Finanzierung/Investitionen, Wettbewerb

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von mehreren Aktionären gegen den umstrittenen Sanierungsplan des Batterieherstellers Varta nicht zur Entscheidung angenommen.

05.03.2025 - 11:17:36

Verfassungsbeschwerde gegen Varta-Sanierung ist unzulässig

Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Die Klage richtete sich gegen die Entscheidung des Amtsgerichts und die Ablehnung der Beschwerde des Landgerichts, wonach die Sanierung des finanziell angeschlagenen Unternehmens unter Ausschluss der Kleinaktionäre angegangen werden kann.

Der Rettungsplan sieht im Zuge der Restrukturierung eine Herabsetzung des Grundkapitals auf null vor. Dies bedeutet für die freien Aktionäre den vollständigen Verlust ihres Geldes.

Die Kleinaktionäre rügten einen Eingriff in ihr Eigentum. Die Verfassungsbeschwerde behandele illegitime Ziele, die fehlende Erforderlichkeit und fehlende Angemessenheit des Restrukturierungsplans. Sie setze sich nicht mit den Ausführungen des Landgerichts auseinander.

Die Varta-Sanierung läuft im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG. Die Verfassungsbeschwerde habe sich nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften gerichtet, urteilte das oberste Gericht weiter. In Karlsruhe ist noch eine weitere Verfassungsbeschwerde in der Sache anhängig. Über deren Annahme sei bisher nicht entschieden worden.

@ dpa.de

Weitere Meldungen

KORREKTUR: UBS kritisiert neue Kapitalanforderungen als 'extrem' (Absätze zwei bis vier neu gefasst)ZÜRICH - Die schweizerische Großbank UBS CH0244767585 übt heftige Kritik an einzelnen Maßnahmen des Bundesrats zur Stabilisierung der Banken. (Boerse, 06.06.2025 - 21:05) weiterlesen...

UBS kritisiert neue Kapitalanforderungen als 'extrem' - Aktienrückkäufe bleiben Die schweizerische Großbank UBS CH0244767585 übt heftige Kritik an einzelnen Maßnahmen des Bundesrats zur Stabilisierung der Banken. (Boerse, 06.06.2025 - 19:03) weiterlesen...

UBS braucht wegen Auflagen zusätzliches Kapital in Milliardenhöhe BERN - Neue Maßnahmen zur Verbesserung der Bankenstabilität verschärfen die Kapitalanforderungen für die schweizerische Großbank UBS CH0244767585 in einigen Jahren erheblich. (Boerse, 06.06.2025 - 16:49) weiterlesen...

UBS braucht wegen neuer Auflagen zusätzliches Kapital in Milliardenhöhe Neue Maßnahmen zur Verbesserung der Bankenstabilität verschärfen die Kapitalanforderungen für die schweizerische Großbank UBS CH0244767585 in einigen Jahren erheblich. (Boerse, 06.06.2025 - 15:55) weiterlesen...

UBS braucht wegen neuer Auflagen zusätzliches Kapital in Milliardenhöhe Neue Maßnahmen zur Verbesserung der Bankenstabilität verschärfen die Kapitalanforderungen für die schweizerische Großbank UBS CH0244767585 in einigen Jahren erheblich. (Boerse, 06.06.2025 - 15:26) weiterlesen...

Gericht bestätigt Sanierungsplan der Baywa Die Baywa DE0005194062 kann ihre Sanierung mit gerichtlichem Segen wie geplant umsetzen. (Boerse, 06.06.2025 - 12:03) weiterlesen...