CLP-Verordnung, Etikettierungspflicht

CLP-Verordnung: EU verschiebt Etikettierungspflicht auf 2028

26.11.2025 - 03:20:12

Aufatmen für die deutsche Chemieindustrie: Die verschärften Kennzeichnungsvorschriften der EU-Gefahrstoffverordnung treten drei Jahre später in Kraft als ursprünglich geplant. Statt im Sommer 2026 gilt die neue CLP-Regelung nun erst ab Januar 2028 – ein entscheidender Aufschub für Unternehmen, die mit komplexen Lieferketten und mehrsprachigen Etiketten kämpfen.

Der EU-Ministerrat hat letzte Woche das „Stop-the-Clock”-Verfahren formell gebilligt. Damit werden die strengen Vorgaben zu Schriftgrößen, Zeilenabständen und Faltetiketten nicht schon 2026 und 2027 verbindlich, sondern einheitlich zum 1. Januar 2028. Was bedeutet das konkret für Betriebe in Deutschland?

Die Verschiebung betrifft zentrale Bereiche der überarbeiteten CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging):

  • Etikettengestaltung: Neue Mindestschriftgrößen und Abstände werden verbindlich
  • Online-Handel: Gefahrenhinweise müssen im Fernabsatz deutlicher kommuniziert werden
  • Digitale Kennzeichnung: Anforderungen an QR-Codes und digitale Datenträger auf Produkten
  • Umetikettierung: Längere Übergangsfristen bei geänderter Gefahrstoffeinstufung

Ursprünglich sollten diese Regeln bereits ab Juli 2026 greifen. Nach massivem Druck aus der Industrie – vor allem von mittelständischen Unternehmen – wurde klar: Die 18-monatige Umsetzungsfrist war schlicht unrealistisch. Besonders bei mehrsprachigen Etiketten für den europäischen Binnenmarkt drohten logistische Engpässe.

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Warum dauerte alles so lange?

Die EU-Kommission hatte die CLP-Änderungsverordnung (EU) 2024/2865 erst im November 2024 veröffentlicht. Kaum war die Tinte trocken, meldeten Verbände Bedenken an: Die neuen Vorgaben seien technisch kaum in der vorgesehenen Zeit umzusetzen. Schuld daran waren nicht nur die strengeren Anforderungen an Schriftgrößen auf kleinen Gebinden, sondern auch die IT-Systeme vieler Unternehmen, die für die neuen Layout-Regeln angepasst werden müssen.

Im Juli 2025 legte die Kommission dann das „Omnibus VI”-Paket zur Entbürokratisierung vor. Kern des Plans: die umstrittenen Fristen einfrieren und harmonisieren. Marie Bjerre, dänische Ministerin für europäische Angelegenheiten, betonte dabei, dass es um „Rechtssicherheit für Unternehmen” gehe – ohne das Schutzniveau für Verbraucher und Arbeitnehmer zu senken.

Was müssen Betriebe jetzt tun?

Drei Jahre klingen nach viel Zeit. Doch Compliance-Experten warnen davor, die Hände in den Schoß zu legen. Die inhaltlichen Anforderungen bleiben unverändert – nur der Stichtag verschiebt sich. Konkret sollten Unternehmen bis 2028:

  1. Bestandsaufnahme durchführen: Welche Produkte sind betroffen? Welche Etiketten müssen neu gestaltet werden?
  2. Technische Machbarkeit prüfen: Passen die neuen Mindestschriftgrößen auf kleine Verpackungen? Welche Alternativen gibt es?
  3. Digitale Lösungen implementieren: QR-Codes und digitale Sicherheitsdatenblätter werden durch die Revision stark gefördert – höchste Zeit, die IT-Infrastruktur vorzubereiten.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) will in den kommenden Monaten detaillierte Leitlinien zur praktischen Umsetzung veröffentlichen. Wer jetzt schon vorarbeitet, vermeidet später teure Nachbesserungen und mögliche Bußgelder.

Industrie erleichtert – aber skeptisch

Die Reaktionen fallen überwiegend positiv aus. Besonders die Kosmetik- und Konsumgüterindustrie zeigt sich erleichtert: Hier sind Packungsgrößen oft minimal, die Informationspflichten aber umfangreich. Der Verband der Chemischen Industrie begrüßte die Entscheidung als „notwendigen Schritt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit”.

Doch ganz zufrieden ist die Branche nicht. Der zweite Teil des Omnibus-VI-Pakets, der weitere inhaltliche Vereinfachungen bringen könnte, liegt noch auf Eis. Verhandlungen zwischen Rat und Parlament laufen. Bleibt es bei den aktuellen Regeln, droht vielen Unternehmen ab 2028 ein enormer Umstellungsaufwand – trotz Aufschub.

Der 1. Januar 2028 ist verbindlich

Die Änderungsverordnung wird in diesen Tagen im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später offiziell in Kraft. Damit ist der neue Stichtag rechtlich bindend. Die Botschaft an die Unternehmen ist klar: Die Verschiebung ist keine Streichung, sondern eine strategische Pause zur besseren Vorbereitung.

Wer bis 2028 nicht CLP-konform aufgestellt ist, riskiert Marktstörungen und empfindliche Strafen. Die aktuelle Entscheidung verschafft Luft – aber nur, wenn Betriebe die Zeit auch nutzen.

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