CLP-Verordnung, Kennzeichnungspflicht

CLP-Verordnung: EU schiebt Kennzeichnungspflicht auf 2028

24.11.2025 - 00:29:12

Die Entscheidung, die Ende vergangener Woche finalisiert wurde, ist Teil des „Omnibus VI”-Pakets der EU-Kommission zur Vereinfachung bestehender Regelungen. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen hatten vor den engen Zeitfenstern gewarnt – die drohende Mehrfachbelastung durch parallele Anpassungen hätte viele Betriebe an ihre Grenzen gebracht.

Der Ratsbeschluss vom 19. November betrifft konkret jene Übergangsbestimmungen, die in der Industrie für die meisten Kopfschmerzen sorgten. Folgende Anforderungen müssen nun erst ab 2028 erfüllt werden:

  • Neue Label-Formate: Strikte Vorgaben zu Mindestschriftgrößen, Zeilenabständen und Farbkontrasten
  • Neukennzeichnung bei Änderungen: Pflicht zur Aktualisierung von Etiketten binnen sechs Monaten nach Einstufungsänderungen
  • Online-Handel: Vollständige Gefahreninformationen müssen in Webshops und Werbeanzeigen dargestellt werden
  • Tankstellenkennzeichnung: Spezielle Markierungsregeln für Zapfsäulen und Tanklieferungen

„Wir schaffen Zeit und Rechtssicherheit, während die notwendigen Vereinfachungen ausgearbeitet werden”, erklärte die dänische Europaministerin Marie Bjerre nach der Ratssitzung. Die Maßnahme solle verhindern, dass Unternehmen in einem „fragmentierten Regelwerk” vorzeitig Änderungen umsetzen, während grundlegende Anpassungen noch in Brüssel verhandelt werden.

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Warum die Revision 2024 zum Problem wurde

Die im November 2024 veröffentlichte CLP-Revision (Verordnung (EU) 2024/2865) sollte eigentlich eine Modernisierung bringen: digitale Kennzeichnung, Regeln für Nachfüllstationen, mehrsprachige Klapp-Etiketten. Doch die technische Detailtiefe der Neufassung schuf unmittelbare Hürden.

Beispiel Schriftbild: Die Verordnung schrieb exakte Punktgrößen und Abstände vor – was für Millionen Produktverpackungen eine komplette Neugestaltung bedeutete. Dazu kam die Sechsmonats-Frist für Etikettenanpassungen nach neuen Gefahreneinstufungen. Für komplexe Lieferketten praktisch nicht umsetzbar, wie Branchenverbände warnten.

Die EU-Kommission reagierte im Juli 2025 mit dem „Omnibus VI”-Paket und entkoppelte den „Stop-the-Clock”-Mechanismus von anderen Gesetzesvorhaben. So konnte die Fristverlängerung noch vor Jahresende rechtssicher auf den Weg gebracht werden.

Deutsche Mittelständler profitieren besonders

Für die deutsche Chemiewirtschaft, Rückgrat der europäischen Produktion, bedeutet die Verschiebung dringend benötigte Luft zum Atmen. Compliance-Verantwortliche, die sich auf Mitte 2026 eingestellt hatten, können ihre Strategien neu kalibrieren.

Besonders der Mittelstand gewinnt durch die Fristverlängerung. Anders als Konzerne wie BASF oder Bayer verfügen kleinere Betriebe selten über eigene Rechtsabteilungen für Regulierungsfragen. „Der Stop-the-Clock-Mechanismus ist ein Sieg des Pragmatismus”, kommentierte der europäische Chemieverband am Freitag. „Sicherheit bleibt oberste Priorität – aber die Verwaltungslast muss handhabbar sein.”

Verbände hatten zuvor gewarnt: Ohne Verschiebung hätten Unternehmen konforme Produkte aus den Regalen nehmen oder enorme Mengen vorzeitig umverpacken müssen. Die neue Frist erlaubt es nun, Compliance-Zyklen mit anderen Green-Deal-Initiativen wie dem digitalen Produktpass zu synchronisieren.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Die 2028-Frist ist keine Einladung zum Abwarten. Die Komplexität bleibt hoch – besonders bei digitaler Kennzeichnung und der Erfassung komplexer Stoffgemische (MOCS). Experten empfehlen diese Schritte:

1. Amtsblatt beobachten: Die formale Verordnung mit der 2028-Frist wird in den kommenden Tagen veröffentlicht.

2. Bestandsaufnahme starten: Die gewonnene Zeit für eine Prüfung aktueller Produktportfolios gegen künftige Standards nutzen.

3. Digitalisierung vorantreiben: QR-Codes und digitale Datenträger bereits jetzt implementieren – sie bleiben zentraler Baustein der langfristigen EU-Strategie.

Weitere Vereinfachungen in Verhandlung

Parallel zur Fristverlängerung laufen Verhandlungen über den zweiten Teil des Omnibus-VI-Pakets. Dort geht es um dauerhafte Vereinfachungen bürokratischer Regelungen. Zur Diskussion stehen:

  • Flexibles Labeling: Ersatz starrer Schriftgrößen-Vorgaben durch allgemeinen „Lesbarkeits-Standard”
  • Digital-First-Lösungen: Ausweitung digitaler Labels zur Reduzierung von Verpackungstext
  • Ausnahmen für Kleingebinde: Vereinfachte Regeln für Produkte unter 10ml wie Laborproben oder ätherische Öle

Die Kernprinzipien der CLP-Verordnung – präzise Gefahrenkommunikation und Verbraucherschutz – bleiben unangetastet. Der „Stop-the-Clock”-Beschluss zeigt jedoch: Brüssel hört auf Rückmeldungen aus der Wirtschaft. Der Übergang zu einer nachhaltigen Chemiewirtschaft soll ambitioniert bleiben – aber auch realisierbar.

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