Data Act: EU startet Kontrollen für offene Produkt-Schnittstellen
07.01.2026 - 12:53:12Ab September 2026 müssen vernetzte Geräte Daten standardmäßig freigeben – jetzt schwenkt die EU auf praktische Durchsetzung um. Für Unternehmen läuft die Schonfrist ab.
Brüssel/Berlin – Die Europäische Union stellt die Weichen für schärfere Tech-Kontrollen. Neue Berichte zeigen: Die Aufsichtsbehörden wechseln von der Theorie zur Praxis und konzentrieren sich auf die technische Umsetzung des Data Act. Der Fokus liegt auf den „Produktdesign“-Pflichten, die ab September 2026 verbindlich werden. Für die Wirtschaft bedeutet das: Die Phase der Vorbereitung ist vorbei. Die Einhaltung von API-Standards und maschinenlesbaren Datenexport-Formaten wird zum zentralen Compliance-Schlachtfeld des Jahres.
Die „Produktdesign-Wende“: Praxischecks beginnen
Analysen vom 4. Januar 2026 belegen, dass die EU-Kommission ein strenges Durchsetzungsjahr plant. Zwar gilt die Verordnung bereits seit zwei Jahren, doch die technisch anspruchsvollsten Vorgaben des Artikels 3(1) haben ihre endgültige Frist am 12. September 2026. Ab dann müssen vernetzte Produkte und Dienstleistungen auf dem EU-Markt so gestaltet sein, dass die bei ihrer Nutzung anfallenden Daten für den Nutzer standardmäßig zugänglich sind.
Juristen betonen: „Standardmäßig zugänglich“ interpretieren die Aufseher nicht als theoretische Option, sondern als Verpflichtung zu robusten, standardisierten Schnittstellen. Der Data Act bildet zusammen mit dem Digital Markets Act (DMA) und dem Digital Services Act (DSA) ein Dreigestirn digitaler Regeln, bei denen Verstöße hohe Strafen nach sich ziehen können. Für Hersteller von IoT-Geräten, Smart Cars oder Industrieanlagen wird die freiwillige Übernahme von API-Standards damit zur verbindlichen Baseline.
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Technische Vorgaben: APIs und offene Formate im Fokus
Die größte Herausforderung liegt in den Interoperabilitäts-Anforderungen. Dateninhaber müssen Informationen in einem „umfassenden, strukturierten, gebräuchlichen und maschinenlesbaren Format“ bereitstellen. In der Praxis erfordert das leistungsstarke Application Programming Interfaces (APIs), die Echtzeit-Datenexporte sicher bewältigen.
Die „Produktdesign“-Deadline zwingt Unternehmen, ihre Hardware- und Software-Architekturen bis Mitte 2026 finalisiert zu haben. Eine besondere Hürde: Der Data Act verlangt „kontinuierlichen und Echtzeit“-Zugriff. Im Gegensatz zu DSGVO-Auskunftsersuchen, die 30 Tage Bearbeitungszeit erlauben, muss die Verfügbarkeit hier sofort gewährleistet sein. Proprietäre Formate, die Nutzer in ein bestimmtes Ökosystem einschließen, gelten daher wahrscheinlich als nicht konform. Gefordert sind offene Standards, die Drittanbietern wie unabhängigen Werkstätten nahtlosen Zugriff ermöglichen.
Regulatorisches Puzzle: „Digital Omnibus“ kommt hinzu
Die Komplexität steigt durch eine neue regulatorische Ebene. Am 6. Januar berichteten Medien über den Vorschlag der EU-Kommission für „Digital Omnibus“-Reformen. Sie sollen das digitale Regelwerk straffen und Überschneidungen zwischen DSGVO, KI-Verordnung und Data Act beseitigen.
Diese Reformen sind für die Data Act-Compliance besonders relevant, weil sie die Reibung zwischen „personenbezogenen“ und „nicht-personenbezogenen“ Daten in gemischten Datensätzen adressieren. Für API-Entwickler ist diese Unterscheidung kritisch. Ein Exportformat muss in Echtzeit personenbezogene Daten (die DSGVO-konforme Einwilligung erfordern) von nicht-personenbezogenen Industriedaten (die unter die Data Act-Weitergaberechte fallen) trennen können. Zudem prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) Datentransfer-Mechanismen, die beeinflussen könnten, wie US-Cloud-Anbieter mit EU-Data Act-APIs umgehen.
Deutsche Industrie im Fokus: Haftung verschiebt sich
In Deutschland treibt die Umsetzung der EU-Vorgaben nationale Gesetzgebung voran. Seit einer Ankündigung am 2. Januar 2026 diskutiert die Bundesregierung eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), um es mit Data Act und Cyber Resilience Act abzugleichen.
Der Vorschlag sieht vor, bestimmte Datenschutz-Verantwortlichkeiten von den Nutzern (Verantwortlichen) auf die Hersteller zu verlagern. Diese wären dann haftbar dafür, dass ihre Standard-IT-Produkte und APIs datenschutzkonform „by design“ sind. Das wäre eine grundlegende Haftungsverschiebung. Die Schöpfer der Datenexport-Mechanismen müssten gerade stehen, wenn ihre APIs versehentlich personenbezogene Daten preisgeben oder Sicherheitsstandards verfehlen.
Für die deutsche Automobil- und Ingenieursbranche – zentrale Adressaten des Data Act – unterstreicht dieser Vorschlag den Bedarf an rigorosen API-Tests und Zertifizierungen. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen „Konformitätserklärungen“ würden Hersteller verpflichten, formal zu bescheinigen, dass ihre Datenschnittstellen sowohl DSGVO- als auch Data Act-Standards entsprechen, bevor Produkte in den Verkauf gehen.
Ausblick: Das Rennen zum September hat begonnen
Im ersten Quartal 2026 erwartet die Branche eine Flut technischer Leitdokumente vom Europäischen Dateninnovationsausschuss. Der Fokus wird auf der Standardisierung von „Smart Contracts“ für das Daten-Sharing und der Definition spezifischer technischer Spezifikationen liegen.
Unternehmen in der EU sollten sich auf folgende Meilensteine einstellen:
* Q1 2026: Verschärfte Prüfung der „standardmäßigen Datenzugriff“-Fähigkeiten in Produkt-Roadmaps.
* Q2 2026: Finalisierung der API-Spezifikationen, um die September-Deadline zu erreichen.
* Q3 2026: Volle Anwendung der Artikel 3(1)-Pflichten – der Point of no Return für die Produkt-Compliance.
Die Durchsetzungsmaschinerie ist nun hochgefahren. Die Ära der Unklarheit über die technischen Standards des Data Act geht zu Ende. Die Botschaft aus Brüssel an Compliance-Beauftragte und CTOs ist eindeutig: Die Architektur Ihrer APIs ist jetzt eine Frage des Regulierungsrechts.
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