DAC8, Steuermeldedienst

DAC8: EU startet automatischen Steuermeldedienst für Kryptowährungen

18.01.2026 - 00:05:12

Die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet Krypto-Dienstleister zur automatischen Meldung von Kundendaten und Transaktionen an die Finanzbehörden. Dies beendet die steuerliche Grauzone für digitale Vermögenswerte.

Eine neue Ära der Steuertransparenz für Krypto-Assets hat begonnen. Seit Jahresbeginn gilt in der gesamten EU die Richtlinie DAC8, die Anbieter zu umfassenden Meldungen verpflichtet. Damit endet die steuerliche Grauzone für digitale Vermögenswerte.

Was bedeutet DAC8 für Deutschland?

Deutschland hat die EU-Vorgaben mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) umgesetzt. Kern der Regelung ist ein automatischer Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden. Anbieter müssen Kundendaten und Transaktionen sammeln und an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Dieses leitet die Daten dann an die zuständigen Länderfinanzämter weiter.

Die Maßnahme schließt eine kritische Lücke. Bisher konnten Gewinne aus Krypto-Geschäften bei ausländischen Plattformen kaum nachverfolgt werden. Nun erhalten die Behörden einen vollständigen Überblick – ähnlich wie bei klassischen Bankkonten durch den Common Reporting Standard (CRS).

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Welche Unternehmen sind betroffen?

Der Kreis der meldepflichtigen Krypto-Dienstleister (CASPs) ist bewusst weit gefasst. Er trifft nicht nur Handelsplattformen wie Coinbase oder Binance, sondern auch:
* Wallet-Anbieter
* Broker
* Verwahrdienste (Custodians)

Die Pflicht gilt auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, sofern sie Kunden in der Union bedienen. Sie müssen nun die Steueridentifikationsnummer (TIN) jedes Kunden erfassen und validieren.

Was genau wird gemeldet?

Die Dienstleister übermitteln zwei zentrale Datenkategorien an das BZSt:
1. Umfassende Nutzerdaten: Name, Anschrift, Geburtsdatum und vor allem die Steuer-ID.
2. Aggregierte Transaktionsdaten: Sämtliche meldepflichtigen Vorgänge pro Kunde und Jahr. Dazu zählen Käufe/Verkäufe gegen Euro, Tauschgeschäfte zwischen Kryptowährungen und Ein- und Auszahlungen.

Warum reagieren die Behörden jetzt?

Die EU schließt mit DAC8 eine regulatorische Lücke, die parallel zur MiCA-Verordnung entstanden ist. Während MiCA den Markt für Krypto-Assets reguliert und Verbraucher schützt, stellt DAC8 sicher, dass die dort erzielten Gewinne auch besteuert werden können. Die Richtlinie orientiert sich am globalen Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD.

Das Hauptziel ist klar: Steuerhinterziehung eindämmen und für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen digitalen und traditionellen Finanzanlagen sorgen. Die EU integriert den Kryptosektor so Schritt für Schritt in etablierte Finanz- und Steuerstrukturen.

Welche Konsequenzen drohen Anlegern?

Für Privatanleger bedeutet DAC8 das endgültige Ende der vermeintlichen Anonymität. Wer seine steuerlichen Daten nicht korrekt angibt, riskiert Kontosperrungen. Das Entdeckungsrisiko für nicht deklarierte Krypto-Gewinne steigt dramatisch.

Bereits getätigte Transaktionen sind nicht ausgenommen. Die Finanzämter erhalten rückwirkend Einblick. Wer in der Vergangenheit Gewinne verschwiegen hat, sollte dies unbedingt vor der ersten automatischen Meldung korrigieren. Andernfalls drohen Nachzahlungen, Säumniszuschläge und mögliche Strafverfahren.

Wann rollt die Datenwelle an?

Die ersten konkreten Auswirkungen werden erst 2027 spürbar. Der erste Meldezeitraum umfasst das gesamte Jahr 2026. Die Anbieter müssen die Daten bis zum 31. Juli 2027 übermitteln. Anschließend beginnen die Finanzverwaltungen in der EU mit der systematischen Auswertung der riesigen Datensätze.

Marktbeobachter rechnen mit einer Welle von Überprüfungsverfahren. Die verbleibende Zeit sollten sowohl Anbieter für die vollständige Implementierung ihrer Compliance-Systeme als auch Anleger für eine Überprüfung ihrer steuerlichen Situation nutzen.

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