NRW-OVG verhandelt Streit um ein paar Gramm Wurst zu wenig
23.05.2024 - 05:50:07Kläger in dem Berufungsverfahren ist eine Firma aus dem Kreis Warendorf. Bei einer Kontrolle hatte das Eichamt im Jahr 2019 bei verschiedenen Sorten von Schmierleberwurst 2,3 und 2,6 Gramm zu wenig bemängelt. Laut Verpackung mussten es 130 Gramm Inhalt sein. Die Behörden untersagten daraufhin den Verkauf. Die Firma fühlte sich ungerecht behandelt, weil die Behörde die jahrelange Praxis, die nicht essbare Wursthülle und die Verschlussclips bei der sogenannten Nennfüllmenge mitzuzählen, plötzlich beanstandet hatte.

