DACH-Region, Gesundheitsreformen

DACH-Region: Gesundheitsreformen ebnen TCM den Weg

28.11.2025 - 11:01:11

Österreich, Deutschland und Schweiz harmonisieren Vergütung und digitalisieren Abrechnung für TCM-Behandlungen. Patienten profitieren von einheitlicheren Richtlinien und schnelleren Erstattungsprozessen.

Wien/Berlin – Historische Weichenstellung für alternative Heilmethoden: Zwischen dem 26. und 28. November haben Österreich, Deutschland und die Schweiz weitreichende Gesundheitsreformen beschlossen. Die Folge? Einheitlichere Erstattung und digitale Abwicklung für Behandlungen der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM).

Jahrzehntelang hing die Kostenübernahme für Akupunktur oder Kräutertherapie vom Wohnort ab. Patienten sprachen vom „Postleitzahlen-Lotto” – in Wien andere Sätze als in Salzburg, bei der ÖGK andere Regeln als bei der SVS. Damit soll nun Schluss sein.

Österreich: Bund und Länder vereinen Kräfte

Am 27. November verkündeten Bundesregierung und Landeshauptleute eine „Gemeinsame Gesundheitsreform-Initiative”. Erstmals übernehmen beide Ebenen zusammen die Verantwortung für grundlegende Strukturveränderungen. Vier bundesweite Reformgruppen nahmen sofort die Arbeit auf – die Digitalisierung steht ganz oben auf der Agenda.

Was bedeutet das konkret? Ärztliche Informationen sollen künftig in Echtzeit zwischen Behandlern und Kassen fließen. Für TCM-Therapeuten, die bisher Papierrechnungen für Wahlarzt-Leistungen einreichten, heißt das: 2025 wird die digitale Übermittlung zur Pflicht. Patienten dürften ihre Erstattung für Akupunktur deutlich schneller erhalten.

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Die Harmonisierung verspricht noch mehr: Einheitliche Erstattungsrichtlinien quer durch alle Sozialversicherungsträger. Der Flickenteppich unterschiedlicher Sätze zwischen ÖGK, BVAEB und SVS könnte Geschichte werden.

Deutschland: Hybride Fallpauschalen setzen neue Akzente

Einen Tag zuvor, am 26. November, verkündeten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Freigabe des Hybrid-DRG-Katalogs 2026. Das Besondere: Bestimmte Eingriffe werden künftig gleich vergütet – egal ob ambulant oder stationär durchgeführt.

Für Schmerzkliniken und integrative Krankenhäuser ist das ein Durchbruch. Chronische Schmerzpatienten, Hauptzielgruppe der klinischen Akupunktur, müssen nicht mehr über Nacht bleiben, nur damit die Abrechnung funktioniert. Die „Ambulantisierung” integrativer Behandlungen könnte hochwertige TCM-Angebote für gesetzlich Versicherte zugänglicher machen.

Diese Änderungen fügen sich in die umfassende Krankenhausreform (KHVVG) ein. Kliniken werden künftig nach „Leistungsgruppen” zugeordnet – integrative Abteilungen müssen ihren klinischen Nutzen nachweisen. Die neuen Abrechnungsziffern für Schmerztherapie im Katalog 2026 schaffen dafür eine stabile Grundlage.

Schweiz: TARDOC bereitet die Bühne

Nach der Genehmigung des neuen TARDOC-Systems durch den Bundesrat Anfang November läuft die Implementierung für 2026 auf Hochtouren. Für Ärzte mit TCM-Fähigkeitsausweis (ASA) markiert der Wechsel von TARMED zu TARDOC die größte Abrechnungsänderung seit zwei Jahrzehnten.

Der entscheidende Unterschied: Zeitintensive Erstanamnesen in der konstitutionellen TCM-Diagnostik werden im neuen Tarif realitätsgerechter abgebildet. Anders als pauschale Reformmodelle behält TARDOC die Einzelleistungsvergütung bei – unverzichtbar für die individuelle Natur von Akupunktur und Phytotherapie.

Der rote Faden: Harmonisierung trifft Digitalisierung

Drei Länder, drei Reformen – ein gemeinsames Muster zeichnet sich ab:

Standardisierung der Tarife: Österreichs gemeinsame Bund-Länder-Kontrolle spiegelt die Schweizer TARDOC-Einführung wider. Beide wollen regionale Ungleichheiten bei Versorgung und Erstattung beseitigen. Für TCM-Patienten bedeutet das: Künftig entscheidet weniger der Wohnort über die Kostenübernahme als die medizinische Notwendigkeit.

Digital first: Österreichs expliziter Digitalisierungsfokus passt zu Deutschlands elektronischer Patientenakte (ePA). TCM-Therapeuten in kleineren Privatpraxen müssen sich darauf einstellen: Digitale Anbindung an die Kassen wird 2025/2026 vom Nice-to-have zur Pflicht für reibungslose Abrechnung.

Validierung integrativer Versorgung: Deutschland sichert mit Hybrid-DRG-Codes multimodale Therapien ab, die Schweiz mit ambulanten Tarifen. Kein Freibrief für alle alternativen Methoden – aber evidenzbasierte TCM rückt näher an die Regelversorgung.

Ausblick: Was Patienten erwarten dürfen

Die österreichischen Reformgruppen sollen bis Mitte 2026 erste konkrete Maßnahmen für harmonisierte Wahlarzt-Tarife vorlegen. Deutsche Krankenhäuser passen ihre Abrechnungssysteme bis Jahresende an den neuen Katalog an.

Für Patienten in der DACH-Region verspricht das vor allem eins: weniger Bürokratie. Komplizierte, papierbasierte Erstattungsprozesse für TCM-Behandlungen dürften bald der Vergangenheit angehören. Stattdessen: automatisierte, digitale Workflows auf Basis harmonisierter nationaler Richtlinien.

Bleibt die Frage: Werden diese strukturellen Verbesserungen auch die wissenschaftliche Anerkennung komplementärer Verfahren beschleunigen? Die nächsten Monate dürften zeigen, ob der administrative Wandel einen medizinischen nach sich zieht.

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