Datenschutzbeauftragte, Pflicht

Datenschutzbeauftragte: Wirtschaft fordert Ende der Pflicht

09.12.2025 - 00:11:12

Die deutsche Wirtschaft rebelliert gegen die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten. Eine aktuelle Bitkom-Studie vom 3. Dezember zeigt: Jedes dritte Unternehmen will die Regelung komplett abschaffen. Der Ruf nach Deregulierung erreicht eine neue Dimension – doch Datenschützer warnen vor drastischen Folgen.

Was für viele Mittelständler zum täglichen Bürokratie-Albtraum geworden ist, spalzt mittlerweile die deutsche Wirtschaftspolitik. Während Unternehmensverbände von einem „regulatorischen Korsett” sprechen, das Innovation erstickt, sehen Datenschutzbehörden in der Abschaffung einen gefährlichen Kompetenzverlust. Die Fronten sind verhärtet.

Besonders brisant: Deutschland geht seit Jahren einen Sonderweg. Während die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Datenschutzbeauftragte nur bei besonders sensiblen Datenverarbeitungen vorschreibt, verlangt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Bestellung bereits ab 20 Mitarbeitern, die dauerhaft mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind.

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Die repräsentative Bitkom-Erhebung zeichnet ein drastisches Bild der Lage: 97 Prozent der befragten Unternehmen empfinden den Aufwand für Datenschutz-Compliance als „hoch” oder „sehr hoch”. Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, bringt es auf den Punkt: „Datenschutz muss verständlich und unbürokratisch sein.”

Die Kritik richtet sich nicht gegen den Datenschutz an sich, sondern gegen dessen praktische Umsetzung. 73 Prozent der Firmen nennen Dokumentationspflichten als größte Hürde, während 77 Prozent beklagen, dass strikte Datenschutz-Auslegungen ihre Digitalisierungsprojekte ausbremsen. Kann Deutschland sich diesen Wettbewerbsnachteil im internationalen Vergleich noch leisten?

Bürokratieabbaugesetz: Zu wenig, zu spät?

Das zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) sollte Abhilfe schaffen. Tatsächlich verkürzte es die Aufbewahrungsfristen für Buchhaltungsunterlagen von zehn auf acht Jahre – ein von der Wirtschaft begrüßter Schritt. Die erhoffte Anpassung der Schwellenwerte für Datenschutzbeauftragte blieb jedoch aus.

„Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen war positiv, aber für viele KMU überwiegt die tägliche Last einer formalen Datenschutzbeauftragten-Struktur diese Vorteile bei Weitem”, kommentierten Branchenanalysten die enttäuschende Reform. Die Schwelle von 20 Mitarbeitern, die bereits 2019 von zuvor 10 angehoben wurde, gilt vielen als unzureichende Anpassung an die wirtschaftliche Realität von 2025.

Datenschützer schlagen Alarm

Die Gegenseite formiert sich ebenso vehement. Die Datenschutzkonferenz (DSK) der unabhängigen Aufsichtsbehörden und der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI) warnen eindringlich vor einem „Verlust interner Kompetenz” bei Abschaffung der Pflicht.

Ihre Argumentation: Der Datenschutzbeauftragte ist kein bürokratisches Feigenblatt, sondern ein unverzichtbarer interner Berater, der Unternehmen vor teuren Bußgeldern bewahrt. Gerade kleine und mittlere Betriebe könnten ohne spezialisierten Datenschutzbeauftragten im komplexen DSGVO-Dickicht die Orientierung verlieren.

„Die Abschaffung der Pflicht schafft nicht die DSGVO-Anforderungen ab”, mahnen Rechtsexperten. Unternehmen blieben vollumfänglich haftbar – würden aber ohne fachkundige Anleitung „im Blindflug” in Haftungsfallen tappen. Die Folge: womöglich mehr Verstöße und höhere externe Rechtsberatungskosten.

Blick nach Brüssel: EU-Reform als Ausweg?

Die Diskussion verlagert sich zunehmend auf die europäische Ebene. 79 Prozent der befragten Unternehmen fordern laut Bitkom-Studie eine grundlegende DSGVO-Reform auf EU-Ebene, um einen harmonisierten und wirtschaftsfreundlicheren Rahmen zu schaffen.

Während der politische Diskurs sich durch Dezember 2025 zieht, richten sich die Blicke bereits auf die anstehende DSGVO-Evaluierung und mögliche Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Vorerst bleiben Unternehmen an die 20-Mitarbeiter-Schwelle gebunden – doch der Druck auf die Bundesregierung, diese „deutsche Sonderregelung” zu überdenken, war selten größer.

Wird Deutschland seinen Sonderweg aufgeben oder an der strengeren Linie festhalten? Die kommenden Monate dürften entscheidend sein für die Zukunft des betrieblichen Datenschutzes.

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