CSRD: Neue Macht für Betriebsräte durch EU-Nachhaltigkeitsberichte
16.01.2026 - 00:51:12Die EU-Berichtspflicht CSRD stattet deutsche Wirtschaftsausschüsse mit nie dagewesenen Informationsrechten aus. Sie erhalten direkten Einblick in Klimapläne und Sozialdaten.
FRANKFURT, 16. Januar 2026 – Die verbindliche EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) revolutioniert die Mitbestimmung in deutschen Unternehmen. Für die gesetzlich verankerten Wirtschaftsausschüsse eröffnen die neuen europäischen Berichtsstandards (ESRS) eine völlig neue Dimension der Kontrolle. Ihr Informationsrecht reicht nun weit über finanzielle Kennzahlen hinaus – bis in den Kern der Unternehmensstrategie zu Umwelt und Sozialem.
Die CSRD löst die bisherige nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ab und verpflichtet rund 15.000 deutsche Unternehmen, detaillierte Nachhaltigkeitsberichte im Managementreport zu veröffentlichen. Für Betriebsräte und Wirtschaftsausschüsse ist dies kein reines Compliance-Thema. Es ist ein machtvolles neues Werkzeug, um die Auswirkungen des Unternehmens auf Belegschaft, Umwelt und Gesellschaft zu prüfen und zu beraten. Gewerkschaften und Rechtsexperten sehen darin einen Wendepunkt: Die Arbeitnehmervertretung wird zum integralen Bestandteil des Wandels zur nachhaltigen Wirtschaft.
Das Betriebsverfassungsgesetz gewährt Wirtschaftsausschüssen das Recht auf Information über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens. Die CSRD und die ESRS weiten diesen Blickwinkel dramatisch aus. Die detaillierten Standards verlangen die Offenlegung konkreter Daten zu einer Vielzahl sozialer und mitarbeiterbezogener Themen. Damit erhalten die Gremien überprüfbare Kennzahlen, die bisher schwer zugänglich waren.
Besonders bedeutsam ist der Standard ESRS S1 zur eigenen Belegschaft. Er verpflichtet zu Angaben über zentrale Themen der Arbeitnehmervertretung: Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, angemessene Löhne und den sozialen Dialog. Zudem müssen Unternehmen darlegen, wie sie mit Beschäftigten und ihren Vertretern über Nachhaltigkeitsthemen kommunizieren. Dieser Dialog selbst wird so zur messbaren Größe. Der Wirtschaftsausschuss erhält eine formale Grundlage, um detaillierte Informationen zu Themen wie Lohngerechtigkeit, Qualifizierungsprogrammen oder dem Schutz von Arbeitnehmern in der Lieferkette einzufordern.
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Vom Datenempfänger zum strategischen Partner
Die neuen Informationsrechte sind mehr als nur der Zugang zu einem Bericht. Sie sind das Tor zur strategischen Mitgestaltung. Mit standardisierten und geprüften Daten in der Hand können Wirtschaftsausschüsse von reaktiven Gesprächen zu proaktivem Engagement übergehen. Schlüssel hierfür ist das Konzept der doppelten Wesentlichkeit.
Unternehmen müssen nicht nur berichten, wie Nachhaltigkeitsrisiken ihre Finanzen beeinflussen („Outside-in“-Perspektive). Sie müssen auch darlegen, welche Auswirkungen ihre eigenen Geschäfte auf Menschen und Umwelt haben („Inside-out“-Perspektive). Diese doppelte Betrachtung ermächtigt den Wirtschaftsausschuss, die langfristige strategische Ausrichtung des Unternehmens kritisch zu hinterfragen und zu beraten.
Ein Klima-Umstellungsplan (gemäß ESRS E1) ist damit nicht länger nur ein Umweltthema. Er hat direkte wirtschaftliche Folgen für die Belegschaft – etwa durch mögliche Standortschließungen, den Bedarf an massiven Umschulungen oder Investitionen in neue Technologien. Mit dem offiziellen Nachhaltigkeitsbericht in der Hand kann der Ausschuss eine rechtzeitige und umfassende Beratung darüber einfordern, wie das Unternehmen diese sozialen Risiken managen und einen gerechten Übergang für die Beschäftigten sicherstellen will. Das stärkt ihren Einfluss auf zentrale Zukunftsentscheidungen.
Die Herausforderung: Komplexität erfordert neues Know-how
Die CSRD gewährt umfangreiche neue Rechte, stellt die Gremien aber auch vor erhebliche Herausforderungen. Das Volumen und die Komplexität der ESRS-Daten erfordern ein neues Expertenniveau in Wirtschaftsausschüssen und Betriebsräten. Die Analyse von Dekarbonisierungspfaden, Due-Diligence-Berichten zu Lieferketten oder Biodiversitätsauswirkungen ist weit entfernt von der Prüfung traditioneller Bilanzen.
Um diese neue Transparenz effektiv zu nutzen, müssen Arbeitnehmervertreter schnell Wissen aufbauen. Dazu gehören spezielle Schulungen und möglicherweise der Einsatz externer Experten – ein Recht, das das deutsche Arbeitsrecht vorsieht. Gewerkschaften und Bildungseinrichtungen reagieren bereits mit Seminaren zum Umgang mit CSRD und ESRS. Der erfolgreiche Einsatz dieser neuen Rechte hängt davon ab, ob es den Gremien gelingt, komplexe Nachhaltigkeitsdaten in konkrete Fragen und strategische Vorschläge zum Wohl der Beschäftigten zu übersetzen.
Stärkung des deutschen Mitbestimmungsmodells
Die Ausweitung der Informationsrechte durch die CSRD ist ein bewusstes Element des europäischen Green Deals. Er zielt darauf ab, Kapital in nachhaltige Aktivitäten zu lenken und die unternehmerische Verantwortung zu erhöhen. Indem die Richtlinie Arbeitnehmervertreter formal in den Berichtsprozess einbindet, anerkennt sie: Die soziale und ökologische Leistung eines Unternehmens ist untrennbar mit seiner Wirtschaftsstrategie verbunden.
Diese Entwicklung stärkt das deutsche Modell der Mitbestimmung und bietet ein neues, mächtiges Instrument für den sozialen Dialog. Analysten gehen davon aus, dass Unternehmen, die ihre Wirtschaftsausschüsse von Beginn an – besonders in der Phase der Wesentlichkeitsanalyse – proaktiv einbinden, im Vorteil sind. Sie können robustere und glaubwürdigere Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Dieser kooperative Ansatz hilft, Greenwashing zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Nachhaltigkeitsstrategie sowohl ambitioniert als auch realistisch ist.
Mit der Veröffentlichung der ersten umfassenden Berichte unter den neuen Regeln wird die praktische Anwendung dieser Rechte auf die Probe gestellt. Rechtsexperten rechnen mit einer Phase der Einarbeitung, die auch Streitigkeiten und gerichtliche Klärungen über die genauen Grenzen der Rolle des Wirtschaftsausschusses mit sich bringen könnte.
Künftig wird der Dialog zwischen Management und Arbeitnehmervertretern zunehmend von ESG-Themen geprägt sein. Die detaillierten ESRS-Informationen dürften zu anspruchsvolleren Betriebsvereinbarungen führen – etwa zu Klimaschutz-Schulungen oder Zielen für Vielfalt und Integration. Die CSRD hat den Grundstein gelegt, damit sich der Wirtschaftsausschuss zu einem Schlüsselakteur bei der Gestaltung einer nachhaltigen Unternehmenszukunft entwickelt. Sie stellt sicher, dass der Wandel nicht nur grün, sondern auch fair und gerecht für die gesamte Belegschaft verläuft.
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