Cyber-Versicherungen, Wirtschaftsausschüsse

Cyber-Versicherungen: Wirtschaftsausschüsse müssen genauer hinschauen

03.01.2026 - 15:22:12

Neue EU-Vorschriften und Warnungen vor systemischen Cyber-Angriffen verpflichten Wirtschaftsausschüsse ab 2026, Versicherungsschutz und Notfallpläne aktiv zu prüfen.

Die Rolle der Wirtschaftsausschüsse in deutschen und österreichischen Unternehmen verändert sich zu Jahresbeginn 2026 grundlegend. Auslöser sind neue Warnungen vor „systemischen“ Cyber-Risiken, die aus einer simplen IT-Frage eine zentrale Stabilitätsfrage für den ganzen Betrieb machen. Die Ausschüsse sind gefordert, ihr Informationsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz nun deutlich proaktiver zu nutzen.

Warnungen vor systemischen Kettenreaktionen

Der unmittelbare Anlass ist ein alarmierender Bericht des Cyber-Versicherers Coalition vom 30. Dezember 2025. Demnach steht die Wirtschaft 2026 nicht mehr vor isolierten Hackerangriffen, sondern vor dem Risiko systemischer Verluste. Dabei löst ein einzelner Ausfall – etwa bei einem großen Cloud-Anbieter – eine Kettenreaktion bei zahllosen abhängigen Unternehmen aus.

Diese Warnung wurde am 2. Januar durch eine Analyse des Sicherheitsunternehmens F-Secure verstärkt. Es prophezeit den Aufstieg betrügerischer „Industriezentren“ und den massenhaften Einsatz von KI für Identitätsbetrug. Für Wirtschaftsausschüsse zeigt sich hier eine gefährliche Lücke: Herkömmliche Versicherungspolicen schließen systemische Ereignisse oft explizit aus. Das Unternehmen wäre im Ernstfall finanziell schutzlos – trotz gezahlter Prämien.

Anzeige

Der Wirtschaftsausschuss muss jetzt stärker prüfen – besonders angesichts systemischer Cyber-Risiken, NIS2 und der neuen Berichtspflichten des Cyber Resilience Act. Unser praxisorientierter Guide liefert 25 erprobte Kontrollfragen an die Geschäftsleitung, fertige Mustervorlagen und Checklisten, mit denen Betriebsräte Informationslücken schnell aufdecken und ihre Rechte nach § 106 BetrVG wirksam durchsetzen. Sofort einsetzbar für die nächsten Januar-Sitzungen. Jetzt kostenlosen Wirtschaftsausschuss-Guide herunterladen

NIS2 und Cyber Resilience Act schaffen neue Pflichten

Hinzu kommt der regulatorische Druck. Seit dem 1. Januar 2026 ist die EU-Richtlinie NIS2 mit ihren strengen Cybersicherheits- und Meldepflichten in der Praxis voll wirksam. Später im Jahr folgen die Berichtspflichten des EU Cyber Resilience Act (CRA).

Rechtsexperten betonen: Diese Vorschriften machen Cyber-Risiken zur Chefsache. Regulierungsstrafen können Millionenbeträge oder einen Prozentsatz des gleich globalen Umsatzes erreichen. Damit wird der Versicherungsschutz gegen solche Strafen unzweifelhaft zu einer „wirtschaftlichen Angelegenheit“ im Sinne von § 106 BetrVG. Der Arbeitgeber ist zur umfassenden Information des Wirtschaftsausschusses verpflichtet.

Fachleute raten den Ausschüssen, sich nicht mit pauschalen Zusicherungen wie „Wir sind versichert“ zufriedenzugeben. Stattdessen sollten sie detaillierte Dokumente zu Deckungssummen, Ausschlussklauseln und der Risikobewertung des Versicherers anfordern.

Drei kritische Fragen für die Januar-Sitzungen

Was muss der Wirtschaftsausschuss konkret prüfen? Arbeitsrechtsexperten empfehlen, in den ersten Sitzungen des Jahres drei Schlüsselfragen zu stellen:

  1. Ausschlussklauseln: Enthält die Police Klauseln zu „Kriegshandlungen“ oder „systemischen Risiken“, die bei einem weitreichenden Vorfall wie einem Cloud-Ausfall greifen könnten?
  2. Deckung vs. Realität: Reicht die Deckungssumme aus, um einen komplexen KI-gestützten Identitätsbetrug zu bewältigen, wie ihn F-Secure prognostiziert?
  3. Innere Bedrohungen: Wie bewertet das Unternehmen das Risiko durch eigene Mitarbeiter oder Auftragnehmer? Der aktuelle Fall zweier US-Sicherheitsexperten, die sich zu Ransomware-Vorwürfen bekannt haben, unterstreicht diese Gefahr.

Die Risikobewertung des Versicherers selbst wird zum wichtigen Indikator. Verweigert ein Anbieter den Schutz oder verlangt er exorbitante Prämien wegen mangelnder „Cyber-Hygiene“, ist das ein alarmierendes Signal für die wirtschaftliche Gesundheit des Unternehmens.

Der trügerische „Soft Market“ und die operative Realität

Der Markt für Cyber-Versicherungen befindet sich derzeit in einer paradoxen Phase. Er ist „weich“: Die Prämien sind stabil, der Wettbewerb ist groß. Doch genau darin liegt eine Falle. Um niedrige Preise anbieten zu können, könnten Versicherer die Vertragsbedingungen verschärfen oder die Deckung für Hochrisikoszenarien reduzieren.

Ein gesunkener Versicherungsbeitrag mag in der Bilanz gut aussehen. Geht er aber auf Kosten des Schutzes vor systemischen Risiken, handelt es sich um eine massive versteckte Verbindlichkeit.

Der aktuelle Datenschutzvorfall bei „Manage My Health“ vom 3. Januar zeigt die operative Dringlichkeit. Bei 6-7 % der Nutzer wurden Daten gestohlen. Theoretische Risiken werden blitzschnell zur realen Krise. Der Wirtschaftsausschuss muss daher nicht nur die Police prüfen, sondern auch, ob das Unternehmen einen finanzierten und erprobten Notfallplan hat, den die Versicherung unterstützt – und nicht behindert.

Ausblick: Cybersicherheit wird zum Dauerthema der Mitbestimmung

Die Verschränkung von Cybersicherheit und Arbeitsbeziehungen wird 2026 voraussichtlich zunehmen. Wenn Versicherer für einen Vertragsabschluss „aktive Verteidigung“ und KI-Überwachung verlangen, muss der Wirtschaftsausschuss auch über Mitarbeiterüberwachung und Datenschutz diskutieren.

Die Zeit, in der Cyber-Versicherungen eine reine Verwaltungsaufgabe waren, ist vorbei. Die Erkenntnisse aus der Risikoprüfung werden für die Ausschüsse zentral, um die wahre Stabilität des Unternehmens zu beurteilen. Der Unterschied zwischen einem IT-Vorfall und einer existenzbedrohenden Krise könnte künftig in den Kleingedruckten einer Police liegen – die der Wirtschaftsausschuss das Recht und die Pflicht hat, genau zu prüfen.

Anzeige

Übrigens: Wenn Sie Ihre Ausschussarbeit schnell stärken wollen, bietet unser Guide fertige Verhandlungs‑ und Protokoll‑Vorlagen, eine klare Checkliste zur Versicherungsprüfung und einen kompakten 25‑Punkte-Fragenkatalog. So setzen Betriebsräte ihre Mitbestimmungsrechte nach § 106 BetrVG effektiv durch — von Ausschlussklauseln bis zu Notfallplänen. Jetzt kostenlosen Wirtschaftsausschuss-Guide sichern

@ boerse-global.de