CSRD-Berichtspflicht: EU-Parlament fordert radikale Vereinfachung
22.11.2025 - 02:49:11Die Europäische Union dreht am Rad der Nachhaltigkeitsberichterstattung – und zwar rückwärts. Während tausende Unternehmen noch an der Umsetzung der komplexen CSRD-Vorgaben arbeiten, hat das EU-Parlament am 13. November eine klare Botschaft gesendet: weniger Bürokratie, höhere Schwellenwerte, mehr Wettbewerbsfähigkeit. Seit 20. November laufen die entscheidenden Trilog-Verhandlungen zum sogenannten “Omnibus-Paket”. Für deutsche Unternehmen bedeutet das: erhoffte Entlastung trifft auf anhaltende Rechtsunsicherheit.
Das Votum aus Straßburg hat es in sich. Das EU-Parlament geht deutlich weiter als die Kommission und fordert eine massive Anhebung der Schwellenwerte. Statt der von der Kommission vorgeschlagenen 450 Millionen Euro Umsatz und 1.000 Mitarbeitern könnten künftig noch weniger Unternehmen berichtspflichtig werden. Bis zu 55 Prozent der ursprünglich betroffenen Banken und Finanzinstitute würden aus dem Anwendungsbereich fallen.
Die Parlamentarier wollen auch die Berichtsstandards (ESRS) selbst verschlanken. Künftig sollen quantitative Indikatoren im Fokus stehen, während narrative Berichtsteile drastisch reduziert werden. Ob sich diese Forderungen in den laufenden Trilog-Verhandlungen durchsetzen, bleibt abzuwarten.
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“Stop-the-Clock”: Zweijährige Atempause ist beschlossen
Parallel zur Omnibus-Debatte ist die zeitliche Entzerrung bereits Realität. Die Richtlinie (EU) 2025/794 verschiebt die Berichtspflichten für die meisten deutschen Mittelständler um zwei Jahre nach hinten:
- Große Nicht-NFRD-Unternehmen: Statt erstmals für 2025 (Bericht 2026) nun erst für 2027 (Bericht 2028)
- Kapitalmarktorientierte KMU: Startschuss verschiebt sich auf Geschäftsjahr 2028 (Bericht 2029)
Wirtschaftsverbände begrüßen die Pause. Doch Experten von KPMG und Rödl & Partner warnen: Die gewonnene Zeit muss genutzt werden. Datenerhebungsprozesse müssen jetzt etabliert werden, um 2027 prüfsichere Berichte liefern zu können.
Berliner Blockade: Umsetzungsgesetz fehlt weiterhin
Während Brüssel über Erleichterungen verhandelt, fehlt in Deutschland nach wie vor die rechtliche Grundlage. Das CSRD-Umsetzungsgesetz liegt zwar als Regierungsentwurf (Drucksache 21/1857) vor, eine Verabschiedung lässt jedoch auf sich warten.
Das Problem: Die Bundesregierung will “Gold Plating” – also nationale Verschärfungen – strikt vermeiden. Das führt zur paradoxen Situation, dass deutsche Unternehmen für 2025 theoretisch unter EU-Recht fallen, der nationale Rahmen aber Lücken aufweist.
Ein kleiner Lichtblick: Die Pflicht zum elektronischen ESEF-Tagging für Geschäftsberichte des Jahres 2025 soll aufgeschoben werden. Das würde zumindest die IT-Abteilungen der “First Wave”-Unternehmen kurzfristig entlasten.
Vom Green Deal zur Entbürokratierung
Die Kehrtwende ist bemerkenswert. Standen zwischen 2020 und 2023 noch maximale Transparenz und ambitionierte Green-Deal-Ziele im Vordergrund, dominiert nun die Wettbewerbsfähigkeit. Mario Draghis Bericht zur europäischen Konkurrenzfähigkeit hat als Katalysator gewirkt.
Für Investoren entsteht eine komplizierte Lage: Einerseits beklagen Asset Manager fehlende vergleichbare ESG-Daten, andererseits erkennen sie, dass überforderte Mittelständler keine bessere Datenqualität liefern.
Die EFRAG reagiert auf den Druck und hat ihre Q&A-Plattform im November massiv ausgebaut. Über 150 technische Erklärungen sollen die Anwendung der bestehenden Standards verständlicher machen – während die Politik bereits an deren Beschneidung arbeitet.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Mit einer Finalisierung des Omnibus-Pakets ist bis Ende des Jahres oder spätestens im ersten Quartal 2026 zu rechnen. Bis dahin gilt:
Große Bestandsunternehmen (NFRD) müssen weiter für 2024/2025 berichten, profitieren aber möglicherweise von technischen Erleichterungen wie dem ESEF-Aufschub.
Große Mittelständler (Non-NFRD) sollten die gewonnene Zeit für den Aufbau ihrer Datenhaushalte nutzen, aber Investitionen in teure Reporting-Software flexibel halten, bis die neuen Schwellenwerte feststehen.
Die nationale Gesetzgebung dürfte realistisch erst um den Jahreswechsel verabschiedet werden – vermutlich mit rückwirkender Geltung für 2025.
Das Pendel schlägt derzeit zugunsten der Wirtschaft aus. Doch die Grundanforderung bleibt: Nachhaltigkeit wird zur harten Währung in der Unternehmensbilanz. Nur Zeitplan und Detaillierungsgrad werden neu justiert.
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