Datenschutzbehörden, Vergleichsregeln

Datenschutzbehörden etablieren offizielle Vergleichsregeln

19.01.2026 - 20:45:12

Die Datenschutzkonferenz hat ein formales Verfahren für außergerichtliche Vergleiche bei Datenschutzverstößen geschaffen. Kooperation mit Behörden kann zu schnelleren Verfahren und geringeren Geldbußen führen.

Deutschlands Datenschutzaufsicht hat einen formalen Rahmen für außergerichtliche Vergleiche bei DSGVO-Verstößen geschaffen. Das soll Bußgeldverfahren beschleunigen und mehr Rechtssicherheit bieten.

Kooperation wird belohnt

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat im Dezember 2025 ein neues Grundsatzpapier veröffentlicht. Es regelt, unter welchen Bedingungen Unternehmen durch Kooperation mit Behörden Bußgeldverfahren schneller beenden können. Kern des Verfahrens ist eine gegenseitige, gütliche Einigung.

Ein Unternehmen muss den Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von Beginn an einräumen und vollumfänglich mitwirken. Im Gegenzug kann die Aufsichtsbehörde dieses kooperative Verhalten als mildernden Umstand bei der Bemessung der Geldbuße berücksichtigen. Die rechtliche Grundlage dafür bietet Artikel 83 der DSGVO.

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Das Ziel ist klar: Verfahren sollen für beide Seiten schneller und weniger aufwändig werden. Behörden können Kapazitäten für komplexere Fälle freispielen. Unternehmen erhalten Planungssicherheit und sparen Rechtskosten. Die DSK legt detailliert fest, wie solche Vergleiche einzuleiten und abzuschließen sind.

Nationales Verfahren im europäischen Rahmen

Die neuen deutschen Regeln ändern nichts an den europaweit harmonisierten Grundsätzen zur Bußgeldbemessung. Bereits 2023 verabschiedete der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) finale Leitlinien zur Berechnung von Geldbußen. Schwere, Dauer und Umsatz des Unternehmens werden EU-weit einheitlich bewertet.

Das DSK-Papier ergänzt diesen Rahmen. Es konzentriert sich auf das nationale Verwaltungsverfahren – also das „Wie“ der Einigung im deutschen Rechtssystem. Während der EDPB die Höhe möglicher Strafen bestimmt, bietet die DSK-Anleitung einen formalen Mechanismus, um diese Strafe effizient zu vereinbaren.

Digitalisierung treibt Effizienz voran

Die Formalisierung des Vergleichsverfahrens passt in den Trend zur Digitalisierung der deutschen Verwaltung. Seit dem 1. Januar 2026 ist die elektronische Bußgeldakte nach § 110a des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verpflichtend. Alle Bußgeldakten müssen digital zwischen Behörden und Gerichten geführt werden.

Diese doppelte Entwicklung – standardisierte Vergleiche und digitale Akten – zeigt den klaren Willen zu effizienterer Vollziehung. Die Kombination aus kooperativem Rahmen und digitalem Workflow soll Datenschutzverfahren beschleunigen. Behörden könnten so mehr Fälle bearbeiten, Unternehmen Verstöße schneller und klarer bereinigen. Der neue Vergleichsweg ist ein Schlüsselelement dieser modernisierten Vollzugspraxis.

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