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Data Act: Cloud-Wechsel wird für Unternehmen zur Realitätsprüfung

15.01.2026 - 20:46:11

Die Umsetzung des europäischen Data Act stellt Firmen vor praktische Probleme. Vertragliche Grauzonen und technische Migrationen sind die größten Herausforderungen auf dem Weg zur Frist 2027.

Der europäische Data Act stellt deutsche Firmen vor eine doppelte Herausforderung: technische Migration und vertragliche Fallstricke müssen jetzt gemeistert werden.

Seit dem 12. September 2025 gelten die Kernregeln des Gesetzes. Sein Versprechen: Den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern soll einfacher und der gefürchtete „Vendor Lock-in“ beendet werden. Doch vier Monate später zeigt sich die Praxis als hart. Unternehmen ringen mit den Tücken der Umsetzung, während die nächste große Frist am Horizont auftaucht.

Verträge unter der Lupe: Die versteckten Kostenfalle

Die größte aktuelle Unsicherheit betrifft Verträge. Zwar verbietet der Data Act ab 2027 vollständig spezielle Wechselgebühren, sogenannte „Egress-Kosten“. Bis dahin sind sie aber noch in reduzierter Höhe erlaubt. Noch kritischer sind jedoch Klauseln zu vorzeitigen Kündigungen. Das Gesetz erlaubt „verhältnismäßige Gebühren“, definiert diese aber nicht.

Das führt zu Grauzonen. Können Anbieter die volle Summe ausstehender Vertragsmonate verlangen? Oder muss es einen Rabatt geben? Rechtsberater raten Firmen dringend, alle Cloud-Verträge zu prüfen. Neue Vereinbarungen müssen das Wechselrecht explizit festschreiben und klare Fristen nennen – idealerweise eine maximale Kündigungsfrist von zwei Monaten.

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Die technische Mammutaufgabe: Daten in Bewegung setzen

Auf dem Papier klingt der Wechsel einfach. In der Realität ist er eine technische Herkulesaufgabe. Anbieter müssen offene Schnittstellen bereitstellen und Daten in interoperablen Formaten exportierbar machen. Für Unternehmen bedeutet das: Jede Migration muss minutiös geplant werden.

Welche Datenstrukturen liegen vor? Sind sie mit dem neuen System kompatibel? Diese Fragen sind entscheidend für den Erfolg. Langfristig will die EU mit harmonisierten Standards echte Interoperabilität schaffen. Das Ziel: Unternehmen sollen problemlos die besten Dienste verschiedener Anbieter kombinieren können – eine echte Multi-Cloud-Strategie.

Wettlauf gegen die Zeit: Die nächste Deadline naht

Der Druck auf die Unternehmen wächst. Eine Bitkom-Umfrage zeigte bereits im Mai 2025, dass die Vorbereitung in der deutschen Wirtschaft mangelhaft war. Jetzt, im Januar 2026, ist Handeln angesagt. Wer abwartet, riskiert rechtliche Probleme und Wettbewerbsnachteile.

Alle Blicke richten sich bereits auf den nächsten Stichtag: den 12. Januar 2027. Ab dann sind alle Wechselgebühren für Cloud-Dienste verboten. Diese Deadline wird die Dynamik auf dem Markt weiter beschleunigen. Parallel arbeitet die EU-Kommission an Standardvertragsklauseln und technischen Vorgaben, die mehr Klarheit schaffen sollen.

Das kommende Jahr wird zeigen, ob der Data Act sein großes Versprechen einlösen kann: einen faireren und innovativeren europäischen Datenmarkt zu schaffen und die Abhängigkeit von außereuropäischen Tech-Giganten zu verringern. Für deutsche Unternehmen beginnt jetzt die praktische Prüfung.

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