Datenschutz-Reform, Deutschland

Datenschutz-Reform: Deutschland plant zentrale Aufsicht für Unternehmen

15.01.2026 - 15:32:12

Die Bundesregierung will die DSGVO-Kontrolle für die Privatwirtschaft bündeln, um mehr Einheitlichkeit zu schaffen. Wirtschaftsverbände begrüßen den Plan, während die Länder vor Nachteilen warnen.

Die Bundesregierung will die Kontrolle der DSGVO für die Privatwirtschaft bündeln. Das Ziel: mehr Einheitlichkeit und weniger Bürokratie. Doch die Länder wehren sich.

Ein entscheidender Wandel im deutschen Datenschutz steht bevor. Bund und Länder planen, die Aufsicht über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Unternehmen zu zentralisieren. Diese Reform ist Teil der kürzlich vereinbarten „Föderalen Modernisierungsagenda“ und soll bis Ende 2027 umgesetzt werden. Während Wirtschaftsverbände den Schritt begrüßen, warnen Landesdatenschützer vor gravierenden Nachteilen.

Ende des Flickenteppichs

Die im Dezember 2025 beschlossene Agenda beendet eine lange Phase der Zersplitterung. Bislang müssen sich bundesweit agierende Firmen bei 18 verschiedenen Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern zurechtfinden. Oft gelten unterschiedliche Auslegungen und Prioritäten. Dieser „Datenschutz-Lotterie“ will die Reform ein Ende setzen.

„Mehr Rechtssicherheit und effizientere Verfahren“ – so lautet das erklärte Ziel. Die Regierung will damit einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Für die digitale Wirtschaft ist eine einheitliche Linie überfällig. Sie gilt als Voraussetzung für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Datenzeitalter.

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Zwei Modelle im Rennen

Wie die neue Aufsicht genau aussehen soll, ist noch offen. Zwei Modelle werden diskutiert:

  1. Eine Bundes-Superbehörde: Die Befugnisse des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) würden massiv ausgeweitet. Er wäre dann für alle Datenschutzfragen der Privatwirtschaft zuständig.

  2. One-Stop-Shop-Lösungen: Unternehmen hätten eine einzige, fest zugeordnete Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner – unabhängig von ihrem Standort in Deutschland.

Zudem prüft die Politik ein formelles „Kohärenzverfahren“, um die Rechtsauslegung zu harmonisieren. Sogar die vollständige Abschaffung der Landesdatenschutzbeauftragten für den privaten Sektor wird erwogen.

Geteilte Reaktionen: Wirtschaft jubelt, Länder kritisieren

Die digitale Wirtschaft begrüßt die Pläne. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) fordert seit langem eine solche Vereinheitlichung. Sie sei entscheidend für die Innovationskraft Deutschlands.

Doch die Landesdatenschützer laufen Sturm. Sie fürchten den Verlust der regionalen Nähe. Eine große Bundesbehörde sei für kleine Unternehmen, Freiberufler und Vereine oft unerreichbar und anonym. Statt weniger Bürokratie drohten längere Verfahren. Zudem müsse die Kontrolle der öffentlichen Stellen aus verfassungsrechtlichen Gründen bei den Ländern bleiben. Das könnte zu parallelen Strukturen und neuen Ineffizienzen führen. Einige Experten sehen sogar Konflikte mit europäischem Recht, etwa der neuen Data Act.

Straffer Zeitplan bis 2027

Der politische Rahmen ist gesteckt. Jetzt folgen die detaillierte Gesetzgebung und harte Verhandlungen über das finale Modell. Bis Ende 2027 soll die neue Struktur stehen.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie der Datenschutz in der größten Volkswirtschaft Europas künftig durchgesetzt wird. Im Kern geht es um den Konflikt zwischen zentraler Effizienz im digitalen Binnenmarkt und den Prinzipien des deutschen Föderalismus. Die Entscheidung wird weitreichende Folgen haben.

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