CSRD-Gesetz tritt in Kraft: Große Konzerne in der Pflicht, Mittelstand atmet auf
03.01.2026 - 13:04:11Für große börsennotierte Unternehmen gelten ab sofort verschärfte Berichtspflichten mit externer Prüfung, während der Mittelstand von einer zweijährigen Fristverlängerung profitiert.
Ab sofort gelten für Deutschlands größte Konzerne verschärfte Nachhaltigkeitsregeln. Während der DAX-Schwergewichte nun unter verschärfter Aufsicht stehen, hat der deutsche Mittelstand dank einer EU-Atempause deutlich mehr Zeit.
Neue Ära der Berichterstattung beginnt
Seit dem 1. Januar 2026 ist das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz in Kraft. Es markiert einen fundamentalen Wandel für die Unternehmensberichterstattung. Für kapitalmarktorientierte Großunternehmen beginnt damit die Ära der verbindlichen Nachhaltigkeitsprüfung. Gleichzeitig profitieren Tausende Mittelständler von einer zweijährigen Fristverlängerung – eine direkte Folge der europäischen „Stop-the-Clock“-Richtlinie.
Erste Welle startet: Governance im Fokus
Für die Spitze der deutschen Wirtschaft – börsennotierte Konzerne, Banken und Versicherer mit über 1.000 Mitarbeitern – endet die Schonfrist. Diese „Wave 1“-Unternehmen müssen ihren Geschäftsbericht für 2025 erstmals nach den strengen Vorgaben der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erstellen.
Der entscheidende Unterschied zur alten Nichtfinanziellen Berichterstattung: Nachhaltigkeitsdaten werden integraler Bestandteil des Lageberichts und unterliegen einer verpflichtenden externen Prüfung mit „Limited Assurance“. ESG-Daten sind damit keine Marketingangelegenheit mehr, sondern eine Frage der Haftung.
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„Die Geschäftsführung muss ihre internen Kontrollsysteme für Nachhaltigkeitskennzahlen mit derselben Rigorosität nachweisen wie für Finanzdaten“, erklärt eine Branchenanalystin. Durch die verspätete deutsche Umsetzung startet der verpflichtende Berichtszyklus für viele DAX-Konzerne erst jetzt. Die ersten konformen Berichte für das Geschäftsjahr 2025 werden 2026 erwartet.
Atempause für den Mittelstand
Die größte Entlastung betrifft den deutschen Mittelstand. Das nationale Gesetz übernimmt die Fristaufschübe der EU-Richtlinie von April 2025. Begründung: Bürokratieabbau.
Der neue Zeitplan im Überblick:
* Große nicht-börsennotierte Unternehmen (Wave 2): Statt 2026 für das Geschäftsjahr 2025 beginnen sie erst 2028 mit der Berichterstattung für 2027.
* Börsennotierte KMU (Wave 3): Ihr Start verschiebt sich von 2026 auf 2029 (für das Geschäftsjahr 2028).
Diese Verschiebung betrifft Tausende Unternehmen, die bisher unter erheblichem Vorbereitungsdruck standen. Zudem wurde die Mitarbeiterschwelle für die erste Welle auf 1.000 Mitarbeiter harmonisiert – was den unmittelbaren Anwendungsbereich weiter eingrenzt.
Doppelbelastung entfällt: LkSG und CSRD harmonisiert
Ein zentraler Punkt des neuen Gesetzes: die Harmonisierung mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Um Doppelberichterstattung zu vermeiden, sind Unternehmen von der separaten Meldepflicht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befreit, wenn sie ihre CSRD-Berichtspflichten erfüllen.
Während die Berichtspflicht damit konsolidiert wird, bleiben die inhaltlichen Sorgfaltspflichten bezüglich Menschenrechten und Umweltrisiken in der Lieferkette in vollem Umfang bestehen. Die neuen Governance-Vorgaben verlangen, dass diese Prozesse im Lagebericht dokumentiert werden. Die Lieferkettenüberwachung wird damit direktiger Bestandteil der geprüften Finanzberichterstattung.
Haftungsrisiken und Prüfungsvorbereitung
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes rückt die Prüfungsvorbereitung in den Fokus. Die „Limited Assurance“-Pflicht bedeutet, dass Wirtschaftsprüfer die Plausibilität der Nachhaltigkeitsdaten prüfen müssen. Die Rolle des Aufsichtsrats wird aufgewertet – er ist nun explizit für die Überwachung des Nachhaltigkeitsreportings verantwortlich.
Branchenbeobachter sehen in der Governance-Komponente die größte Hürde. Unzureichende Datenverfügbarkeit oder undokumentierte Kontrollprozesse könnten zu eingeschränkten Bestätigungsvermerken führen. Diese wären nach den neuen Regeln öffentlich im Lagebericht sichtbar – ein erheblicher Reputationsschaden.
Was kommt nach der Atempause?
Experten warnen davor, die zweijährige Verzögerung für die zweite und dritte Welle als Freibrief für Untätigkeit zu sehen. Die Zeit soll für eine bessere Vorbereitung genutzt werden. Der europäische Beratungsgruppe EFRAG wird diesen Zwischenraum voraussichtlich nutzen, um die branchenspezifischen Standards weiterzuentwickeln.
2026 bleibt der Scheinwerfer zunächst auf den „Wave 1“-Riesen. Ihre Berichte werden den Maßstab setzen, wie die Governance der Nachhaltigkeit in der Praxis funktioniert. Die ersten geprüften Berichte unter dem neuen deutschen Recht werden noch in diesem Jahr erwartet. Sie werden den ersten Stresstest liefern: Kann die deutsche Wirtschaft komplexe ESG-Metriken in rechtlich robuste Daten übersetzen?
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