CLP-Verordnung: Chemieindustrie vor nächster Etappe der Kennzeichnungspflicht
31.12.2025 - 05:51:12Die EU verschärft die Regeln für Chemikalien – ab Mai 2026 müssen Tausende Produktmischungen neu gekennzeichnet werden. Für die Industrie beginnt jetzt der Wettlauf gegen die Zeit.
Berlin/Brüssel – Während Deutschland ins neue Jahr startet, steht der Chemiesektor vor einer seiner größten regulatorischen Herausforderungen. Die Frist für die Kennzeichnung reiner Stoffe nach der überarbeiteten CLP-Verordnung ist gerade verstrichen. Jetzt rückt der nächste, noch komplexere Termin in den Fokus: Ab 1. Mai 2026 müssen alle neuen chemischen Gemische auf dem EU-Markt strengeren Kennzeichnungsregeln folgen. Betroffen sind besonders langlebige und sich anreichernde Substanzen.
Die EU hat mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/707 neue Gefahrenklassen eingeführt. Sie betreffen PBT- (persistent, bioakkumulativ, toxisch) und vPvB-Stoffe (sehr persistent, sehr bioakkumulativ). Während die Umstellung für Reinstoffe seit Mai 2025 gilt, stellt die Bewertung von Gemischen die Branche vor eine Mammutaufgabe.
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Formulierer und nachgeschaltete Anwender sind nun auf aktuelle Daten ihrer Lieferanten angewiesen. Sie müssen Grenzwerte berechnen und Wechselwirkungen mehrerer Komponenten bewerten. „Der Aufwand für Gemische ist oft höher“, bestätigen Branchenkenner. „Hier treffen komplexe Rezepturen auf neue Berechnungsmethoden.“
Für Produkte, die bereits vor Mai 2026 auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis 1. Mai 2028. Jede Änderung der Rezeptur oder jedes neue Produkt nach dem Stichtag im Mai 2026 unterliegt jedoch sofort den verschärften Vorgaben.
Neue Gefahrenhinweise für mehr Transparenz
Zentrales Element der Reform sind zwei neue standardisierte Gefahrenhinweise, die auf den Produktetiketten erscheinen müssen:
- EUH440: „Reichert sich in der Umwelt und in lebenden Organismen, einschließlich des Menschen, an“ (für PBT-Stoffe).
- EUH441: „Reichert sich stark in der Umwelt und in lebenden Organismen, einschließlich des Menschen, an“ (für vPvB-Stoffe).
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) sieht darin einen Meilenstein für mehr Transparenz. Bislang waren diese Langzeitrisiken nicht eigenständig klassifiziert. Die neuen Kriterien sind ein Kernstück der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit, die schädliche Stoffe schrittweise vom Markt drängen will.
Deutsche Umsetzung: GefStoffV und Dokumentationspflichten
Auf nationaler Ebene greift die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die am 5. Dezember 2024 grundlegend novelliert wurde. Sie setzt EU-Recht um und verschärft den Arbeitsschutz. Besonders relevant ist die Verankerung des risikobasierten „Ampel-Modells“ für Tätigkeiten mit Krebs erzeugenden Stoffen und Asbest.
Für den Umgang mit PBT- und vPvB-Stoffen wird die Schnittstelle zwischen CLP-Kennzeichnung und GefStoffV-Schutzmaßnahmen entscheidend. Ein wichtiger Punkt für Compliance-Verantwortliche sind die Aufbewahrungsfristen für Expositionsdokumentationen.
Während Aufzeichnungen zu krebserzeugenden Stoffen weiterhin 40 Jahre aufbewahrt werden müssen, gilt für fortpflanzungsgefährdende Stoffe (Kategorien 1A und 1B) nur eine 5-Jahres-Frist. Diese Differenzierung entlastet die Verwaltungspraxis in den Unternehmen erheblich.
Was jetzt auf die Industrie zukommt
Die Uhr tickt. Bis Mai 2026 müssen Unternehmen ihre Portfolios überprüfen und neue Rezepturen screenen. Die in der GefStoffV gestärkte Mitwirkungs- und Informationspflicht verlangt von Arbeitgebern ein proaktives Vorgehen – besonders bei der Sanierung älterer Gebäude oder der Verarbeitung komplexer Gemische.
Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht können ab Mai 2026 den Marktzugang gefährden und Bußgelder nach sich ziehen. Der finale Schritt folgt dann 2028, wenn auch alle bestehenden Gemische den neuen Regeln unterliegen. Damit wäre die umfassende Reform des europäischen Chemikalienrechts vollzogen.
Experten raten dringend, die Leitfäden der ECHA und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu konsultieren. Die kommenden Monate werden zeigen, wie gut die deutsche Chemieindustrie auf diese doppelte Herausforderung aus Brüssel und Berlin vorbereitet ist.
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