Datenschutzbehörden, Transparenz-Offensive

Datenschutzbehörden starten europaweite Transparenz-Offensive

03.01.2026 - 01:31:12

Europäische Aufsichtsbehörden starten koordinierte Aktion zur Überprüfung von Datenschutzhinweisen. Verständlichkeit und Transparenz werden Pflicht, Verstöße können zu hohen Geldstrafen führen.

Unternehmen in der EU müssen 2026 mit verschärften Kontrollen zu ihren Datenschutzhinweisen rechnen. Die Aufsichtsbehörden starten eine koordinierte Prüfaktion.

Berlin/Brüssel. Das neue Jahr beginnt für viele Unternehmen mit einer unangenehmen Gewissheit: Die Ära unverständlicher, versteckter Datenschutzerklärungen ist vorbei. Die europäischen Datenschutzbehörden haben ihre koordinierte Durchsetzungsaktion für 2026 gestartet. Im Fokus stehen die Transparenz- und Informationspflichten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Konkret bedeutet das: Die Qualität von Privacy Policies und öffentlichen Bekanntmachungen wird jetzt streng überprüft. Verständlichkeit für den Durchschnittsbürger ist kein Nice-to-have mehr, sondern eine rechtliche Notwendigkeit.

Der Prüfschwerpunkt: Echte Verständlichkeit statt Juristendeutsch

Nach der strategischen Ankündigung Ende 2025 beginnt nun die heiße Phase. Nationale Behörden wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) und seine Landespendants starten synchronisierte Untersuchungen. Diese werden wahrscheinlich in Form umfangreicher Fragebögen und unangekündigter Audits ablaufen.

Das Ziel ist klar: Es geht nicht mehr nur darum, ob überhaupt eine Datenschutzerklärung existiert, sondern wie gut sie ist. “Legalese”, widersprüchliche Aussagen und versteckte Klauseln in öffentlichen Mitteilungen werden voraussichtlich Durchsetzungsverfahren auslösen. Dieser Fokus ist für die Behörden strategisch klug, denn Transparenzverstöße sind vergleichsweise einfach nachzuweisen. Eine mangelhafte Privacy Policy liegt offen zutage – ein tiefes technisches Audit interner Systeme ist dafür nicht nötig.

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Die Falle „öffentliche Daten“: Insolvenzbekanntmachungen im Visier

Ein besonders heikler Punkt – und eine Hauptquelle für das in Branchenkreisen diskutierte “Bußgeldrisiko” – ist die Verarbeitung von Daten aus öffentlichen Quellen. Dazu gehören Handels- und Insolvenzregister.

Jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Nutzung solcher Daten stark eingeschränkt. Private Auskunfteien dürfen Insolvenzdaten beispielsweise nicht länger speichern, als sie im offiziellen staatlichen Register geführt werden – meist nur sechs Monate.

Das Risiko für Unternehmen liegt in dem Irrglauben, “öffentlich verfügbare” Daten seien zeitlich unbegrenzt frei verwertbar. Die Prüfaktion 2026 wird genau untersuchen, wie Organisationen betroffene Personen informieren, wenn sie personenbezogene Daten aus solchen öffentlichen Quellen beziehen (Artikel 14 DSGVO). Wer dies nicht proaktiv und transparent tut oder Daten länger speichert als die Originalquelle, riskiert hohe Geldstrafen. Dies betrifft besonders die Finanzbranche, Kreditauskunfteien und Anbieter von Hintergrundchecks.

Vorboten aus 2025 zeigen Null-Toleranz

Die Dringlichkeit wird durch Durchsetzungsmaßnahmen Ende 2025 unterstrichen, die als Vorbote der 2026er-Kampagne gelten.

Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) verhängte im Dezember eine Geldstrafe von 1,7 Millionen Euro gegen einen Software-Anbieter wegen Transparenz- und Sicherheitsmängeln. Bereits früher im Jahr verhängten niederländische Behörden (AP) eine Millionenstrafe gegen eine Auskunftei wegen mangelnder Transparenz bei der Nutzung öffentlicher Daten für Bonitätsbewertungen.

Diese Fälle zeigen einen Trend: Behörden berechnen Bußgelder basierend auf der Systematik des Verstoßes. Ist eine Datenschutzerklärung mangelhaft, betrifft das potenziell jeden einzelnen Kunden – und wirkt als Multiplikator für die Strafe.

Drei Sofortmaßnahmen für deutsche Unternehmen

Für deutsche Firmen erfordert der Start der Prüfaktion eine sofortige Überprüfung aller externen Datenschutzkommunikation. Die “Einmal-Erstellen-und-Vergessen”-Strategie für Privacy Policies ist jetzt ein Haftungsrisiko.

Rechtsexperten empfehlen drei konkrete Schritte:
1. Artikel-14-Benachrichtigungen prüfen: Firmen, die Daten von Dritten oder öffentlichen Quellen beziehen, müssen sicherstellen, dass sie die betroffenen Personen aktiv informieren. Die Ausnahme wegen “unverhältnismäßigem Aufwand” wird von Gerichten immer enger ausgelegt.
2. Sprache vereinfachen: Die Aufsichtsbehörden fordern “prägnante, transparente, verständliche und leicht zugängliche” Informationen. Lange, verschachtelte Texte, die das wahre Ausmaß der Datenverarbeitung verschleiern, gelten als nicht konform.
3. Aufbewahrungsfristen für öffentliche Daten kontrollieren: Systeme, die automatisch Daten aus öffentlichen Bekanntmachungen importieren, benötigen automatisierte Löschroutinen, die sich an den Fristen der offiziellen Register orientieren.

Die Ergebnisse der koordinierten Aktion wird der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) voraussichtlich Anfang 2027 veröffentlichen. Doch einzelne Bußgeldverfahren werden das ganze Jahr über erwartet. Die Welle an Rügen und Strafen wird nicht nur Tech-Giganten, sondern auch mittelständische Unternehmen treffen, die ihre Dokumentation vernachlässigt haben. Wer seine Transparenzpraktiken nicht anpasst, riskiert, zur nächsten Negativschlagzeile in den Durchsetzungsberichten der Behörden zu werden.

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