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Data Act: EU plant Entlastung für Unternehmen nach holprigem Start

16.01.2026 - 03:53:12

Die Umsetzung des EU Data Acts stößt auf technische und strategische Probleme. Brüssel reagiert mit einem Digital Omnibus-Paket, das Erleichterungen für Unternehmen bringen soll.

Seit vier Monaten gilt der EU Data Act – und bereitet vielen Firmen erhebliche Umsetzungsprobleme. Jetzt reagiert Brüssel mit einem Entbürokratisierungspaket.

Die europäische Datenrevolution kommt ins Stocken. Seit dem 12. September 2025 sind die Kernvorschriften des Data Acts verbindlich. Sie sollen den Wert von IoT-Daten gerechter verteilen – von smarten Haushaltsgeräten bis zu Industriemaschinen. Doch die praktische Umsetzung erweist sich als weit komplexer als erwartet. Während Unternehmen mit technischen Hürden kämpfen, zeichnen sich in Brüssel bereits erste Kurskorrekturen ab.

Technische Hürden bremsen Datenfreigabe aus

Die größte Herausforderung: die heterogenen Systemlandschaften in den Betrieben. Ältere Anlagen, die nie für einfachen Datenzugriff konzipiert wurden, nachzurüsten, kostet Millionen. Unternehmen müssen nicht nur technische Schnittstellen schaffen, sondern auch Tausende Datenpunkte klassifizieren und in sicheren, maschinenlesbaren Formaten bereitstellen – teilweise in Echtzeit.

Dazu kommt die strategische Zwickmühle: Wie lassen sich die gesetzlichen Datenzugangspflichten erfüllen, ohne wertvolle Geschäftsgeheimnisse preiszugeben? Diese Balance zu finden, bereitet vor allem mittelständischen Industrieunternehmen Kopfzerbrechen. Die Sorge: Investitionen in eigene Datenplattformen könnten sich nicht mehr lohnen, wenn Wettbewerber über die Weitergabepflichten leichten Zugang erhalten.

Digital Omnibus-Paket: Brüssel signalisiert Entgegenkommen

Als direkte Reaktion auf diese Startschwierigkeiten hat die EU-Kommission im November 2025 ein „Digital Omnibus-Paket“ vorgelegt. Der Entwurf zielt darauf ab, den Data Act und die DSGVO zu präzisieren und zu vereinfachen. Konkret plant Brüssel:

  • Einen stärkeren Schutz von Geschäftsgeheimnissen gegenüber Datenempfängern
  • Weitere Erleichterungen beim Wechsel von Cloud-Anbietern, besonders für KMU
  • Eine neue Rechtsgrundlage in der DSGVO (Art. 88c) für die Datenverarbeitung bei KI-Entwicklung

Gerade der letzte Punkt ist strategisch bedeutsam. Er soll Europa als KI-Standort stärken, indem er klare Regeln für das Training von Algorithmen – etwa zur Bias-Erkennung – schafft. Damit zeigt die Kommission: Es geht nicht nur um Regulierung, sondern um ein kohärenteres, innovationsfreundlicheres digitales Ökosystem.

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Ausblick: Europäische Datenstrategie bleibt in Bewegung

Die Regulierungswelle rollt weiter. Noch im ersten Quartal 2026 will die Kommission eine „European Digital Ecosystem Strategy“ verabschieden, die den Open-Source-Sektor stärken und einen geplanten „Cloud and AI Development Act“ ergänzen soll.

Für die Praxis bedeutet das: Unternehmen müssen ihre Compliance-Strategien dynamisch anpassen. Die Kommission hat zwar Ende 2025 einen juristischen Helpdesk eingerichtet. Doch die eigentliche Arbeit – die technische Umsetzung in den Betrieben – bleibt eine Mammutaufgabe. Die kommenden Monate werden zeigen, ob Brüssels Entlastungsversprechen die Datenwirtschaft tatsächlich in Schwung bringen können.

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