Datenschutzbehörden, Offensive

Datenschutzbehörden starten europaweite Offensive gegen Intransparenz

07.01.2026 - 16:22:12

Europäische Aufsichtsbehörden verschärfen 2026 die Kontrollen der Datenschutz-Transparenzpflichten. Hintergrund ist ein EuGH-Urteil, das die sofortige Information bei direkter Datenerhebung vorschreibt.

Europäische Datenschutzaufsichten starten 2026 mit einer koordinierten Durchsetzungsaktion gegen mangelnde Transparenz. Hintergrund ist ein wegweisendes EuGH-Urteil, das die Informationspflichten für Unternehmen massiv verschärft.

Die Ära vager Datenschutzhinweise und versteckter Datenverarbeitung ist vorbei. Die europäischen Datenschutzbehörden haben ihre Prioritäten für das neue Jahr klar gesetzt: Transparenz und Informationspflichten stehen 2026 im Fokus der koordinierten Durchsetzung. Diese Offensive folgt auf ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2025, das die Regeln für die Informierung von Betroffenen deutlich verschärft. Für Unternehmen in der EU bedeutet das: Der bisherige “Häkchen-setzen”-Ansatz bei Datenschutzerklärungen reicht nicht mehr aus.

Koordinierte Aktion 2026: Einheitlicher Schlag gegen Intransparenz

Die Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat Transparenz zum Schwerpunkt seines fünften Coordinated Enforcement Framework (CEF) erklärt. Nationale Aufsichtsbehörden – darunter die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) und die irische Datenschutzkommission – werden ab sofort synchronisiert die Einhaltung der Artikel 12 bis 14 der DSGVO überprüfen. Diese Artikel verlangen, dass Informationen für Betroffene präzise, transparent, verständlich und leicht zugänglich sein müssen.

Im Gegensatz zu früheren Schwerpunkten wie dem Auskunftsrecht (2024) oder dem Recht auf Löschung (2025) zielt die Aktion 2026 auf die proaktiven Pflichten der Unternehmen ab. “Der Unterschied ist entscheidend”, erklärt eine Rechtsanwältin für IT-Recht. “Transparenzverstöße sind leichter nachzuweisen als komplexe Datenpannen. Oft reicht ein Blick auf die Datenschutzerklärung einer Website.” Die Zahl der Untersuchungen dürfte daher im ersten Quartal 2026 deutlich steigen.

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Das “Bodycam”-Urteil: Neue Maßstäbe für direkte Datenerhebung

Die Dringlichkeit der Aktion wird durch ein EuGH-Urteil vom 18. Dezember 2025 unterstrichen. Im Fall C-422/24 ging es um den schwedischen Verkehrsbetrieb Storstockholms Lokaltrafik, dessen Kontrolleure Bodycams trugen. Das Unternehmen argumentierte, dies sei eine “indirekte” Datenerhebung, die flexiblere Informationspflichten nach sich ziehe. Der EuGH wies diese Argumentation zurück.

Das Gericht entschied: Wenn ein Verantwortlicher Daten durch Beobachtungswerkzeuge wie Bodycams erhebt, geschieht dies “direkt” vom Betroffenen. Das löst die strengere Informationspflicht des Artikels 13 DSGVO aus – und diese Information muss unverzüglich zum Zeitpunkt der Erhebung erfolgen. Diese Auslegung schließt eine Grauzone, in der Unternehmen mit passiver Aufzeichnungstechnik ihre Transparenzpflichten hinauszögerten.

Für Unternehmen, die Überwachungstechnologie, KI-Monitoring oder automatisiertes Website-Tracking nutzen, gilt nun: Betroffene müssen im genauen Moment der Interaktion informiert werden. Ein Hinweis im Fußbereich einer Website oder ein allgemeines Schild reicht unter diesem neuen Standard wahrscheinlich nicht mehr aus.

Praktische Folgen: Unternehmen müssen Informationswege sofort überprüfen

Da die Behörden ihre Prüfprotokolle 2026 an das EuGH-Urteil anpassen, steht für Unternehmen eine dringende Überprüfung ihrer Informationsprozesse an. Der lange empfohlene “gestufte Ansatz” bei Informationen ist nun juristische Notwendigkeit.

1. Sofortige Hinweispflichten
Unter der strengeren Auslegung von Artikel 13 muss die “erste Ebene” der Information – die wichtigsten Details – sofort präsentiert werden. Für digitale Dienste bedeutet das auffällige Banner oder Pop-ups, bevor die Datenerhebung beginnt. In physischen Räumen mit Videoüberwachung sind gut sichtbare Schilder mit den wesentlichen Angaben und einem QR-Code zur vollständigen Datenschutzerklärung erforderlich.

2. Überprüfung “indirekter” Erhebungen
Viele Unternehmen stuften Daten-Scraping oder beobachtende Analysen bisher als “indirekte” Erhebung ein, um den strengen Artikel 13 zu umgehen. Rechtsberater warnen: Die breite EuGH-Definition der “direkten” Erhebung stellt diese Praxis in Frage. Wenn ein Unternehmen das Verhalten eines Nutzers direkt beobachtet – auch digital – könnten Aufsichtsbehörden nun eine sofortige, direkte Benachrichtigung verlangen.

3. Die Rolle des Datenschutzbeauftragten
Mit der Integration dieser Standards in die deutschen Prüfkataloge 2026 stehen Datenschutzbeauftragte (DSB) unter Druck, bestehende Transparenzmechanismen zu auditieren. Die Dokumentation, wie und wann Informationen bereitgestellt werden, wird ein zentraler Prüfpunkt bei den anstehenden behördlichen Überprüfungen sein.

Strategische Wende: Transparenz als “low-hanging fruit” für Behörden

Der Fokus auf Transparenz markiert eine strategische Entwicklung in der DSGVO-Durchsetzung. Waren Bußgelder in den Anfangsjahren oft Folge massiver Sicherheitsverletzungen, sind Transparenzverstöße zunehmend das “niedrig hängende Obst” für Aufsichtsbehörden.

Die jüngere Vergangenheit bestätigt diesen Trend. 2021 verhängte die irische Behörde gegen WhatsApp eine Geldbuße von 225 Millionen Euro, primär wegen Transparenzmängeln bei der Datenweitergabe an das Mutterunternehmen. Das CEF 2026 zielt darauf ab, dieses Prüfniveau auf den breiteren Markt auszuweiten – über Big Tech hinaus zu mittelständischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

Marktbeobachter sehen in der Kombination aus koordinierter EDPB-Aktion und strengem EuGH-Urteil eine “Zangenbewegung” gegen nicht konforme Firmen. Während der EDPB den administrativen Willen zur Untersuchung liefert, hat der EuGH die juristische Munition geliefert, um gängige Verteidigungsstrategien abzuwehren. Diese Abstimmung deutet darauf hin, dass 2026 eine Rekordzahl an Bußgeldern wegen mangelhafter Informationen verhängt werden könnte.

Ausblick 2026: Erste Maßnahmen bereits in den kommenden Wochen

Die operative Umsetzung des CEF wird 2026 voraussichtlich in Phasen erfolgen. In den kommenden Wochen werden nationale Behörden spezifische Fragebögen oder Prüfleitfäden zum Transparenz-Schwerpunkt veröffentlichen.

In Deutschland wird Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für Datenschutz Baden-Württemberg und 2026 Vorsitzender der DSK, die Umsetzung dieser Standards überwachen. Die Beteiligung der DSK stellt sicher, dass deutsche Unternehmen rigorose Kontrollen erwarten, insbesondere zur “Vollständigkeit” der Pflichtinformationen nach Artikel 13.

Bis Mitte 2026 ist die erste Welle von Beanstandungen und Anordnungen zu erwarten. Unternehmen, die ihre Datenschutzhinweise proaktiv überprüfen und im ersten Quartal robuste “First-Layer”-Benachrichtigungssysteme implementieren, sind für den anstehenden Regulierungssturm am besten gewappnet. Die Botschaft aus Brüssel und Luxemburg ist eindeutig: Transparenz ist keine Formalie, sondern das Tor zur rechtmäßigen Datenverarbeitung.

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