DAC 8: EU startet lückenlose Steuerüberwachung für Krypto-Assets
03.01.2026 - 18:14:12Seit Jahresbeginn 2026 müssen alle Krypto-Handelsplattformen in der EU umfassende Steuerdaten ihrer Nutzer erfassen. Die Richtlinie DAC 8 beendet die Anonymität und stellt Krypto-Assets steuerlich gleich.
Die Anonymität für Kryptowährungen in der EU ist vorbei. Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle Handelsplattformen und Wallet-Anbieter umfassende Steuerdaten ihrer Nutzer erfassen und speichern. Die neue Richtlinie DAC 8 schließt eine massive Steuerlücke und stellt Krypto-Assets gleichberechtigt neben traditionelle Finanzanlagen.
Für Anleger bedeutet das: Die „Gnadenfrist“ ist abgelaufen. Jede Transaktion wird nun für die Finanzämter sichtbar. Die ersten Daten werden 2027 automatisch zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht. Für Anbieter beginnt die Pflicht zur akribischen Datensammlung jedoch sofort.
Die neue Realität: Was ab sofort erfasst wird
Die Vorgaben der Europäischen Kommission sind präzise und weitreichend. Jeder Krypto-Asset-Dienstleister (CASP) – ob Börse, Broker oder Custodian – muss umfangreiche Due-Diligence-Prozesse etablieren.
Plattformen und Wallet-Anbieter verarbeiten nun systematisch Steuer-IDs, Identitätsdaten und Transaktionsdetails – und geraten damit automatisch in den Blick der Datenschutzaufsicht. Für viele Anbieter ist daher eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) Pflicht, um Risiken rechtssicher zu bewerten und Bußgelder (bis zu 2% des Jahresumsatzes) zu vermeiden. Das kostenlose E-Book liefert praxiserprobte Vorlagen, Checklisten und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur rechtskonformen DSFA-Erstellung. DSFA-Guide jetzt kostenlos herunterladen
Konkret müssen folgende Daten erfasst und verifiziert werden:
* Steueridentifikationsnummern (Steuer-IDs) und der steuerliche Wohnsitz jedes Nutzers.
* Vollständige Identitätsdaten wie Name, Adresse und Geburtsdatum, abgeglichen mit amtlichen Dokumenten.
* Detaillierte Transaktionsdaten zu Anschaffung, Veräußerung und Transfer von Krypto-Assets, inklusive des Fiat-Gegenwerts zum Transaktionszeitpunkt.
* Die zugehörigen öffentlichen Wallet-Adressen.
Viele Plattformen führten bereits KYC-Checks („Know Your Customer“) zur Geldwäschebekämpfung durch. DAC 8 geht jedoch weiter: Die gesammelten Daten sind speziisch für die Steuerbewertung zugeschnitten. Erfasst werden neben Kryptowährungen wie Bitcoin auch Stablecoins, E-Geld-Token und bestimmte NFTs, sofern sie für Zahlungen oder Investitionen genutzt werden.
Globale Reichweite: Auch Auslandsplattformen in der Pflicht
Ein entscheidender Hebel der Richtlinie ist ihre extraterritoriale Wirkung. Die Regeln gelten nicht nur für in der EU ansässige Firmen, sondern für jeden Anbieter weltweit, der EU-Bürger als Kunden hat.
Ausländische Plattformen ohne EU-Niederlassung mussten sich bei einem Mitgliedstaat als „Single Point of Contact“ registrieren lassen. Dieser Mechanismus verhindert, dass große internationale Börsen die Transparenzregeln einfach durch einen Offshore-Sitz umgehen.
Rechtsexperten betonen, dass dies das Spielfeld für europäische Unternehmen ebnet. Bislang lagen diese aufgrund strengerer lokaler Meldepflichten im Wettbewerbsnachteil gegenüber weniger regulierten Konkurrenten aus dem Ausland. Nun unterliegt jede Plattform mit Kunden in Berlin, Wien oder Madrid dem gleichen Transparenz-Regime.
Nationale Umsetzung: Spanien und Österreich als Beispiele
Wie die neuen Befugnisse genutzt werden, liegt bei den nationalen Finanzbehörden. Die Herangehensweisen unterscheiden sich deutlich.
Spaniens offensive Strategie
Spanien geht in die Offensive. Die Steuerbehörde Agencia Tributaria kündigte noch im Dezember an, die DAC-8-Befugnisse intensiv nutzen zu wollen. Geplant ist nicht nur die passive Datensammlung. Die Behörde hat signalisiert, auch neue rechtliche Werkzeuge einzusetzen, um Krypto-Vermögen direkt zu pfänden und damit offene Steuerschulden zu begleichen. Dieser Schritt hin zur aktiven Vollstreckung könnte ein Präzedenzfall für andere EU-Staaten werden.
Österreichs integriertes Modell
In Österreich trifft DAC 8 auf ein bereits ausgefeiltes System. Seit 2024 unterliegen Krypto-Gewinne der Kapitalertragsteuer. Inländische Broker agieren als Quellensteuer-Agenten im „steuereinfach“-Modell.
Für Österreicher, die lokale Plattformen nutzen, ändert sich administrativ wenig – ihre Daten sind den Behörden bereits bekannt. Die Revolution betrifft die Nutzung ausländischer Börsen. Bislang verließ sich das Finanzministerium in Wien hier auf die Selbstauskunft der Steuerzahler. Mit DAC 8 werden Daten über österreichische Kunden von deutschen oder maltesischen Plattformen automatisch nach Wien übermittelt. Die grenzüberschreitende Informationslücke ist geschlossen.
Anbieter wie 21bitcoin weisen darauf hin: Der automatische Datenaustausch ist neu, die steuerliche Verpflichtung bestand jedoch schon zuvor. Die Transparenz soll die Richtigkeit der Steuererklärungen überprüfen, nicht neue Steuern schaffen.
Internationale Harmonisierung mit OECD-Standards
DAC 8 ist keine isolierte EU-Maßnahme. Die Richtlinie harmonisiert die EU mit dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD. Diese Angleichung stellt sicher, dass Datenformate und Due-Diligence-Regeln in Europa mit internationalen Standards übereinstimmen.
Damit positioniert sich die EU als „First Mover“ bei der Umsetzung der OECD-Vorgaben. Andere große Jurisdiktionen wie das Vereinigte Königreich werden voraussichtlich in den kommenden Jahren mit ähnlichen Zeitplänen folgen.
Ausblick: Der Weg bis 2027
Voll wirksam wird DAC 8 erst 2027. Dienstleister haben dann zwischen Januar und September ein Zeitfenster, um die im Steuerjahr 2026 gesammelten Daten an ihre nationalen Behörden zu melden. Diese tauschen sie anschließend untereinander aus.
Marktbeobachter prognostizieren zwölf Monate harter Anpassung für die Branche. Kleine und mittlere Anbieter stehen vor erheblichen Kosten, um ihre Compliance-Systeme für die detaillierten Meldepflichten aufzurüsten. Das könnte eine weitere Marktkonsolidierung beschleunigen, bei der kleinere Player von größeren, regelkonkur- renen Unternehmen übernommen werden.
Für Anleger ist die Botschaft der Steuerexperten eindeutig: Die Ära der Undurchsichtigkeit ist beendet. Das Steuerjahr 2026 ist der erste Zeitraum, in dem Krypto-Bestände in der gesamten EU für die Fiskusbehörden vollständig transparent sind. Die Branche wartet nun gespannt auf die praktische Anwendung der Regeln – und auf die ersten Durchsetzungsmaßnahmen bei Verstößen.
PS: Betreiber, Broker und Custodians sollten jetzt aktiv werden: Unser Gratis-Download bietet fertige Muster-Vorlagen und Checklisten zur schnellen Erstellung einer rechtskonformen Datenschutz-Folgenabschätzung. So dokumentieren Sie Risiken, technische und organisatorische Maßnahmen und erfüllen die Nachweispflichten gegenüber Aufsichtsbehörden – praxisnah und sofort anwendbar. DSFA-Muster & Checklisten sichern


