CLP-Verordnung: Neue Gefahrenklassen treten im Mai in Kraft
02.01.2026 - 21:43:12Die chemische Industrie steht vor einem entscheidenden Stichtag: Ab dem 1. Mai 2026 gelten für neue Gemische verschärfte Einstufungs- und Kennzeichnungspflichten. Während die EU Fristen für formale Vorgaben verlängerte, bleibt der Termin für die inhaltliche Gefahrenbewertung bestehen. Unternehmen müssen jetzt handeln, um ihre Marktzugangsfähigkeit zu sichern.
Die Uhr tickt für neue Gemische
Mit dem heutigen Start ins Geschäftsjahr 2026 beginnt die finale Vorbereitungsphase. Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 führt vier neue Gefahrenklassen ein. Die Übergangsfrist für neue Stoffe endete bereits im Mai 2025. Nun steht der nächste kritische Meilenstein an.
Ab dem 1. Mai 2026 müssen alle neuen Gemische, die erstmals in der EU in Verkehr gebracht werden, nach den neuen Kriterien eingestuft und gekennzeichnet sein. Dies betrifft Produkte mit Stoffen, die als endokrine Disruptoren (ED) wirken oder persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) beziehungsweise persistent, mobil und toxisch (PMT) sind.
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Branchenexperten warnen davor, diesen Termin zu unterschätzen. Gemische, die nach dem Stichtag ohne korrekte Prüfung auf den Markt kommen, sind nicht verkehrsfähig. Für bereits bestehende Gemische gilt eine längere Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2028.
Verwirrung vermeiden: Nur Formvorgaben verschoben
Zum Jahreswechsel sorgte eine regulatorische Korrektur für potenzielle Missverständnisse. Die EU verschob die Anwendungsdaten für die umfassende Revision der CLP-Verordnung auf den 1. Januar 2028.
Doch Vorsicht: Dieser Aufschub gilt ausschließlich für neue administrative und gestalterische Anforderungen. Dazu zählen neue Mindestschriftgrößen auf Etiketten, Vorgaben zur Formatierung oder Regeln für den Online-Handel.
Die Einführung der neuen Gefahrenklassen gemäß Verordnung (EU) 2023/707 bleibt vom Aufschub unberührt. Sie tritt wie geplant im Mai 2026 in Kraft. Unternehmen, die sich in falscher Sicherheit wiegen, riskieren massive Compliance-Verstöße. Die Unterscheidung zwischen „Form“ (verschoben) und „Inhalt“ (bleibt 2026) ist entscheidend.
Komplexe Bewertung für Formulierer
Die neuen Klassen stellen die Industrie vor erhebliche praktische Herausforderungen. Die Identifizierung von endokrinen Disruptoren oder PMT-Stoffen erfordert eine tiefgehende Analyse der Lieferkette – deutlich komplexer als bei klassischen physikalischen Gefahren.
Besonders PMT-Stoffe, die langlebig sind und sich leicht im Wasser bewegen, stehen im Fokus des Gewässerschutzes. Formulierer sind auf aktuelle Sicherheitsdatenblätter ihrer Lieferanten angewiesen. Diese sollten die neuen Einstufungen seit Mai 2025 enthalten. In der Praxis berichten Verbände jedoch oft von Verzögerungen bei der Datenweitergabe.
Dringender Handlungsbedarf im ersten Quartal
Um den Mai-Stichtag sicher zu erreichen, empfehlen Experten konkrete Schritte für die kommenden Wochen:
- Produktportfolio prüfen: Identifizieren Sie alle Gemische, deren Markteinführung für Mai 2026 oder später geplant ist. Diese fallen sofort unter die neuen Regeln.
- Lieferanten kontaktieren: Fordern Sie proaktiv aktualisierte Sicherheitsdatenblätter an, speziell zu ED- und PMT-Eigenschaften.
- Produktionsplanung anpassen: Für Gemische, die vor dem 1. Mai produziert und in Verkehr gebracht werden, gelten die alten Kennzeichnungen noch bis 2028. Eine strategische Vorproduktion kann Zeit für die Umstellung gewinnen.
- Software aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass Ihre EHS-Management-Systeme die neuen EUH-Sätze und Gefahrenkategorien unterstützen.
Der Jahresbeginn markiert den Startschuss für den regulatorischen Endspurt. Das parallele Wirken verschiedener Fristen macht das Compliance-Management besonders komplex. Der Fokus muss jetzt auf der inhaltlichen Neubewertung der Rezepturen liegen. Der „Aufschub 2028“ ist eine Atempause für das Etikettendesign, aber kein Freifahrtschein für die Gefahrenkommunikation.
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