschende die gemeinsame Aufsicht beantragen. Sie legt auch die Dokumentationspflichten fest und definiert die Koordinationsaufgaben der Leitbehörde. Diese muss mit den anderen beteiligten Aufsichtsstellen eine einheitliche Entscheidung erarbeiten.
Praxishilfe nach 20 Monaten GDNG
Die Veröffentlichung kommt rund 20 Monate nach Inkrafttreten des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) im März 2024. Dieses Gesetz sollte eigentlich den Zugang zu Gesundheitsdaten für Forschungszwecke erleichtern.
In der Praxis aber behinderte der Föderalismus oft den Fortschritt. Jedes Landesdatenschutzamt konnte eigene Interpretationen und Anforderungen haben. Die neue Richtlinie macht die gesetzlichen Möglichkeiten nun endlich praxistauglich.
Meike Kamp, Berliner Datenschutzbeauftragte und DSK-Vorsitzende 2025, betont: „Unser Ziel ist ein ausgewogener Rahmen, der Innovation ermöglicht und Grundrechte schützt.“ Die Behörden zeigen damit, dass sie Bürokratie abbauen wollen – ohne die Privatsphäre der Patienten zu gefährden.
Sofortige Wirkung für 2026 erwartet
Rechtsexperten rechnen mit spürbaren Auswirkungen bereits im ersten Quartal 2026. Die Anzahl der Anträge auf gemeinsame Aufsicht dürfte deutlich steigen, wenn Forschungseinrichtungen und Pharmaunternehmen ihre Projekte planen.
Langfristig könnte dieses Modell Schule machen. Sollte sich die „Leitbehörden“-Lösung in der Gesundheitsforschung bewähren, würde das Forderungen nach ähnlichen Regelungen in anderen datenintensiven Branchen stärken.
Für die Wissenschaft ist die Orientierungshilfe ein wichtiges Instrument im Kampf gegen bürokratische Hürden. Ob sie ihr volles Potenzial entfaltet, hängt nun davon ab, wie konsequent Forschungseinrichtungen die neuen Verfahren nutzen.
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