Produktion/Absatz, Wettbewerb

Das EU-Parlament hat den Weg für ein europäisches Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte freigemacht.

24.04.2024 - 13:01:40

EU-Parlament stimmt für europäisches Lieferkettengesetz

Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Mittwoch in Straßburg für das Vorhaben, wie das Parlament bekannt gab. Das Gesetz hatte zuletzt auch für Streit in der Bundesregierung gesorgt. Ziel des Vorhabens ist unter anderem, dass Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren.

Verhandlungen über das Vorhaben waren von kontroversen Debatten auch in der deutschen Bundesregierung geprägt. Während Wirtschaftsvertreter und in der Bundesregierung die FDP vor einer zu großen Belastung von Unternehmen warnen, sehen Vertreterinnen und Vertreter von SPD und Grünen im EU-Lieferkettengesetz einen großen Gewinn für den Schutz von Menschenrechten. Denn wenn beispielsweise große Modeunternehmen ihre Pullis und Hosen von Kindern in Asien nähen lassen, sollen die Opfer solcher Ausbeutung nach dem neuen Lieferkettengesetz künftig auch Schadenersatz verlangen können.

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben ebenfalls noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache. Denn Mitte März hatte im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten ihre Zustimmung signalisiert. Damit wurde Deutschland überstimmt, das sich auf Drängen der FDP enthalten hatte. Eine Enthaltung in dem Gremium wirkt wie eine Nein-Stimme. Die Bundesregierung findet bei wichtigen EU-Gesetzen immer wieder keine gemeinsame Position und muss sich deswegen bei entscheidenden Abstimmungen enthalten.

Betroffen von den neuen EU-Regeln sind - vor allem wegen Bedenken unter den EU-Staaten - weniger Unternehmen als ursprünglich vorgesehen. Das Lieferkettengesetz soll nicht mehr für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz gelten. Die Grenze wurde auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben. In den ersten Jahren sind beide Schwellen sogar noch höher.

Dennoch würde die neue Regelung in bestimmten Aspekten über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgehen. Es war 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitenden in Kraft getreten, seit 2024 gilt es für Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmenden. Das deutsche Lieferkettengesetz schließt eine zivilrechtliche Haftung explizit aus.

@ dpa.de

Weitere Meldungen

Condor will im Streit mit Lufthansa nicht aufgeben Der Ferienflieger Condor gibt trotz einer juristischen Schlappe im Streit mit der Lufthansa DE0008232125 nicht auf. (Boerse, 22.08.2025 - 11:31) weiterlesen...

AfD-nahe Organisation scheitert mit Klage gegen VW-Tochter Die AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation Zentrum bekommt vorerst keinen Zugang zu einem Werk der VW DE0007664039-Tochter Volkswagen DE0007664039 Group Services. (Boerse, 21.08.2025 - 18:36) weiterlesen...

AfD-nahe Organisation scheitert mit Klage gegen VW-Tochter Die AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation Zentrum bekommt vorerst keinen Zugang zu einem Werk der VW DE0007664039-Tochter Volkswagen DE0007664039 Group Services. (Boerse, 21.08.2025 - 16:18) weiterlesen...

Nord-Stream-Sabotage - Verdächtiger in Italien festgenommen Im Zusammenhang mit der Sabotage an den Nord-Stream-Pipelines im September 2022 hat die Bundesanwaltschaft in Italien einen tatverdächtigen Ukrainer festnehmen lassen. (Politik, 21.08.2025 - 12:41) weiterlesen...

Gericht: Lufthansa muss Condor-Gäste nicht bevorzugen Die Lufthansa DE0008232125 muss Passagiere des Konkurrenten Condor auch weiterhin nicht zu Vorzugskonditionen ans Drehkreuz Frankfurt bringen. (Boerse, 20.08.2025 - 14:42) weiterlesen...

Merck erhält nach Milliardendeal Zulassung für Krebsmittel Kurz nach einer milliardenschweren Übernahme im Geschäft mit Krebsmedikamenten erhält Merck DE0006599905 eine wichtige Arzneizulassung. (Boerse, 18.08.2025 - 16:53) weiterlesen...